Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2021 mit den dargestellten und im „Grünen Deckblatt“ detailliert aufgeführten Veränderungen wird zugestimmt.
2. Der „Mittelfristigen Finanzplanung“ (vgl. Anlagen 1 und 2 des Haushaltsplans) wird zugestimmt.
3. Dem Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb wird zugestimmt.
Anmerkung: Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 einstimmig dem Kreistag empfohlen, der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2021 einschließlich dem „Grünen Deckblatt“ sowie der Mittelfristigen Finanzplanung zuzustimmen.
Wichtige Veränderungen seit Einbringung des Haushaltsplanentwurfs:
Der beiliegende Entwurf für das „Grüne Deckblatt“ (Stand 04.12.2020) für den Haushaltsplan 2021 beinhaltet die seit der Einbringung im Kreistag am 03.11.2020 eingetretenen Veränderungen und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen.
Im Ergebnishaushalt erhöhen sich die Erträge von 477.830.255 € um 324.207 € auf 478.154.462 €. Die Aufwendungen von 474.511.379 € erhöhen sich um 287.905 € auf 474.799.284 €.
Damit erhöhen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 324.207 € von 474.692.449 € auf 475.016.656 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich um 287.905 € von 459.055.625 € auf 459.343.530 €.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben gegenüber dem Haushaltsplanentwurf unverändert. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhen sich von 42.650.154 € um 40.000 € auf 42.690.154 €.
Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten bleiben unverändert.
Unter Berücksichtigung des veranschlagten Finanzierungsmittelbedarfs aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von Krediten) ergibt sich bei der Veränderung des veranschlagten Finanzierungsmittelbestandes zum Ende das Haushaltsjahres 2021 eine Verschlechterung um 3.698 € auf 5.972 € gegenüber bisher 9.670 €.
Sachverhalt/Begründung
1. Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage und der Schlüsselzuweisungen (§ 8 FAG) sind die Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden. In der KW 48 hat das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die aktuellen Zahlen bekannt gegeben. Aufgrund von Übertragungsfehlern sowie der Anpassung der erhaltenen Einkommensteueranteile der Kommunen musste die Steuerkraftsumme für den Ostalbkreis korrigiert werden. Diese erniedrigt sich von 552.018.958 € um 8.133.627 € auf 543.885.331 €. Die niedrigere Steuerkraft führt zwar zu Mehrerträgen bei den Schlüsselzuweisungen um 2.084.937 €, bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 30,25 v. H. bedeutet dies aber Weniger-Erträge bei der Kreisumlage in Höhe von 2.460.422 €.
2. Für den Soziallastenausgleich 2021 sind die tatsächlich gebuchten Ein- und Auszahlungen des Jahres 2019 maßgebend, die in Relation zu den Werten der anderen Landkreise in Baden-Württemberg gesetzt werden. Der endgültige vom Land errechnete Wert wurde erst nach der Einbringung des Haushalts, am 24.11.2019, bekanntgegeben. Der Ostalbkreis erhält 2.797.544 €, und damit 65.636 € weniger als im Haushalt 2021 eingeplant. Gleiches gilt für den Status-quo-Ausgleich nach § 22 FAG. Die Zuweisung an den Ostalbkreis fällt in diesem Fall mit 1.716.139 € um 281.411 € höher aus - geplant waren 1.434.728 €.
3. Bei der Erstattung der Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG lag bis zur Einbringung des Haushalts seitens des Landes keine aktuelle Berechnung vor. Bei der Planung ist die Kämmerei deshalb vom Vorjahreswert ausgegangen. Nach der jetzigen Mitteilung erhöht sich die Erstattung um 483.917 € von 1.422.165 € auf 1.906.082 €.
4. Im investiven Bereich wurde bei der Digitalen Alarmierung ein Planansatz von 40.000 € aufgenommen. Beim Test der Digitalen Alarmierung hat sich herausgestellt, dass 4 Kommunen im Ostalbkreis (Gschwend, Heuchlingen, Lorch und Neuler) noch nicht optimal alarmierbar sind. Diese Standorte sind mit sog. digitalen Alarmumsetzern nachzurüsten. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat dies einstimmig empfohlen.
Der Haushaltsplan 2021 wurde in den zuständigen Ausschüssen beraten. Es wurden folgende haushaltswirksamen Beschlüsse gefasst:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 27.11.2020
1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat mehrheitlich, mit drei Enthaltungen, beschlossen im Rahmen des Deckungsverstärkungsprogramms zur Instandsetzung der Kreisstraßen zusätzlich 130.000 € bereitzustellen. Weitere 300.000 € werden aus nicht benötigten Mitteln von Straßenbaumaßnahmen, deren Vergabesumme unter den Plankosten liegt, gedeckt.
2. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat dem Mittelfristigen Ausbauprogramm für Kreisstraßen und Radwege 2020 - 2024“ einstimmig zugestimmt.
3. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2021 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.
Ausschuss für Bildung und Finanzen am 30.11.2020
4. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt einstimmig dem Kreistag eine zusätzliche Stelle in Besoldungsgruppe A13 im Bereich Wirtschaftsförderung in den Stellenplan aufzunehmen.
5. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt einstimmig dem Kreistag die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen 30.000 € für Kofinanzierungsmittel zum Förderantrag “MINT-Region Ostwürttemberg“ nicht in den Haushalt 2021 aufzunehmen. Sollte unterjährig eine finanzielle Beteiligung erforderlich werden, wird der Ausschuss für Bildung und Finanzen hierüber beraten.
6. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2021 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien am 01.12.2020
7. Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt einstimmig dem Kreistag den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2021 zu beschließen. Ferner stimmt der Betriebsausschuss Klinikimmobilien den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2021 zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.
8. Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags am 15.12.2020 einstimmig fest.
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2020
9. Für die Unterstützung der Arbeit des Kreisfrauenrats wird ein Zuschuss in Höhe von 8.000 € bereitgestellt.
10. Nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 02.12.2020 kann der bereits eingeplante Zuschuss an die Bahnhofsmission in Höhe von 3.000 € um 1.200 € auf 1.800 € gekürzt werden. 11. Mit aktuellem Landkreistag-Rundschreiben wurde zur neuen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (VwV-SpDi) informiert. Danach wird der Festbetrag je 50.000 EW auf 27.000 € erhöht. Bei rund 300.000 EW ergibt dies einen Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 162.000 €. Voraussetzung für die Bewilligung des Landeszuschusses ist die Kofinanzierung durch den Landkreis in gleicher Höhe. Der Zuschuss an die Gemeindepsychiatrie im Ostalbkreis e.V. ist deshalb von 109.600 € auf 162.000 € zu erhöhen und wurde vom Ausschuss für Soziales und Gesundheit in seiner Sitzung am 02.12.2020 einstimmig beschlossen.
12. Aufgrund neuer Verhandlungen mit den Trägern der Suchtberatungsstellen im Ostalbkreis werden die Zuschüsse von insgesamt 701.352 € um 99.305 € auf 800.657 € erhöht. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Erhöhung in seiner Sitzung am 02.12.2020 einstimmig beschlossen.
13. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Jugendhilfeausschuss stimmen den in ihrer Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2021 einstimmig zu und empfehlen dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der jeweiligen Zuständigkeit liegen, zu beschließen.
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 03.12.2020
14. Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2021 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.
Finanzierung und Folgekosten
Auf das beiliegende „Grüne Deckblatt“ wird verwiesen.
Anlagen
- „Grünes Deckblatt“ - Stand 08.12.2020 - Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen - Gesamtübersicht - Stellenplan - Stand 04.12.2020 - Übersicht über die Einwohnerzahlen, Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der Städte und Gemeinden - Haushaltssatzung 2021 des Ostalbkreises - Beschluss über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb - Beschluss über den Wirtschaftsplan 2021 der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen - Wirtschaftsplan 2021 der GOA mbH (Anlage 20) - Wirtschaftsplan 2021 der WiRO mbH (Anlage 21)
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereich Kämmerei gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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