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Vorlage - 249/2020  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gkAöR 2021
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
01.12.2020 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Kreistag
15.12.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der vom Kreistag zu erteilenden Zustimmung / Der Kreistag stimmt wie folgt zu:

 

Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 lit. b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan fest.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der vom Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR aufgestellte Wirtschaftsplan 2021 wurde in der Sitzung des Kreistags am 03.11.2020 vorgestellt den Mitgliedern des Verwaltungsrats übergeben. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung des Verwaltungsrats am 01.12.2020 ggfs. über eine Kurzpräsentation durch den Vorstand Finanzen/zentrale Infrastruktur (wesentliche Planungsparameter).

 

Die Finanzentwicklung der Kliniken Ostalb gkAöR ist im Jahr 2020 stark von der Corona-Krise beeinflusst. Sowohl die Leistungs- als auch die Kostenparameter sind nicht als Planungsgrundlage für ein ordentliches Geschäftsjahr geeignet. Grundsätzlich setzt der Wirtschaftsplan 2021 daher auf den Ist-Daten des Jahres 2019 ohne Corona-Pandemie auf. In die Wirtschaftsplanung 2021 wurden aufgrund der bislang noch sehr unsicheren Entwicklung keine Corona-bedingten Erlös- und Kostenveränderungen eingerechnet. Sollte sich die Corona-Krise weit ins Jahr 2021 hineinziehen, können die daraus resultierenden Planabweichungen separat dargestellt werden, da im Rechnungswesen entsprechende Sachkonten und Kostenstellen eingerichtet sind. Ziel ist eine möglichst frühzeitige und vollständige Wiederherstellung des regulären Klinikbetriebs/Bettenbelegung vor Pandemiebeginn.

 

Unabhängig von der Corona-Pandemie werden sich 2021 die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Qualitäts- und Strukturvorgaben bzgl. medizinischer und pflegerischer Personal- und Sachvorhaltungen, aber auch die Marktbedingungen weiter verschärfen und die Finanzwirkung des Pflegebudgets steht noch nicht abschließend fest. So wird durch die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung der Fachkräftemangel weiter zunehmen. Bei Nichterfüllen von Qualitäts- und Strukturvorgaben drohen Vergütungsabschläge, und auch die Ambulantisierung von Leistungen zieht Erlösausfälle nach sich.

 

Für 2021 planen die Kliniken Ostalb mit einem Landesbasisfallwert in Höhe von 3.755 €. Dies ist eine Steigerung von rd. 2,53 % gegenüber dem Landesbasisfallwert 2020. Neben dem Landesbasisfallwert (Preiskomponente) ist die geplante Anzahl der DRG-Fallpauschalen (Mengenkomponente) die zweite wesentliche Planungsgröße zur Ermittlung der Krankenhauserlöse. Für 2021 ist auf Basis der im Jahr 2019 mit den Krankenkassen vereinbarten Leistungsmenge eine Leistungssteigerung um 1,8 % gegenüber dem Vereinbarungsvolumen 2019 eingeplant. In Case-Mix Punkten ausgedrückt bedeutet das ein planerisches Gesamtvolumen für 2021 in Höhe von 35.603 Case-Mix Punkten gegenüber 34.965 im Jahr 2019 vereinbarten Case-Mix Punkten (bewertet mit dem DRG-Katalog 2020).

 

Die Tarifparteien im Öffentlichen Dienst haben sich erst nach Fertigstellung des Wirtschaftsplans auf einen Abschluss für die Zeit ab dem 01.09.2020 geeinigt. Im Wirtschaftsplan 2021 sind folgende Wirkungen eingepreist:

 

  • Für die Beschäftigten in der Pflege (P-Tabelle) ca. + 5,5 % (lineare Tarifsteigerung und strukturelle Elemente). Die „Pflege am Bett“ ist dabei zu 100 % über das Pflegebudget refinanziert, die anderen über die P-Tabelle vergüteten Bereiche (z.B. Funktionsdienste) nicht.

 

  • Für die anderen Berufsgruppen im TVöD (z.B. Medizinisch-technischer Dienst, Verwaltung, Technik) lineare Wirkung von 2,5 %.

 

Beim TV-Ärzte endet der aktuelle Abschluss am 30.09.2021. Zum 01.01.2021 erhöhen sich die Entgelte um 2 %, ab dem 01.10.2021 wurde planerisch mit einer linearen Erhöhung von 2,5 % kalkuliert. Hier verursachen neu strukturelle Elemente in den Tarifverträgen (z.B. Regelungen zu den Ruf- und Bereitschaftsdiensten) erhebliche Mehrkosten.

 

In vielen Sachkostenfeldern, insbesondere im Medizinischen Sachbedarf, sind die Kliniken Ostalb gut aufgestellt. Die tatsächlichen Kosten für Medizinischen Sachbedarf zeigen im Vergleich mit den InEK-Kalkulationswerten eine deutliche Überdeckung von mehreren Millionen Euro. Das heißt, die Sachkosten sind über die aktuell geltenden DRG-Preise mehr als refinanziert.

 

Ob und in welcher Höhe sich das durch die Corona-Pandemie in 2020 stark gestiegene Preisniveau in 2021 fortführt, kann noch nicht endgültig bewertet werden. Teilweise wurden die Lagerbestände im Sommer 2020 während dem zeitweise günstigen Pandemieverlauf und den in diesem Zeitfenster wieder deutlich gesunkenen Preisen vorausschauend aufgefüllt.

 

In 2020 konnte durch die Neuorganisation der Servicedienstleistungen in eigener Unternehmensstruktur und -organisation eine deutliche Einsparung realisiert werden, die sich mit rd. 1 Mio. € beziffern lässt. Auch im Bereich Energiemanagement und Zentraleinkauf wurden weitere spürbare Einsparungen erzielt.

 

Nicht beeinflussbar sind hingegen die durch die dezentrale Ausrichtung der Kliniken Ostalb bestehenden Kostenunterdeckungen gegenüber gleich großen Zentralkliniken vor allem im Bereich der medizinischen und nicht medizinischen Infrastruktur und den dezentralen medizinisch technischen Diensten.

 

Damit die finanziellen Ziele des Wirtschaftsplans erreicht werden können, müssen neben den geplanten Leistungssteigerungen weitere Kostensenkungsmaßnahmen sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten eingeleitet und umgesetzt werden. Auch gilt es in den nächsten Jahren im Rahmen des Medizinkonzeptes 2030 medizinische Schwerpunktbildungen festzulegen und umzusetzen und den Personaleinsatz an den drei Klinikstandorten auf Grundlage geänderter dezentraler Organisationsstrukturen entsprechend anzupassen. Nur so gelingt es, den Qualitätswettbewerb mit den benachbarten Kliniken der Regel- und Zentralversorgung erfolgreich zu bestehen, genügend Fachkräfte für den Medizinbetrieb vorzuhalten und spürbare Personalkosteneinsparungen durch medizinische Spezialisierung, medizinische Dienstplanung und größere Stationen zu erzielen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Ostalbkreis hat in seiner Haushaltsplanung für 2021 ein ausgleichspflichtiges Bilanzergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR in Höhe von 8 Mio. € und eine Zuweisung an den Erfolgsplan der Kliniken Ostalb gkAöR als Strukturbeitrag in Höhe von 4 Mio. € (höhere Infrastrukturkosten in dezentraler Struktur) vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. Schneider, Vorstand

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender