Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der vom Kreistag zu erteilenden Zustimmung / Der Kreistag stimmt wie folgt zu:
1. Das Jahresergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite 114.927.197,91 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 24.034.794,58 €
das Umlaufvermögen 90.317.851,75 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 4.934.330,03 €
die Rückstellungen 12.330.472,09 €
die Verbindlichkeiten 87.038.987,72 €
Summe der Erträge 252.071.670,01 €
Summe der Aufwendungen 260.155.617,68 €
Jahresverlust lt. G+V - 8.083.947,67 €
Entnahme aus der Kapitalrücklage
für Betriebsmittelzinsen 16.061,33 €
für Prüfungsgebühren 19.518,41 €
Bilanzverlust - 8.048.367,93 €
Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:
Bilanzkreise Kliniken + Pflegeheim Wachkoma - 8.122.811,49 €
davon Kliniken - 7.890.812,45 €
davon Pflegeheim Wachkoma - 231.999,04 €
Bilanzkreise Vermögensverwaltungen 74.443,56 €
davon Medizinisches Dienstleistungszentrum Aalen 29.336,90 €
davon MediCenter Schwäbisch Gmünd 66.393,58 €
davon Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen 10.039,13 €
davon Vermögensverwaltung Immobilie Bopfingen - 31.326,05 €
2. Verwendung des Jahresergebnisses:
a) Der in den Bilanzkreisen der Kliniken entstandene Bilanzverlust in Höhe von
- 7.890.812,45 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und vom Ostalbkreis ausgeglichen.
b) Der im Pflegeheim für Menschen im Wachkoma entstandene Bilanzverlust in Höhe von
- 231.999,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und vom Ostalbkreis ausgeglichen.
c) Der im Medizinischen Dienstleistungszentrum Aalen erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 29.336,90 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
d) Der im MediCenter Schwäbisch Gmünd erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 66.393,58 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
e) Der im Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen entstandene Bilanzgewinn in Höhe von 10.039,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
f) Der in der Vermögensverwaltung der Immobilie Klinik am Ipf entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 31.326,05 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und - sobald und soweit nach dem EU-Beihilfenrecht zulässig - vom Ostalbkreis ausgeglichen.
3. Der Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR wird entlastet.