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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Frau Marion Freytag wird ab 01.01.2021 zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) befördert. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat Frau Freytag mit Wirkung ab 01.01.2020 die Funktion der Leiterin des Geschäftsbereichs Bildung und Kultur übertragen. Seit 01.03.2014 ist ihr zusätzlich die kaufmännische Geschäftsführung der Hospitalstiftung Zum Heiligen Geist in Ellwangen übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG bewertet.
Die beiden übertragenen Funktionen nimmt Frau Freytag mit hoher fachlicher Kompetenz und großem persönlichen Engagement wahr. Die Beförderung zur Kreisoberverwaltungsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG liegen vor.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Frau Freytag zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2021 abgewickelt.
Anlagen
Persönliche Daten von Frau Marion Freytag
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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