Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Der Stiftungsausschuss und der Kreistag nehmen Kenntnis vom Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg sowie vom Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Hospitalstiftung zum Hl. Geist in Ellwangen nach § 31 Stiftungsgesetz i. V. mit § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
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