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Vorlage - 293/04  

 
 
Betreff: Festsetzung der Pflegesätze und des Entgelts für Unterkunft und Verpflegung für das Seniorenstift Schönborn Haus ab dem 01.01.2005
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
14.12.2004 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Kreistag stimmt der Festsetzung der Pflegesätze und des Entgelts für Unterkunft und Verpflegung für das Seniorenstift Schönborn Haus ab 01.01.2005 wie folgt zu:

 

Pflegeklasse

Pflegevergütung
pro Tag*

K

                       21,52 €

G

                       32,02 €

1

                       45,62 €

2

                       58,72 €

3

                       73,62 €

3 (Härtefall)

                       82,06 €

* incl. Ausbildungsumlage 1,02 €

 

 

 

Entgelt für Unterkunft und Verpflegung

                       20,60 €

 

Begründung:

Begründung:

 

 

I. Ausgangssituation:

 

Die Pflegesätze des Seniorenstifts Schönborn Haus wurden letztmalig zum 01.08.2002 im Zuge einer landesweiten allgemeinen Erhöhung um 3,4 % angepasst.

 

Mit Wirkung vom 01.09.2002 wurde das Entgelt für nichtgeförderte Investitionsaufwendungen (Investitionskostenanteil) als Folge der im Jahr 2001 abgeschlossenen, umfassenden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahme des Seniorenstifts Schönborn Haus mit dem Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern mit dem Tagessatz von 10,21 € (bis 31.08.04: 8,04 €/Tag) neu vereinbart.

 

 

II. Kostenentwicklung

 

Seit 01.09.2002 sind trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen sämtliche Pflegesätze des Seniorenstifts Schönborn Haus unverändert geblieben. Insbesondere im Bereich der Personalkosten (70,55 % der Gesamtkosten im Seniorenstift Schönborn Haus) haben sich durch BAT-Tarifsteigerungen sowie Erhöhungen der Lohnnebenkosten Steigerungssätze in Höhe von:

·        im Jahr 2003: 3,55 %

·        im Jahr 2004: 2,80 %

ergeben. Durch die noch anstehende Vergütungsverhandlungsrunde im Jahr 2005 wird eine weitere Personalkostensteigerung incl. Lohnnebenkosten in Höhe von 2,95 % erwartet.

 

Auch im Sachkostenbereich haben vor allem erhebliche Kostensteigerungen im Energiesektor zu allgemeinen Preissteigerungen in fast allen Kostenarten geführt.

 

 

III. Pflegesatzverhandlung am 19.11.2004 (incl. Vorbereitungsmaßnahmen)

 

Mit Ablauf der Laufzeit der landesweiten allgemeinen Pflegesatzerhöhung, dem 31.12.2003, konnten die Altenpflegeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg die Kostenträger zu individuellen Pflegesatzverhandlungen auffordern, nachdem eine weitere allgemeine Pflegesatzerhöhung mit Wirkung vom 01.01.2004 auf Landesebene gescheitert war.

 

Im Zuge der individuellen Pflegesatzvereinbarung ab dem Jahr 2004 verpflichten sich die Altenpflegeeinrichtungen mit den Kostenträgern eine s.g. Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) abzuschließen. Ziel dieser LQV ist die Festlegung einer zwingend einzuhaltenden Personalausstattung mittels auf die Belegung bezogenen Anhaltswerten. Gleichzeitig muß in der Pflege eine Fachkraftquote in Höhe von 50 % garantiert werden. Im Rahmen dieser LQV wird der Gestaltungsspielraum der Altenpflegeeinrichtungen zusätzlich beschränkt.

 

Vor diesem Hintergrund musste vor der Aufnahme von Pflegesatzverhandlungen insbesondere die Angebotssituation in der Region Ellwangen detailliert analysiert werden. Da in den letzten Jahren auch im Ostalbkreis das Angebot an Altenpflegeplätzen nachhaltig ausgebaut wurde, hat sich die Warteliste für Pflegeplätze im Schönborn Haus wie in vielen Altenpflegeeinrichtungen fast vollständig aufgelöst. Hierbei musste auch der bedingt durch die umfassende Modernisierung und Sanierung höhere Investitionskostenanteil mit berücksichtigt werden. Zwischenzeitlich haben alle Altenpflegeeinrichtungen in Ellwangen mit Ausnahme des Altenheims der St. Anna Ordensgemeinschaft neue Pflegesatzvereinbarungen mit den Kostenträgern abgeschlossen.

 

Orientiert an der erforderlichen Kostendeckung als auch am örtlichen Preisniveau wurde den Kostenträgern eine Forderung mit einem durchschnittlichen Erhöhungssatz von 8,97 % vorgelegt. Diese Forderung begründete sich im Einzelnen wie folgt:

 

 

 

Forderung

1. Personalkostenentwicklung

 

1.1 Unterjährige Auswirkung der linearen BAT-Erhöhung 2003

0,09 %

1.2 Lineare BAT-Erhöhung zum 01.01.2004 und 01.05.2004

1,57 %

1.3 Einmalzahlung 2004

0,14 %

1.4 Erhöhung der ZVK Umlage zum 01.01.2004

0,50 %

1.6 Höhergruppierungen, Dienstaltersteigerungen u.a. 2004

0,50 %

1.7 Unterjährige Auswirkung der linearen BAT-Erhöhung 2004

0,31 %

1.8 Lineare BAT-Erhöhung zum 01.02.2005 (Schätzung)

1,74 %

1.9 Veränderung Beitragssätze Sozialversicherung

- 0,30 %

1.10 Erhöhung Beitragsbemessungsgrenzen 2005

0,05 %

1.11 Erhöhung der Beiträge in der Unfallversicherung

0,15 %

1.12 Erhöhung der ZVK Umlage zum 01.01.2005

0,50 %

1.13 Höhergruppierungen, Dienstaltersteigerungen u.a. 2005

0,50 %

Personalkostenentwicklung insgesamt

5,75 %

 

 

2. Sachkostenentwicklung

 

Allg. Preisentwicklung 2004

1,00 %

Allg. Preisentwicklung 2005

1,80 %

Sachkostenentwicklung insgesamt

2,80 %

 

 

3. Gewichtete Gesamtentwicklung (Personalkosten 80%/Sachkosten 20%)

5,16 %

 

 

4. Kosten infolge Umsetzung gesetzlicher Regelungen

3,81 %

 

 

5. Gesamtentwicklung

8,97 %

 

 

 


 

Im Zuge der Pflegesatzverhandlung mit den Kostenträgern konnte nach intensiver Diskussion eine Erhöhung der Pflegesatzentgelte von durchschnittlich 5,82 % für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2005 vereinbart werden. Im Vergleich zur bisherigen Vergütung ergeben sich folgende neue Pflegesätze:

 

Pflegeklasse

Neue Pflegevergütung
pro Tag* ab 01.01.05

Bisherige Pflegevergütung
pro Tag* bis 31.12.04

K

                                21,52 €

                                19,87 €

G

                                32,02 €

                                29,86 €

1

                                45,62 €

                                43,85 €

2

                                58,72 €

                                55,56 €

3

                                73,62 €

                                68,98 €

3 (Härtefall)

                                82,06 €

                                77,42 €

* incl. Ausbildungsumlage 1,02 €

 

 

 

 

 

Entgelt für Unterkunft und Verpflegung

                                20,60 €

                                19,14 €

 

Der Investitionskostenanteil bleibt mit 10,21 €/Tag weiterhin unverändert.

 


 

Sichtvermerke:

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

 

 

 


Hospitalverwalter

 

 

 

 


Dezernat II

 

 

 

 

Landrat