Das Angebot der stationären Chirurgie an der Klinik am Ipf Bopfingen wird in der ersten Jahreshälfte 2005 eingestellt. Der ausgewiesene ausgleichspflichtige Fehlbetrag von -144.039 € ist der limitierende Faktor bezüglich des Schließungstermins.
Die Notarztversorgung in der Raumschaft Bopfingen wird vom Ostalbkreis aufrechterhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Bereichsausschuss ein langfristig tragfähiges Konzept zu erarbeiten und in der nächsten Krankenhausausschusssitzung vorzutragen. Der Aufbau eines eigenständigen Notarztsystems ist im Kreishaushalt darzustellen und zu finanzieren.
Die zu überprüfende Variante C ist nicht wirtschaftlich zu führen und wird deshalb abgelehnt.
Die Verwaltung wird die freiwerdenden Räume mit medizinischen Dienstleistungen belegen (vermieten).
14.12.2004 - Kreistag
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Die Anträge der
Verwaltung wurden bei 18 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen.