Antrag der Verwaltung Der Bauausschuss für den Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal und der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfehlen / Der Kreistag beschließt: - Das Raumprogramm für den Neubau des Zweiten Verwaltungsstandorts wird mit einer Anzahl von 473 PC-Arbeitsplätzen (davon 30 PC-Arbeitsplätze zunächst zur Vermietung an Dritte und späteren Eigennutzung) genehmigt und beschlossen.
- Als Planungsgrundlage wird eine eingeschossige Tiefgarage mit 162 Stellplätzen in Kombination mit Nebenräumen (Haustechnik, Labore Veterinärwesen, Lagerräume) mit einer Gesamtfläche von 6.520 m² definiert.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Planergemeinschaft für März 2021 avisierte Vorentwurfsplanung inklusive Kostenschätzung (Leistungsphase 2 HOAI) zu prüfen und den Gremien zu berichten. Für den Hochbau inklusive eingeschossiger Tiefgarage wird eine absolute Kostenobergrenze von 60,05 Mio. € definiert. Da die Kosten einer eingeschossigen Tiefgarage bereits hinreichend planerisch hinterlegt wurden und die Kosten der Ausbauvarianten von untergeordneter Bedeutung sind, bezieht sich der Planungsauftrag und das Kostenbudget auf den Hochbauanteil mit 11,5 Vollgeschossen (Basisvariante) und die eingeschossige Tiefgarage, jedoch ohne den Ansatz für die Außenanlagen, die ab Januar 2021 planerisch bearbeitet werden.
- Im Hinblick auf die Zukunft wird auf Gebäude 3 zusätzlich ein Vollgeschoss realisiert (Variante 2), das bis zu einer erforderlichen Eigennutzung an Dritte vermietet wird. Dadurch entstehen 78 weitere PC-Arbeitsplätze. Dem damit verbundenen Investitionsaufwand stehen jährliche Mieteinnahmen gegenüber. Für diese Erweiterung um ein Vollgeschoss wird eine weitere absolute Kostenobergrenze in Höhe von 3,12 Mio. € definiert.
- Aus Gründen der Nachhaltigkeit erfolgt die Baukonstruktion in Holz-Hybridbauweise.
- Für alle drei Gebäudeeinheiten des Neubaus wird aus Gründen der Barrierefreiheit auf eine einheitliche Erdgeschossfußbodenhöhe festgelegt.
- Der im Wettbewerbsentwurf vorgesehene „kalte Durchgang“ im Erdgeschoss zwischen den Gebäuden 2 und 3 wird verworfen, um eine barrierefreie und innenliegende Durchgängigkeit zwischen allen drei Gebäuden zu ermöglichen. Die städtebaulich angestrebte Durchlässigkeit des ehemaligen UNION-Areals zum Kocher ist im Zusage der Planung der Außenanlagen zu berücksichtigen. Die Gestaltung der Außenanlagen soll eine barrierefreie Nutzung ermöglichen.
- Die Vergabe der Fachplanung für die Außenanlagen des Zweiten Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal erfolgt an das Büro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft (Neusäß). Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1-3 HOAI als Grundlage für einen Baufreigabebeschluss des Kreistags.
- Bis voraussichtlich März 2021 wird vom Architekturbüro Hirner und Riehl auf Basis der beschlossenen wesentlichen Planungsgrundlagen die Kostenschätzung gemäß Leistungsphase 2 HOAI vorgelegt.
Die Verwaltung prüft, a) welche Planungskosten im Falle einer Überschreitung der vom Kreistag definierten absoluten Kostenobergrenze von 63,17 Mio. € für den Hochbau mit 12,5 Vollgeschossen und einer eingeschossigen Tiefgarage (Variante 2) und einer daraus resultierenden Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro anfallen. b) welche Kosten bei einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro unter Aufgabe des Wettbewerbsentwurfs und einer Neuplanung eines kompakten Verwaltungsgebäudes entstehen.
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