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Vorlage - 218/2013  

 
 
Betreff: Teilnahme des Ostalbkreises am European-Energy-Award (eea) für Landkreise
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
29.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
17.12.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag möge beschließen:
 

Der Ostalbkreis nimmt am European Energy Award (eea) für Landkreise teil.
 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
 

Der Ostalbkreis nutzt den systematischen eea-Prozess als Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept des Ostalbkreises.
 

 

Anmerkung:

Dem Antrag der Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29. November 2013 einstimmig zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  • Vorbemerkung

 

Der Ostalbkreis verfolgt die Absicht, am European Energy Award (eea) für Landkreise teilzunehmen. Diese Teilnahme wird auch im Rahmen der Umsetzungsmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept des Ostalbkreises unter der Maßnahme 1, regelmäßige Fortschreibung einer Treibhausgasbilanz, angeregt. Die Teilnahme des Ostalbkreises am European Energy Award (eea) für Landkreise soll zudem für die Städte und Kommunen des Landkreises Impulsgeber für eigene Klimaschutzaktivitäten sein.

 

Im Vorgriff zu diesem Vorhaben wurde der Geschäftsführer des EKO-Energieberatungszentrums „EnergiekompetenzOstalb“, Herr Bodamer, durch die Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award als eea-Berater qualifiziert und akkreditiert.

 

In Baden-Württemberg sind nach Angaben der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA), die die Funktion als Landesgeschäftsstelle des eea inne hat, derzeit drei Landkreise mit dem eea ausgezeichnet. Weitere 12 Landkreise befinden sich im Zertifizierungsprozess. Innerhalb des Regierungsbezirks Stuttgart ist nur der Landkreis Böblingen als Teilnehmer am eea erfasst und ausgezeichnet. Aus dem Ostalbkreis nimmt die Stadt Aalen am eea teil. Die entsprechende Auszeichnung mit dem eea ist erfolgt.

 

Im Nachfolgenden wird der eea-Prozess vorgestellt und die Randbedingungen erläutert:

 

 

  • Was ist der eea?

 

Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten von Kommunen und Landkreisen erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Er ist prozessorientiert angelegt und dient der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien. Das wichtigste Werkzeug des eea-Programms ist der eea-Maßnahmenkatalog. Zudem wird ein interdisziplinäres Energieteam in der Landkreisverwaltung gegründet, welches der Motor im eea-Prozess ist. Es wird bei der Umsetzung durch einen beauftragten eea-Berater unterstützt, der nicht dem Energieteam abgehört.

 

Erfolge der kommunalen Energie- und Klimaschutzaktivitäten werden nicht nur dokumentiert, sondern auch ausgezeichnet. Die Auszeichnung der Städte, Gemeinden und Landkreise mit dem European Energy Award bietet die öffentlichkeitswirksame Anerkennung des bereits Erreichten und ermöglicht den direkten Vergleich zu andern Kommunen und Landkreisen (Benchmarking).
 

 

  • Wie verläuft der eea- Prozess

 

Grundlage des European Energy Award ist das Verfahren, das sich an dem in der Wirtschaft üblichen Managementzyklus „Analysieren - Planen - Durchführen - Prüfen -Anpassen" orientiert, ergänzt durch die Schritte der „Zertifizierung" und „Auszeichnung".

 

  1. Analysieren:
    Mit Hilfe des umfassenden Maßnahmen-Katalogs werden die bisher auf Ebene der Landkreisverwaltung realisierten Energie- und Klimaschutzprojekte recherchiert, die Ist-Situation erfasst und bewertet. Das Ergebnis dieser Ist-Analyse ist ein Stärken-Schwächen-Profil, das folgende Handlungsfelder des Landkreises berücksichtigt:
     
      • Entwicklungsplanung und Raumordnung,
      • Kommunale Gebäude und Anlagen,
      • Versorgung und Entsorgung,
      • Mobilität,
      • Interne Organisation,
      • Kommunikation und Kooperation.

 

  1. Planen:
    Anhand der Ist-Analyse können noch nicht ausgeschöpfte Potenziale des nachhaltigen Klimaschutzes identifiziert und Prioritäten definiert werden. Es wird das „Energiepolitische Arbeitsprogramm" (EPAP) mit einem verbindlichen Maßnahmenplan für das jeweils kommende Jahr erarbeitet und festgelegt. Hier findet der Maßnahmenkatalog aus dem Klimaschutzkonzept eine entsprechende Berücksichtigung. Dabei soll es sich vorrangig um Maßnahmen handeln, die die Kreisverwaltung betreffen, wie beispielsweise effizientere innere Abläufe, Einkauf, Fuhrparkmanagement und Nutzerverhalte im Hinblick auf Energieeffizienz. Selbstverständlich beinhaltet dies aber auch Maßnahmen in kreispolitischen Handlungsfeldern zur Erreichung des Klimaschutzzieles.

 

  1. Durchführen:
    Die im Energiepolitischen Arbeitsprogramm festgelegten und finanziell unterfütterten Maßnahmen werden umgesetzt.

 

  1. Prüfen:
    Nach der Umsetzungsphase werden die realisierten Maßnahmen erfasst und bewertet. Durch das Energieteam erfolgt die Überprüfung, ob das Geplante auch realisiert und die gesetzten Ziele erreicht wurden (Internes Audit).

 

  1. Anpassen:
    Die Ist-Analyse wird an das Ergebnis der Prüfung angepasst bzw. aktualisiert. Der Zyklus startet erneut.

 

  1. Zertifizierung:
    Im Rahmen des eea-Prozesses wird unterschieden zwischen der Überprüfung des Erreichten durch das Energieteam (internes Audit) und der Überprüfung und der Zertifizierung durch den externen eea-Auditor: Externes Audit. Dieses findet statt, wenn der Landkreis 50% und mehr der maximal möglichen Punkte erreicht hat.

 

  1. Auszeichnung:
    Kann der Landkreis nach der Bewertung besonders erfolgreiche Leistungen nachweisen und wird das Ergebnis durch das externe Audit bestätigt, so wird dieser mit dem European Energy Award ausgezeichnet.

 

Für den Zeitraum bis zur Erstzertifizierung (externes Audit) geht man bei Landkreisen von einem Zeitansatz von mindestens eineinhalb Jahren aus, wenn am eea-Prozess kontinuierlich gearbeitet wird. Ein Zeitfenster von drei Jahren sollte jedoch nicht überschritten werden, da sonst die Teilnahme am eea nicht förderfähig ist. Mit der Teilnahme am eea soll vor allem ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess der energiepolitischen Arbeit realisiert werden. Hierzu ist  vorgesehen, dass nach erfolgter Zertifizierung jährlich ein internes Re-Audit stattfindet sowie alle drei Jahre eine externe Re-Zertifizierung durchgeführt wird.

 

  • Erforderliche Beschlüsse und Beauftragungen

 

Die förderfähige Teilnahme am European Energy Award muss für baden-württembergische Landkreise bei der KEA beantragt werden. Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

 

  1. ein politischer Beschluss des Kreistages über die Teilnahme am eea,
  2. der Abschluss einer Vereinbarung über die Teilnahme mit der KEA als Landesgeschäftsstelle,
  3. der Abschluss eines Beratervertrages mit einem akkreditierten Berater (z.B. EKO),
  4. die Zahlung des jährlichen Programmbeitrags an die eea-Bundesgeschäftsstelle zur Sicherstellung der organisatorischen und fachlichen Betreuung,
  5. die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung sowie
  6. die Gründung eines Energieteams.

 

  • Energieteam

 

Die hauptsächliche Arbeit im eea-Prozess wird durch die Mitglieder des Energieteams geleistet (ca. 10 - 15 Mitglieder). Daher sollte der Leiter/die Leiterin des Energieteams über eine hohe Fach- und Entscheidungskompetenz verfügen und wenn möglich aus der Leitungsebene der Landkreisverwaltung stammen. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Energieteammitglieder stellt sicher, dass alle betroffenen Bereiche der Landkreisverwaltung bzw. die Handlungsfelder abgebildet sind.

 

Die zur Verfügung stehenden Unterlagen aus der Beraterqualifizierung gehen davon aus, dass durch den/die Energieteamleiter/-leiterin ein jährlicher Stundenaufwand von mindestens 100 Stunden und für die Teammitglieder jeweils mindestens 40 Stunden erbracht werden müssen. Dies betrifft den Zeitraum bis zur Erstzertifizierung (externes Audit).

 

Der eea-Berater unterstützt das Energieteam bei Organisation und Bewertung (Internes Audit) sowie bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPAP).

 

  • Nächste Schritte

 

Um den eea-Prozess für den Ostalbkreis in Gang zu setzen bedarf es primär eines Kreistagsbeschlusses, welcher die Teilnahme am eea vorsieht. Dieser Beschluss bildet dann die Grundlage für die Beantragung der Teilnahme am eea bei der KEA. Danach kann die Förderung der Teilnahme am eea im Rahmen des Klimaschutz-Plus-Programms, ebenfalls bei der KEA, beantragt werden. Die Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung mit der KEA und dem ausgewählten eea-Berater darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids erfolgen.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Nachfolgend werden die Kosten überschlägig betrachtet, die für den Ostalbkreis bis zur Erstzertifizierung anfallen werden. Dabei wird von einem Zeitraum von drei Jahren ausgegangen:

 

  1. Jährlicher Programmbeitrag:
    Landkreise mit einer Einwohnerzahl zwischen 300.001 und 500.000 zahlen jährlich an die Bundesgeschäftsstelle des eea einen Programmbeitrag von 4.000 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
                                                                                                                                                14.280,00
     
  2. Leistungen des eea-Beraters:
    Der Zeitansatz des eea-Beraters wird mit 21 Tagessätzen im ersten Jahr und jeweils 8 Tagen im zweiten und dritten Jahr abgeschätzt. Es wird ein Tagessatz von 800 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer angesetzt.

                                                                                                                                            35.224,00 €
 

  1. Leistungen des externen Auditors:
    Für Landkreise in der Größe des Ostalbkreises wird für einen externen Auditor ein Aufwand von 3 Tagessätzen zu Grunde gelegt. Hierbei wird von einem Tagessatz von 800 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgegangen.
                                                                                                                                                2.856,00 €

 

Insgesamt gesehen sind bis zur Erreichung der Erstzertifizierung und Auszeichnung Kosten in Höhe von 52.360,00 € zu erwarten, die jedoch durch Fördergelder/-maßnahmen abgemindert werden können. Interne Kosten, die durch die Arbeit des Energieteams anfallen, sind dabei nicht berücksichtigt.

 

Resultierende Kosten für Maßnahmen aus dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm (EPAP) sind ebenfalls nicht enthalten.

 

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gewährt Städten, Gemeinden und Landkreisen eine Förderung für die Teilnahme am European Energy Award in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Förderung kann im Rahmen des Programms Klimaschutz-Plus beantragt werden. Im Jahr 2013 beträgt der Zuschuss 12.000,00 € für Landkreise für die Dauer von maximal drei Jahren. Die Förderhöhe für das Jahr 2014 ist noch nicht bekannt. Es wird jedoch von der gleichen Fördersumme ausgegangen. Zudem erhalten Landkreise und Kommunen bei einer Teilnahme am eea eine Erhöhung der Förderquote von 5% für CO2-Minderungsmaßnahmen, die im Rahmen des kommunalen Programmanteils des Klimaschutz-Plus-Programms des Landes beantragt wurden.

 

Durch die Übernahme der Trägerschaft für das EKO-Energieberatungszentrum „EnergiekompetenzOstalb“ durch den Ostalbkreis fördert und sichert der Landkreis direkt durch seine finanzielle Beteiligung den Betrieb und den Bestand dieser Beratungseinrichtung für die Bürgerschaft des Ostalbkreises. Sollte bei der Auswahl des eea-Beraters die Wahl auf den beim EKO akkreditierten Berater fallen, so kann davon ausgegangen werden, dass die dann erbrachten Beraterleistungen dem Landkreis nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser beiden Aspekte der Förderung reduzieren sich die zu erwartenden Kosten für den Ostalbkreis bis zur Erreichung der Erstzertifizierung für den eea auf abgeschätzt  5.136,00 €.

 

Da es sich beim eea-Prozess um einen kontinuierlichen Ablauf handelt, fallen auch nach der Zertifizierung/Auszeichnung Kosten an, die dann genauer spezifiziert werden müssen.

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsführer EKO

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Bodamer

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel