Antrag der Verwaltung: Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss: 1. Die Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Ostalbkreis wird mit Wirkung zum 01. Januar 2005 neu gefasst. Die Sozialhilfedelegation an die Stadt Ellwangen auf der Grundlage des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erfolgt längstens bis 30.06.2005. 2. Die Delegationssatzung des Ostalbkreises zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung (GSiG) wird mit Wirkung ab 01.01.2005 aufgehoben. Anmerkung: Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2004 den Antrag der Verwaltung einstimmig als Empfehlung an den Kreistag beschlossen.
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