Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Stiftungsausschuss und der Kreistag nehmen Kenntnis vom Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg sowie vom Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Hospitalstiftung zum Hl. Geist in Ellwangen nach § 31 Stiftungsgesetz i. V. mit § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
Sachverhalt/Begründung
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat die Bauausgaben als selbstständigen Teil der überörtlichen Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen in den Wirtschaftsjahren 2008 - 2011 im Zeitraum vom 22.11.2012 bis 05.12.2012 geprüft.
Gemäß § 48 Landkreisordnung in Verbindung mit § 114 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) ist der Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten.
Das Regierungspräsidium hat als Rechtsaufsichtsbehörde am 24.10.2013 gegenüber der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen zum Abschluss des Prüfungsverfahrens die uneingeschränkte Bestätigung nach § 31 Stiftungsgesetz i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erteilt.
Anlagen
Anlage 1: Prüfbericht der Gemeindeprüfanstalt Anlage 2: Stellungnahme der Hospitalgeschäftsführung Anlage 3: Uneingeschränkte Bestätigung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||