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Vorlage - 201-2/2013  

 
 
Betreff: Öffentliche Beauftragung der Kliniken des Ostalbkreises sowie der Wachkoma AktivPflege Bopfingen mit der Erbringung medizinischer / pflegerischer Dienstleistungen (Betrauungsakt)
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
17.12.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Betrauungsakt Ostalb-Klinikum 17-12-2013
Betrauungsakt Stauferklinikum 17-12-2013
Betrauungsakt St-Anna-Virngrund-Klinik 17-12-2013
Betrauungsakt Ostalb-Klinikum-Wachkoma 17-12-2013

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt die erneute öffentliche Beauftragung

a) des Ostalb-Klinikums Aalen

b) des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd

c) der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

d) der Wachkoma AktivPflege Bopfingen

 

mit der Erbringung medizinischer bzw. pflegerischer Dienstleistungen gemäß den in der Anlage beigefügten Betrauungsakten ab 1. Januar 2014.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Aufgrund von Erkenntnissen aus dem laufenden Klageverfahren des Bundesverbands der Privatkliniken gegen den Landkreis Calw wurde das Muster für die Betrauung von Kliniken des Landkreistags Baden-Württemberg unmittelbar vor der Sitzung des Krankenhausauschusses am 03.12.2013 aktualisiert. Der Krankenhausauschuss hat in seiner Sitzung daher ohne Empfehlung die Beschlussfassung an den Kreistag verwiesen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Betrauungsakte noch erweitert werden sollten. Die Ergänzungen wurden in den Anlagen zu dieser Vorlage vollzogen (rot gekennzeichnet). Die vorliegende, geänderte Sitzungsvorlage (201-2/2013) umfasst auch die Aktualisierung des Betrauungsakts für die Wachkoma AktivPflege Bopfingen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.     Ausgangssituation

Am 11. März 2008 hat der Kreistag die Beauftragung des Ostalb-Klinikums, des Stauferklinikums und der St. Anna-Virngrund-Klinik mit der Erbringung medizinischer sowie das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma Bopfingen und das Waldkrankenhaus Rainau-Dalkingen mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen mittels Betrauungsakten beschlossen. Die Betrauung der Kliniken wurde durch Beschlüsse des Kreistags vom 10. März 2009 und 20. Dezember 2011 ergänzt. Nach Schließung des Waldkrankenhaus Rainau-Dalkingen wurde dessen Beauftragung mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen mit Beschluss des Kreistags vom 20. Dezember 2011 aufgehoben.

 

Die Betrauung der Einrichtungen des Landkreises war erforderlich, da für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft alle geldwerten Vorteile, die sie von ihrem Träger erhalten, beihilferelevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbe­werbsrechts darstellen. Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und unterliegen grundsätzlich der Notifizierungspflicht und einem Durchführungsverbot.

 

Die EU-Kommission hat im November 2005 mit dem sog. Monti-Paket ein Maßnahmenpaket zum europäischen Beihilferecht veröffentlicht, das nach einem Übergangszeitraum Ende November 2006 in Kraft getreten und als unmittelbar geltendes Recht zu beachten ist.

 

Das „Monti-Paket“ stellte Kriterien für staatliche Ausgleichszahlungen im Rahmen der Erbringung von „Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ auf, unter denen Ausgleichszahlungen von vornherein mit dem Europarecht vereinbare Zuwendungen darstellten. Voraussetzung war unter anderem ein öffentlicher Auftrag, der sog. Betrauungsakt.

 

2.     Neue Beauftragung mit der Erbringung medizinischer / pflegerischer Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

Zum 31. Januar 2012 ist inzwischen das neue Legislativpaket der Europäischen Kommission für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) in Kraft getreten. Es firmiert landläufig als „Almunia-Paket“ – nach dem Namen des für Wettbewerbspolitik zuständigen Vizepräsidenten der Kommission, Joaquín Almunia. Im Rahmen dieses Pakets ist u. a. die für Betrauungsakte maßgebliche Freistellungsentscheidung durch den Freistellungsbeschluss abgelöst worden.

 

Für bestehende Beauftragungen mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gilt gemäß Artikel 10 Buchst. b des Freistellungsbeschlusses eine Übergangsfrist bis 31. Januar 2014. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen in den Landkreisen die an die neue Rechtslage angepassten Betrauungsakte vom Kreistag beschlossen sein.

 

Der Landkreistag Baden-Württemberg hat auf Basis des „Monti-Kroes-Pakets“ seinerzeit Muster eines Betrauungsakts für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen entwickelt. Im Hinblick auf das Almunia-Paket wurden die Muster-Betrauungsakte des Landkreistags im Oktober 2013 an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die in der Anlage beigefügten neuen Betrauungen der Kliniken des Ostalbkreises sowie der Wachkoma AktivPflege Bopfingen beruhen auf den aktuellen Mustern. Inhaltlich waren insbesondere folgende Änderungen erforderlich:

 

  • Der Betrauungsakt hat nunmehr nach Art. 4 Satz 2 Buchst. a des Freistellungsbeschlusses das räumliche Gebiet anzugeben, auf dem das betraute Unternehmen tätig ist.
  • Der Freistellungsbeschluss gem. Art. 2 Abs. 2 greift nur, wenn die Betrauungsdauer auf grundsätzlich maximal zehn Jahren beschränkt ist.
  • Der Nachweis für die Verwendung der Mittel kann nach Art. 6 Abs. 1 des Freistellungsbeschlusses nicht mehr lediglich durch den jährlichen Jahresabschluss, sondern auch durch einen Geschäftsabschluss für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren sowie einen Geschäftsabschluss zum Ende des Betrauungszeitraums geführt werden. Der jeweils gewählte Nachweisrhythmus muss allerdings im Betrauungsakt klar festgelegt sein.
  • Art. 8 Abs. 1 des Freistellungsbeschlusses statuiert inzwischen die Pflicht des Unternehmens, sämtliche Unterlagen, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Ausgleichszahlungen mit den Bestimmungen des Freistellungsbeschlusses vereinbar sind, während des Betrauungszeitraums und für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Ende des Betrauungszeitraums verfügbar zu halten.

 


 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Betrauungsakt des Ostalb-Klinikums Aalen

Anlage 2: Betrauungsakt des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd

Anlage 3: Betrauungsakt der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

Anlage 4: Betrauungsakt der Wachkoma AktivPflege Bopfingen

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

__________________________________________

 

Wagenknecht

 

 

Geschäftsbereich Rechnungsprüfung

__________________________________________

 

Schüler

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betrauungsakt Ostalb-Klinikum 17-12-2013 (243 KB)    
Anlage 2 2 Betrauungsakt Stauferklinikum 17-12-2013 (243 KB)    
Anlage 3 3 Betrauungsakt St-Anna-Virngrund-Klinik 17-12-2013 (243 KB)    
Anlage 4 4 Betrauungsakt Ostalb-Klinikum-Wachkoma 17-12-2013 (246 KB)