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Vorlage - 297/04  

 
 
Betreff: Sozialhilfe- und Grundsicherungsdelegation im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Sozialamt   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
Kreistag Vorberatung
14.12.2004 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

 

1.     Die Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Ostalbkreis wird mit Wirkung zum 01. Januar 2005 neu gefasst. Die Sozialhilfedelegation an die Stadt Ellwangen auf der Grundlage des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

        erfolgt längstens bis 30.06.2005.

2.     Die Delegationssatzung des Ostalbkreises zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-

        minderung (GSiG) wird mit Wirkung ab 01.01.2005 aufgehoben.

 

 

Anmerkung:

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2004 den Antrag der Verwaltung einstimmig als Empfehlung an den Kreistag beschlossen.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Verwaltung hat im Laufe des Jahres 2004 mehrfach über die inhaltlichen und strukturellen Veränderungen berichtet, die mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II (SGB II) anstehen. Durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden ca. 80 - 85 % der bisherigen Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) künftig leistungsberechtigt nach dem neuen SGB II sein.

 

Um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern “Leistungen aus einer Hand” anbieten zu können, werden der Ostalbkreis und die Agentur für Arbeit Aalen ihre im SGB II festgelegten Aufgabenbereiche in einer Arbeitsgemeinschaft zusammenführen. Den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag hat der Kreistag am 9.11.2004 gebilligt. Derzeit trifft die Verwaltung in enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit Aalen die personellen und organisatorischen Vorbereitungen zum Start der “Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis - ABO”.

 

Durch den beschriebenen Aufgabenübergang entfällt bei den örtlichen Sozialhilfeträgern ab dem kommenden Jahr ein großer Arbeitsanteil. Es bietet sich an, diese Fachkompetenz in die Arbeitsgemeinschaften einzubringen. Im Ostalbkreis ist vorgesehen, ca. 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wege der Dienstleistungsüberlassung der ABO zur Verfügung zu stellen. In diesem Personalanteil ist der Aufgabenblock “Kosten für Unterkunft und Heizung” bereits berücksichtigt.

 

Mit Wirkung zum 01.01.2005 wird das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) aufgehoben. Die entsprechenden Regelungen werden als 4. Kapitel in das SGB XII aufgenommen. In der Folge davon sind Delegationssatzungen auf der Grundlage des GSiG aufzuheben.

 

 

II.    Auswirkungen auf die Sozialhilfe- und Grundsicherungsdelegation im Ostalbkreis

 

Die Stadt Ellwangen hat bislang auf der Grundlage einer Delegationssatzung Sozialhilfeaufgaben für den Ostalbkreis wahrgenommen. Sie erhält dafür eine Verwaltungskostenerstattung in Höhe von 2/3 für einen Stellenanteil von 1,6 Stellen. Hinzu kommt für den Bereich der zusätzlich delegierten Leistungen der Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige und Personen über 65 Jahre - ebenfalls auf der Grundlage einer entsprechenden Delegationssatzung - eine Kostenerstattung in Höhe von 2/3 für einen Stellenanteil von 0,4 Stellen.

 

Die unter Ziffer I. beschriebenen strukturellen Aufgabenveränderungen wirken sich auch deutlich auf das Aufgabenvolumen des Sozialamts der Stadt Ellwangen aus. Verursacht durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (SGB II) und unter Berücksichtigung des SGB XII, verbliebe bei der Stadt Ellwangen - soweit die Delegation aufrecht erhalten würde - ein rechnerischer Personalbedarf von ca. 1,2 Stellen.

 

In Gesprächen mit Herrn Oberbürgermeister Hilsenbek, Herrn Bürgermeister Bux und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamts der Stadt Ellwangen, wurde die neue Situation intensiv erörtert. Der Ostalbkreis und die Agentur für Arbeit Aalen haben der Stadt Ellwangen angeboten, analog zur Handhabung beim Kreissozialamt, die Mitarbeiter des städtischen Sozialamtes durch Dienstleistungsüberlassung in die ABO am Standort Ellwangen einzubringen. Alternativ dazu wurde auch eine Übernahme der betroffenen städtischen Mitarbeiter durch den Ostalbkreis angeboten, wie dies in gleicher Weise bei der Rückgabe der Sozialhilfedelegation durch die Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd zum 01.01.2002 erfolgte.

 

Der Gemeinderat der Stadt Ellwangen hat in der Sitzung am 25.11.2004 beschlossen, die Sozialhilfedelegation im kommenden Jahr an den Ostalbkreis zurückzugeben. Zeitlich soll dies auf den Tätigkeitsbeginn der ABO in Ellwangen abgestimmt werden. Die Landkreisverwaltung geht davon aus, dass die ABO im März 2005 ihre Arbeit in den Geschäftsstellen Aalen und Ellwangen aufnehmen kann.

 

Zwischenzeitlich haben sich alle Mitarbeiter des städtischen Sozialamtes Ellwangen für eine Tätigkeit in der ABO am Standort Ellwangen beworben. Nach ihren Vorstellungen soll dies im Wege der Dienstleistungsüberlassung erfolgen.

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Kosten für die übergangsweise Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII durch Delegation sind im Kreishaushalt 2005 berücksichtigt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzungsentwurf

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                 __________________________________________________

                             Traub

                            

Fachdezernent          __________________________________________________

                             Rettenmaier

                  

Hauptamt               __________________________________________________

                             Wolf

 

Kämmerei               __________________________________________________

                             Hubel

 

Landrat                   __________________________________________________

                             Pavel