Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Anmerkung: Über das Ergebnis der Beratung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 07. Dezember 2004 wird in der Sitzung des Kreistags mündlich informiert.
Empfehlung an den Kreistag:
Die Jahresrechnung 2003 des Ostalbkreises und der Jahresabschluss 2003 des Waldkrankenhauses Dalkingen werden wie folgt festgestellt:
1.Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2003 des Ostalbkreises
Nachrichtlich:Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 517.848.893,64 € ab.
Rücklagen
In der Rücklagenentnahme sind für den Ausgleich des Verwaltungshaushalts 7.259.258,52 € enthalten.
Von der Sonderrücklage sind unverändert 19.994.226,82 € als inneres Darlehen in Anspruch genommen.
Haushaltsreste
Als Haushaltsreste wurden in das Haushaltsjahr 2004 übertragen:
siehe beiliegende Aufstellung
Schulden
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres65.926.623,16 € Zugänge0,00 € Abgänge5.494.921,11 € Stand auf Ende des Haushaltsjahres60.431.702,05 €
2.Waldkrankenhaus Dalkingen
Der Jahresfehlbetrag des Waldkrankenhauses Dalkingen in Höhe von 10.715,23 € wird aus der Gewinnrücklage gedeckt. Sachverhalt/Begründung:
I.Die Kreiskämmerei hat die Jahresrechnung des Ostalbkreises für das Jahr 2003 zum 05. Oktober 2004 aufgestellt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde bereits am 20. Juli 2004 über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung informiert. Der Jahresabschluss des Waldkrankenhauses Dalkingen wurde termingerecht zum 30. April 2004 erstellt. Eine Ausfertigung des Schlussberichts des Kreisrechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2003 des Ostalbkreises und des Jahresabschlusses 2003 des Waldkrankenhauses Dalkingen vom 29. November 2004 ist beigefügt.
Nach § 48 LkrO i. V. mit § 95 GemO und §§ 39 ff GemHVO ist es Aufgabe des Kreistags, das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen. In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres, nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat nach § 48 LKrO i. V. mit § 110 GemO die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob,
1.bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2.die einzelnen Rechungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
3.der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4.das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Anlagen:
Schlussbericht Rechenschaftsbericht 2003 Haushaltsreste 2003
Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Mayer
Kreisrechnungs-__________________________________________________ prüfungsamtSchüler
Fachdezernent/__________________________________________________ KämmereiHubel
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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