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Vorlage - 229/2020  

 
 
Betreff: Übernahme einer Bürgschaft durch den Ostalbkreis für eine Kreditaufnahme der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH zum Erwerb der Praxis Prof. Dr. Kleber / Dr. Meiborg
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t II   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
30.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Kreistag
15.12.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt

 

a) der Übernahme einer Bürgschaft durch den Landkreis in Höhe von 80 % der durch die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH vorgesehenen Kreditaufnahme mit einem Gesamtvolumen von 200.000 € zuzustimmen.

 

b) auf die Erhebung einer Bürgschaftsgebühr für o. g. Bürgschaft zu verzichten.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung vom 21.04.2018 auf Weisung des Kreistags der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie der Bestellung von Herrn Vorstand Thomas Schneider zum Geschäftsführer zugestimmt. Die MVZ Ostalb Kliniken gGmbH ist mit einem Eigenkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet.

 

Unter dem Dach dieser MVZ Ostalb Kliniken gGmbH befinden sich bisher folgende MVZ-Betriebsstätten:

 

 MVZ Ellwangen: Gynäkologische Praxis Ellwangen mit Nebenbetriebsstätte Bopfingen (3,5 KV-Sitze)

 

 MVZ Westhausen: Hausärztliche Praxis (2 KV Sitze)

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 der Gründung des fachinternistischen MVZ Aalen (bisherige Praxis Prof. Dr. Kleber / Dr. Meiborg) als weitere Betriebsstätte der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH zum 02.01.2021 zugestimmt und die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH zu einer Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 200.000 € ermächtigt.

 

Zum Start der Betriebsstätte sind zunächst der Erwerb der Praxis (Sachwert und ideeller Wert) sowie die Anlaufkosten zu finanzieren. Hinzu kommen Personal- und Sachkosten, wie z. B. Miete und sonstige Praxiskosten, die zeitlich vor dem Eingang der ersten Erlöse aus der Patientenbehandlung zur Zahlung fällig werden. Die Eigenkapitalausstattung reicht hierfür nicht aus, so dass eine Kreditaufnahme erforderlich ist.

 

Mit einer Bürgschaft des Ostalbkreises in Höhe von 80 % des Kreditbetrages wird das MVZ Ostalb Kliniken gGmbH mit den von der Bank als Voraussetzung für einen Kreditvertrag geforderten Sicherheiten ausgestattet.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Schneider, Geschäftsführer

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat