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Vorlage - 241/2020  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
30.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Kreistag Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - 15.12.2020
Synopse der Hauptsatzung - 15.12.2020

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der

Hauptsatzung des Ostalbkreises.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangslage:

 

Die Hauptsatzung des Ostalbkreises wurde letztmals am 15. Juli 2019 geändert. Gegenstand der damaligen Satzungsänderung war die Anpassung der Anzahl der Sitze in den Ausschüssen des Kreistags sowie die klarstellende Zuordnung von Themenfeldern und Aufgabenbereichen.

 

 

Änderungen durch die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung:

 

 

I. Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im

   Sitzungsraum

 

Durch das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung (GemO), der Landkreisordnung (LKrO) und anderer Gesetze vom 07.05.2020 ist die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum möglich. Hierzu ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Ein entsprechender Entwurf ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

1. Rechtliche Grundlage

 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 07.05.2020 das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze beschlossen. Die Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg erfolgte am 12.05.2020 (GBl. Seiten 253, 260). Gemäß Artikel 2 des Gesetzes wurde die Landkreisordnung wie folgt geändert:

 

Nach § 32 wurde folgender § 32a eingefügt:

 

„§ 32a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum

 

(1) Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass notwendige Sitzungen des Kreistags ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können; dies gilt nur, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden; bei anderen Gegenständen darf es nur gewählt werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre. Bei öffentlichen Sitzungen nach Satz 1 muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen.

 

(2) Der Landkreis hat sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden. In einer Sitzung nach Absatz 1 Satz 1 dürfen Wahlen im Sinne von § 32 Absatz 7 nicht durchgeführt werden. Im Übrigen bleiben die für den Geschäftsgang von Sitzungen des Kreistags geltenden Regelungen unberührt.

 

(3) Bis 31. Dezember 2020 findet Absatz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass eine Regelung in der Hauptsatzung nicht erforderlich ist.“

 

 

2. Zweck und Ziele:

 

Mit der Gesetzesänderung wurde den Landkreisen die Möglichkeit gegeben, in einfachen Fällen und in absoluten Ausnahmesituationen notwendige Sitzungen des Kreistags (und seiner Ausschüsse), die andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht stattfinden könnten, ohne persönliche Anwesenheit der Kreistagsmitglieder im Sitzungsraum in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchzuführen.

 

Diese Form der Durchführung von Sitzungen ist auf Gegenstände einfacher Art und ansonsten auf Ausnahmefälle zu beschränken und kann nicht die herkömmliche Arbeit des Kreistags in Form von Präsenzsitzungen ersetzen.

 

 

3. Wesentlicher Inhalt:

 

Die Vorschriften der Landkreisordnung gehen von einer persönlichen Anwesenheit der Kreisräte bei Beratung und Beschlussfassung aus. Bei Gegenständen einfacher Art, bei denen sogar Umlaufverfahren in Betracht kommen können, kann aber auch eine Video-konferenz oder Ähnliches in Betracht kommen.

 

Ebenso können Situationen entstehen, in denen eine Sitzung des Kreistags mit persönlicher Anwesenheit der Kreisräte aus schwerwiegenden Gründen nicht stattfinden kann, etwa bei einer Naturkatastrophe oder etwa wie aktuell bei der Corona-Pandemie oder bei höherer Gewalt. Die Aufzählung der schwerwiegenden Gründe ist nicht abschließend, vielmehr ist das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes nach der konkret vorliegenden Situation im Einzelfall zu beurteilen.

 

 

4. Bestimmung in der Hauptsatzung zur Durchführung von Videokonferenzen und

    vergleichbaren Verfahren

 

Für die beiden oben genannten Fallgruppen wurde nunmehr durch Regelungen in der Landkreisordnung die Möglichkeit eröffnet, durch eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung zu bestimmen, dass in diesen Fällen notwendige Sitzungen des Kreistags ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden können.

 

Bei den Sitzungen des Kreistags muss allerdings insbesondere der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt werden. Die Erfüllung der erforderlichen technischen Anforderungen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung ist sicherzustellen.

Die auch sonst für den Geschäftsgang von Sitzungen des Kreistags geltenden Regelungen bleiben unberührt. Insoweit ergeben sich im Vergleich zu der Durchführung von Gremiensitzungen in der herkömmlichen Form, d. h. mit persönlicher Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum, keine grundsätzlichen Änderungen.

 

Allerdings dürfen in einer solchen Sitzung keine Wahlen im Sinne von § 32 Abs. 7 Landkreisordnung durchgeführt werden, da diese grundsätzlich geheim vorgenommen werden und dies bei Durchführung einer Sitzung per Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise nicht gewährleistet werden kann.

 

 

5. Änderung der Hauptsatzung

 

Als Übergangsregelung ist aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie bis zum 31.12.2020 die Durchführung von Sitzungen ohne Präsenzpflicht der Mitglieder im Sitzungsraum ohne Hauptsatzungsregelung zulässig. Ab dem 01.01.2021 ist eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung notwendig.

 

Die Verwaltung schlägt die Änderung der Hauptsatzung gemäß der Anlage 1 vor.

Bei nächster Gelegenheit ist eine Aufnahme dieser Regelungen in die Geschäftsordnung des Kreistags und seiner Ausschüsse angezeigt.

 

 

II. Änderungen in der Zuordnung von Themenfeldern und Aufgabenbereichen

 

Die Zuständigkeit für die Themenbereiche des Geschäftsbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung war bisher auf zwei Ausschüsse verteilt. Bislang war der Bereich „Verbraucherschutz“ dem Ausschuss für Bildung und Finanzen zugeordnet – der Themenbereich „Veterinärwesen“ lag in der Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Zur Vereinheitlichung sollen die Themenbereiche des Geschäftsbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung künftig dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung zugewiesen werden.

 

Seit der letzten Änderung der Hauptsatzung haben sich die Themenfelder im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung weiterentwickelt.

 

Der Begriff „Verkehrsausbauplanungen“ soll gestrichen werden.

Die Begriffe „Mobilität“ und „Verkehrsinfrastruktur“ sollen in den Zuständigkeitsbereich aufgenommen werden.

 

Zusätzlich soll der Terminus „Themenbereich Energie“ durch „Themenbereiche Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie“ ersetzt werden.

 

Die geänderten Paragraphen sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtlich.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises

Anlage 2: Synopse der Änderung der Hauptsatzung

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - 15.12.2020 (41 KB)    
Anlage 2 2 Synopse der Hauptsatzung - 15.12.2020 (35 KB)