Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 01.
Dezember 2004 einstimmig folgende Empfehlung an den Kreistag beschlossen:
Der Kreistag nimmt Kenntnis vom
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg sowie dem
Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO durch das
Regierungspräsidium.
01.12.2004 - Ausschuss für Kliniken und Gesundheit
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,
dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen.
14.12.2004 - Kreistag
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Dem
Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen.