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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der vom Kreistag zu erteilenden Zustimmung / Der Kreistag stimmt wie folgt zu:
1. Das Jahresergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite 114.927.197,91 € davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen 24.034.794,58 € das Umlaufvermögen 90.317.851,75 € davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital 4.934.330,03 € die Rückstellungen 12.330.472,09 € die Verbindlichkeiten 87.038.987,72 €
Summe der Erträge 252.071.670,01 € Summe der Aufwendungen 260.155.617,68 € Jahresverlust lt. G+V - 8.083.947,67 €
Entnahme aus der Kapitalrücklage für Betriebsmittelzinsen 16.061,33 € für Prüfungsgebühren 19.518,41 € Bilanzverlust - 8.048.367,93 €
Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:
Bilanzkreise Kliniken + Pflegeheim Wachkoma - 8.122.811,49 € davon Kliniken - 7.890.812,45 € davon Pflegeheim Wachkoma - 231.999,04 €
Bilanzkreise Vermögensverwaltungen 74.443,56 € davon Medizinisches Dienstleistungszentrum Aalen 29.336,90 € davon MediCenter Schwäbisch Gmünd 66.393,58 € davon Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen 10.039,13 € davon Vermögensverwaltung Immobilie Bopfingen - 31.326,05 €
2. Verwendung des Jahresergebnisses:
a) Der in den Bilanzkreisen der Kliniken entstandene Bilanzverlust in Höhe von
b) Der im Pflegeheim für Menschen im Wachkoma entstandene Bilanzverlust in Höhe von
c) Der im Medizinischen Dienstleistungszentrum Aalen erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 29.336,90 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
d) Der im MediCenter Schwäbisch Gmünd erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 66.393,58 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
e) Der im Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen entstandene Bilanzgewinn in Höhe von 10.039,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
f) Der in der Vermögensverwaltung der Immobilie Klinik am Ipf entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 31.326,05 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und - sobald und soweit nach dem EU-Beihilfenrecht zulässig - vom Ostalbkreis ausgeglichen.
3. Der Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR wird entlastet.
Sachverhalt/Begründung
Das vorläufige Rechnungsergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2019 wurde im Verwaltungsrat in der Sitzung am 19.05.2020 bekannt gegeben.
Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden am 30.06.2020 aufgestellt. Der Jahresabschluss ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht wurde am 6.10.2020 erstellt.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat den Kliniken mit E-Mail vom 26.10.2020 den vorläufigen Prüfungsbericht übersandt. Nach einem Abschlussgespräch der Rechnungsprüfung mit den Vorständen Herrn Thomas Schneider und Frau Silvia Pansow am 5.11.2020 erhielt die Kliniken Ostalb gkAöR mit Schreiben vom 5.11.2020 den endgültigen Schlussbericht, der auch den Fraktionssprechern des Verwaltungsrats übersandt wurde.
Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt: Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2019 der Kliniken Ostalb gkAöR entsprechend § 102 d Abs. 2 GemO i. V. mit § 111 Abs. 1 und § 110 Abs. 1 GemO i. V. mit § 48 LKrO, § 1 Abs. 1 Ziffer 2 GemPrO i. V. mit § 13 Abs. 1 GemPrO sachlich geprüft:
Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben (§ 3 Abs. 2 GemPrO) beschränkt.
Es wird festgestellt, dass die Klinikverwaltung die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Verwaltungsrates und des Kreistages beachtet hat. Insbesondere ist bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden, sind die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt und sind das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden.
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 13.03.2018 waren die als „Kapitalrücklagen“ verbuchten Investitionszuschüsse des Ostalbkreises in die Bilanzposition „Sonderposten“ umzubuchen. Diese Umgliederung wurde beim Jahresabschluss 2019 insoweit begonnen, als die Entnahmen aus der Kapitalrücklage für nicht geförderte Abschreibungen parallel zu der Auflösung der Sonderposten ebenfalls ertragswirksam verbucht wurden. Unverändert blieb die Entnahme der Trägerzuschüsse für Instandhaltungen und für Betriebsmittelzinsen aus der Kapitalrücklage gemäß Kreistagsbeschluss vom 22.06.2004. Ebenfalls wie bisher sofort abgezogen wurde gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.10.2006 der Trägerzuschuss zu den Prüfungsgebühren. Der Beschlussfassung des Kreistags über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Kliniken Ostalb gkAöR steht seitens des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung nichts im Wege.
Verlustausgleich für die Vermögensverwaltung Bopfingen
Im Bilanzkreis der Vermögensverwaltung Bopfingen wird die Vermietung und Bewirtschaftung der Immobilie Klinik am Ipf geführt. Aufgrund der nicht vollständigen Vermietung (z.B. ehemaliger OP-Bereich der Klinik) und wegen des Alters und Gesamtzustandes des Gebäudes erforderlichen Reparaturen und Instandhaltungen in den vergangenen Jahren ergaben sich Bilanzverluste, die auf neue Rechnung vorgetragen bzw. vom Ostalbkreis ausgeglichen wurden. Auch das Wirtschaftsjahr 2019 wurde mit einem Verlust i. H. v. - 31.326,05 € abgeschlossen.
Da weitere Instandhaltungsarbeiten am Gebäude anstehen und es nicht absehbar ist, in welchem Zeitraum die aufgelaufenen Verluste durch Gewinne im Bilanzkreis ausgeglichen werden können, wird vorgeschlagen, den im Wirtschaftsjahr 2019 entstandenen Verlust i. H. von - 31.326,05 € durch den Ostalbkreis auszugleichen, sobald und soweit dies nach dem EU-Beihilfenrecht möglich ist.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender gez. Schneider, Vorstand gez. Kurz, Dezernat II gez. Dollmann, Geschäftsbereich Rechnungsprüfung gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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