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Vorlage - 211/2013  

 
 
Betreff: An- und Umbaumaßnahme an der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement Beteiligt:D e z e r n a t II
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
02.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
17.12.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Kostenschätzung Klosterbergschule
Anlage 2 - Pläne Klosterbergschule

Antrag der Verwaltung

 

 

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

  1. Der An- und Umbaumaßnahme an der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd wird auf Grundlage der Kostenschätzung des Architekturbüros Nitsche und Pfeifer (Schwäbisch Gmünd) vom 11.11.2013 mit Baukosten von 3.616.000 € zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlichen Ausschreibungsverfahren vorzunehmen, damit eine Vergabeentscheidung getroffen werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Heizungssanierung gemäß der dargestellten Variante 2 (eine zentrale Heizanlage mit einem Erdgaskessel, einem Erdgas-Blockheizkraftwerk sowie der Sanierung des Heizungsverteilers) vorzunehmen. Die hierzu erforderliche Finanzierung ist im Haushaltsplan 2015 darzustellen.

 

 

Anmerkung:

Dem Antrag der Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 2. Dezember 2013 einstimmig zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1. Allgemeines

 

Für die An- und Umbaumaßnahme an der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd wurde ein Realisierungswettbewerb im Planungskonkurrenzverfahren durchgeführt. In seiner Sitzung am 14.05.2013 hat sich der Kreistag der einstimmigen Empfehlung der Bewertungskommission angeschlossen und das Architekturbüro Nitsche und Pfeifer, Schwäbisch Gmünd, mit der Planung für den Umbau und die Erweiterung der Klosterbergschule beauftragt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Wahrnehmung der Projektsteuerung und der Beantragung von Schulbaufördermitteln beauftragt.

 

 

2. Baubeschreibung

 

Der Wettbewerbsentwurf wurde unter Einbeziehung des Gebäudemanagements, der Schulleitung der Klosterbergschule und aller beteiligen Fachplaner durch das Architekturbüro Nitsche und Pfeifer überarbeitet, weiterentwickelt und optimiert. Die Vorgaben des Raumprogramms werden weiterhin eingehalten.

Die Weiterentwicklung und Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs stellen eine wirtschaftliche Lösung dar. Die architektonische Qualität aus dem Wettbewerbsbeitrag bleibt erhalten.

 

Umbau Gebäude Leiterplattenschule:

 

Wesentliche Ergänzungen und Änderungen in der Leiterplattenschule resultieren aus den Vorgaben des Brandschutzes mit Flucht- und Rettungswegen sowie aus optimierten Raumkorrekturen unter Einbeziehung der Vorgaben des Raumprogramms.

Die vorhandenen Bauteile werden weitestgehend erhalten. Vorhandenes Parkett wird überarbeitet und neu versiegelt, Wände und neue Brandschutzdecken gestrichen, Nassräume gefliest. Der Umbau im Untergeschoss betrifft die Bereiche, die über das Raumprogramm definiert sind, d. h. im Wesentlichen Ausbesserungen und Ergänzungen, Wände und Decken streichen.

In die vorhandene Heizungs- und Elektroinstallation wird, soweit möglich, nicht eingegriffen. Ebenso wird der Großteil der Beleuchtungskörper wiederverwendet. Aus hygienischen Gründen wird jedoch das sanitäre Leitungsnetz erneuert.

 

Am Dach der Leiterplattenschule sind keine Maßnahmen vorgesehen. Die Fassade wird von außen gestrichen.

 

Neubau Klosterbergschule

 

Bei der Neubaumaßnahme wurden aus Kostengründen Glasflächen optimiert. Der Neubau wird als Holzkonstruktion ausgeführt mit vorgehängter hinterlüfteter Fassade. Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 werden um mind. 25 % unterschritten.

Die Fenster werden in einer Holz-Aluminium-Konstruktion mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt.


Außenanlagen

 

Als verbindendes Element der einzelnen Baukörper wird der Pausenhof neu gestaltet. Die bereits vorhandene teilweise Pausenhofüberdachung bleibt erhalten. Vor dem Speisesaal wird eine Terrasse angelegt.

 

 

3. Erneuerung der Wärmeversorgung

 

Die Erneuerung der Wärmeversorgung  war im Rahmen der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Klosterbergschule nicht vorgesehen. Die Gebäude Klosterbergschule und Leiterplattenschule werden jeweils separat von einem Erdgaskessel mit Wärme versorgt. Die Erdgaskessel weisen ein Alter von 27 Jahren (Klosterbergschule) bzw. 22 Jahren (Leiterplattenschule) auf. Die Wärmeversorgung ist derzeit voll funktionsfähig, sie muss jedoch mittelfristig erneuert werden.

 

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgesellschaft Hetzel, Schwäbisch Gmünd, mehrere Varianten zur Erneuerung der Wärmeversorgung untersucht. Im gesamten Schulareal (Klosterbergschule und Leiterplattenschule) wurden in den vergangenen sechs Jahren jährlich im Schnitt rund 400.000 kWh Wärme aus Erdgas zu Kosten von rund 27.000 € verbraucht. Auf Grund der relativ geringen Brennstoffkosten und des erheblichen Platz- und Betreuungsbedarfs einer Holzpelletheizung wurde diese Variante nicht weiter verfolgt.

 

Im Untersuchungsprozess haben sich zwei Varianten herauskristallisiert:

 

 

Beschreibung der Maßnahme

Kosten

(inkl. Fachplanung)

Variante 1

Je ein neuer Erdgas-Brennwertkessel (78.000 €)

sowie Heizverteilersanierung (110.000 €), somit weiterhin zwei separate Heizanlagen

210.000 €

Variante 2

Neue Heizzentrale im Gebäude Leiterplattenschule mit Erdgas-Niedertemperaturkessel und Erdgas-Blockheizkraftwerk (128.000 €) sowie Heizverteilersanierung (110.000 €)

267.000 €

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 2 mit Kosten von 267.000 € durchzuführen und im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Im Gebäude der Leiterplattenschule soll eine zentrale Heizanlage für das gesamte Areal Klosterbergschule entstehen. Vorgesehen ist die Installation eines Erdgaskessels sowie eines Erdgas-Blockheizkraftwerks zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme. Durch den Eigenverbrauch des Stroms und die staatliche Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Zulage, Energiesteuerentlastung) würde das Blockheizkraftwerk jährliche Einsparungen von rund 7.000 € gegenüber Variante 1 erbringen. Die Mehrkosten der Variante 2 von 57.000 € würden sich demnach nach rund acht Jahren amortisieren.

Die jährlichen Betriebskosten (Wartungs- und Brennstoffkosten sowie Erlöse aus dem Betrieb des Blockheizkraftwerks) würden sich bei Variante 2 von derzeit 27.000 € auf 18.000 € verringern. Ebenso würde sich der jährliche CO2-Ausstoß von 83 t auf 42 t halbieren.

Bei Variante 1 würden beide Heizanlagen erhalten bleiben und je ein neuer Erdgaskessel installiert werden. Als Brennstoff würde anteilig Biogas (Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes) zum Einsatz kommen. Die jährlichen Betriebskosten würden sich bei Variante 1 von derzeit 27.000 € auf 25.000 € verringen. Der CO2-Ausstoß würde durch den Biogaseinsatz von 83 t auf 66 t zurückgehen.

 

Bei Variante 1 und 2 sind die beiden Heizkreisverteilungen zu erneuern. Dabei sollen energieeffiziente Pumpen und Ventile eingebaut sowie eine neue Mess-, Steuer- und Regelungstechnik installiert werden. Die Kosten hierfür betragen rund 110.000 €.

 

Mit einem Landeszuschuss aus dem Förderprogramm Klimaschutz Plus kann gerechnet werden. Die konkreten Förderbedingungen ändern sich jährlich und sind deshalb zum Zeitpunkt der Antragstellung zu prüfen. Die Förderhöhe richtet sich nach der CO2-Einsparung in Tonnen und würde bei derzeitigem Stand bei Variante 1 rund 13.000 € und bei Variante 2 rund 31.000 € betragen.

 

Zur nachhaltigen Stromkostenreduzierung wird zusätzlich die Errichtung einer Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlage mit einer Leistung von 10 kW und Investitionskosten von 15.000 € in Betracht gezogen. Die Dachflächen des Erweiterungsbaus werden so ausgeführt, dass die spätere Aufbringung einer Photovoltaikanlage möglich ist.

 

 

 

Terminliche und bauliche Abwicklung

 

Nach Zustimmung des Kreistags wird der Antrag auf Baugenehmigung bei der Stadt Schwäbisch Gmünd eingereicht.

 

Parallel dazu werden die Detailplanung und die Ausschreibung vorbereitet, damit eine Vergabe der Gewerke im Jahr 2014 erfolgen kann.

 

 

Besonderheiten bei der Klosterbergschule im Umbaubereich

Bevor mit den Arbeiten (1. BA Leiterplattenschule) begonnen werden kann, muss die gewerbliche Schule (Leiterplattenschule) ausziehen. Dafür ist in der gewerblichen Schule auf dem Hardt ein Werkstattraum (G69 - ehemalige Kfz-Werkstatt) vorgesehen.

 

Im Haushaltsplan 2013 sind für diese Maßnahme 400.000 € vorgesehen. Die Planungs- und Ausschreibungsarbeiten sind im Gange und die Realisierung ist zu Beginn des Jahres 2014 vorgesehen.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 3.616.000 €. Der Antrag auf Schulbauförderungsmittel ist vorab mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt worden. Mit einem Landeszuschuss in Höhe von 726.000 € kann gerechnet werden.

 

Bislang sind im Haushalt Investitionsmittel von 770.000 € für den Umbau an der Klosterbergschule bereitgestellt. Im Haushaltsplan 2014 sind weitere Trägermittel in Höhe von 660.000 € eingestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind Finanzierungsmittel von 750.000 € für das Jahr 2015 und 630.000 € für das Jahr 2016 vorgesehen. Der weitere Finanzierungsbedarf ist im Haushaltsjahr 2016 vorzusehen.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1              Kostenschätzung vom 11.11.2013

Anlage 2              Grundrisse und Schnitte zur Baumaßnahme Klosterbergschule

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Langer

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kostenschätzung Klosterbergschule (165 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Pläne Klosterbergschule (1389 KB)