Bürgerinformationssystem

Vorlage - 219/2013  

 
 
Betreff: Umsetzung der Maßnahmen/Vorschläge aus dem Klimaschutzkonzept
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
29.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
17.12.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag möge beschließen:
 

  1. Innerhalb der Landkreisverwaltung wird strukturell eine Stabsstelle „Klimaschutz“ geschaffen, die im Dezernat IV angesiedelt ist.

 

  1. Es wird ein Mitarbeiter zum Klimaschutzmanager des Ostalbkreises qualifiziert, der dann diese Aufgabe in Nebenfunktion betreut.

 

  1. Die Landkreisverwaltung beauftragt einen externen Dienstleister, regelmäßig die Energie- und CO2-Bilanz des Ostalbkreises fortzuschreiben.

 

  1. Die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept werden in die systematische Bearbeitung des European Energy Awards (eea) integriert, sofern der Ostalbkreis an diesem eea-Prozess teilnimmt.

 

Anmerkung:

Dem Antrag der Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29. November 2013 einstimmig zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  • Vorgang

 

Im Jahr 2012 wurde durch die Firma K. Greentech, München, ein Integriertes Klimaschutzkonzept für den Ostalbkreis erarbeitet, welches als Rahmen für weitere kommunale Klimaschutzkonzepte dienen soll. Dieses Projekt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert.

 

Die Ergebnisse des Klimaschutzkonzepts für den Ostalbkreis wurden am 9. Oktober 2012 zur Kenntnisnahme in den Kreistag eingebracht.

 

Der ausführliche Ergebnisbericht zum Klimaschutzkonzept für den Ostalbkreis kann auf der Internetseite des Ostalbkreises unter folgendem Link

 

http://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/26/Klimaschutz_EndberichtOstalb.pdf

 

eingesehen werden. Die dort aufgeführte inhaltliche und fachliche Zusammenfassung lautet in Auszügen wie folgt:

 

 

  • Zusammenfassung Klimaschutzkonzept (Zitat, Auszug)

 

Der Klimawandel und die Verknappung der fossilen Rohstoffe sind zwei der größten Herausforderungen unserer Zeit. Nur wenn sich möglichst viele Akteure gemeinsam an zielgerichteten Maßnahmen beteiligen, sind messbare und wirksame Erfolge bei der Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen und der Loslösung von endlichen Rohstoffquellen zu erzielen.

 

Der Ostalbkreis mit seinen 42 Gemeinden engagiert sich dabei bereits seit Jahren in vorbildlicher Weise. Eine Vielzahl von Aktivitäten und bemerkenswerten Fortschritten dokumentieren diese Anstrengungen. So ist zum Beispiel die Energieoptimierung in eigenen Liegenschaften bereits mustergültig umgesetzt. Als ehrgeiziges mittelfristiges Ziel hat der Kreistag bereits im Jahr 2010 beschlossen, dass der Anteil Erneuerbarer Energien bis 2025 auf 50% steigen soll.

 

Zur weiteren Systematisierung und Motivation aller relevanten Akteure hat der Ostalbkreis beschlossen, ein Integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen. Durch diese Initiative soll insbesondere auch die Energie- und Versorgungssicherheit auf Basis einer zukunftsfähigen und regenerativen Energie sichergestellt werden – ein Vorhaben, welches nach den neuen energiepolitischen Zielsetzungen der Landesregierung Baden-Württemberg sowie der Bundesregierung mit dem zentralen Element Ausstieg aus der Kernenergie zusätzliche Bedeutung erlangt. Das Projekt wurde dabei mit 65% der bezuschussungsfähigen Kosten vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert.

 

 

 

 

Das vorliegende Klimaschutzkonzept ist dabei auf den Wirkungsbereich des Landkreises ausgerichtet, es legt somit Empfehlungen im Hinblick auf zielführende Handlungsoptionen für den Ostalbkreis als Gebietskörperschaft vor. Mögliche Maßnahmen, die die Gemeinden im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbst initiieren können, waren bewusst nicht Untersuchungsgegenstand – auch, um die Förderfähigkeit kommunaler Klimaschutzkonzepte nicht zu gefährden. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips soll vielmehr die kommunale Ebene ertüchtigt werden, Klimaschutzaufgaben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, sprich der Planungshoheit der Kommunen bzw. Bürger und anderer lokaler Akteure, nachkommen zu können.“

 

 

„Die wesentlichen Erkenntnisse lassen sich dabei wie folgt zusammenfassen:

 

      Der heutige CO2-Fußabdruck von etwa 10 Tonnen pro Einwohner entspricht in etwa dem Bundesschnitt.
 

      Die heutige Stromerzeugung basiert ähnlich dem Bundesmix auf Importstrom aus Großtechnologien. Die regionale Erneuerbare Stromerzeugung erfolgt zu 15 % insbesondere durch dezentrale Solarenergienutzung, aber auch durch Windenergie und Biomasse.
 

      Die Wärmeversorgung (Raum, Warmwasser und Prozesswärme) erfolgt zu je 40 bis 50 % durch Erdgas und Heizöl. Lediglich ca. 5% werden dezentral erneuerbar in Solarthermie- und Geothermieanlagen gewonnen. Biomasse (Holz) wird oftmals zugeheizt.
 

      Die Potenziale der Erneuerbaren Stromerzeugung im Ostalbkreis liegen im Schwerpunkt in der Windenergie und der Photovoltaik. Beide könnten in 2025 zu je ca. 30% und in Summe mit ca. 800 GWh zur Erzeugung beitragen, die Zubaugeschwindigkeit kann einen bundesweiten Spitzenplatz einnehmen.
 

      Insbesondere beim Zubau von Windenergieanlagen stellen die erforderlichen Investitionsbedarfe, nach heutigen Marktpreisen ca. 100 Mio. Euro, keinen Engpassfaktor dar.
 

      Die Stromeffizienz in Haushalten und Industrie wird sich maßgeblich an Bundestrends orientieren. Hier gilt es, durch Information und Aufklärung bei den Verbrauchern für Akzeptanz und Suffizienz zu werben.
 

      Die Wärmepotenziale liegen eher in der Effizienz als in der Erzeugung. Dezentral könnten über Solarthermie- und Geothermieanlagen sowie Biomasse (Holz) bis 2025 25% der Wärme im Landkreis erzeugt werden.
 

      Die Wärmeeffizienzgewinne erfolgen maßgeblich in der Gebäudesanierung. Hier gilt es, als Landkreis auch den Haupthebel anzusetzen und mit den Kommunen bei Netzwerkbildung und Information zu kooperieren.
 

      Im Sektor Verkehr sind über den Nahverkehrsplan hinaus dem Landkreis weitgehend die Hände gebunden. Hier sind die Kommunen gefordert. Koordinierend kann der Landkreis Projekte zur Verkehrsmittelwahl sowie die Einführung von Elektromobilität anstoßen. Der überregionale LKW-Güterverkehr kann nur sehr begrenzt gesteuert werden.
 

      Das Kreistagsziel von 50%-erneuerbarer Energie in 2025 kann durch ein hohes Engagement erreicht werden. Es bedarf aber den Anstrengungen aller Akteure. Der Stromsektor wird den geringeren Anteil Erneuerbarer Wärme kompensieren.
 

      Gerade die Investitionen in eine zukunftsfähige Energieversorgung bieten hohe lokale Wertschöpfungspotenziale, insbesondere bei finanzieller Beteiligung der Bürger und Unternehmen vor Ort.
 

      Die CO2-Reduktion kann die Zielsetzungen der Bundesregierung bis 2020 (minus 20% gegenüber dem Basisjahr 1990) bei konsequentem Infrastrukturumbau erfüllen.
 

      Die Maßnahmen sollen im Wirkungskreis des Landkreises informatorischer, stimulierender, koordinierender und vernetzender Art sein. Es gilt, mit den Kommunen zu kooperieren und Netzwerke aufzubauen.“

 

 

Bei der Bearbeitung des Klimaschutzkonzepts wurde nach Angaben des Erstellers die Daten des Bezugsjahrs 2010 zu Grunde gelegt. Hierbei wurden folgende Sektoren in die Untersuchung mit einbezogen:

 

      Öffentliche Liegenschaften,

      Private Haushalte,

      Gewerbe/Handel/Dienstleistungen,

      Industrie,

      Verkehr.

 

Die Aussagen des Klimaschutzkonzepts für den Ostalbkreis basieren auf einer Energie- und CO2-Bilanz, die regelmäßig fortgeschrieben werden kann. Die betrachteten Gesamtemissionen für das Bezugsjahr 2010 betrugen 3,3 Millionen Tonnen CO2/Jahr. Das Konzept ist bis auf das Jahr 2025 ausgelegt und soll in diesem Zeithorizont zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen von ca. 40% beitragen, was einer jährlichen Minderung von ca. 90.000 t/a gleichzusetzen wäre.

 

 

  • Maßnahmenkatalog

 

Kern des Integrierten Klimaschutzkonzepts ist der entwickelte Maßnahmenkatalog mit zugehörigem Umsetzungskonzept. Er ist für die Umsetzung in den Folgejahren angelegt und basiert neben den wissenschaftlichen lokalen Daten auch auf den Ergebnissen aus der Akteursbeteiligung in den verschiedenen Workshops.

 

Nur ein kleiner Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt ganz in Verantwortung des Landkreises. Es gilt daher, zukünftig die inhaltliche und finanzielle Mobilisierung von Bürgern, Wirtschaft und weiteren Akteuren als wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Umsetzung der politischen Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Die im Ergebnisbericht vorgeschlagenen 15 Maßnahmen sind in Form von detaillierten Maßnahmenblättern dargestellt, die in drei thematische Blöcke gegliedert sind:

 

I. Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich des Landkreises
 

  1. Regelmäßige Fortschreibung der landkreisbezogenen Treibhausgasbilanz.

2.              Ergänzung des Internetportals „Ostalbmap“ durch Integration von klimaschutzrelevanten Themenkarten.

3.              Einstellung eines Klimaschutzmanagers für den Ostalbkreis.

    1. Weiterentwicklung des EKO-Energieberatungszentrums.

 

II. Maßnahmen mit direktem Bezug zu den Kommunen des Landkreises
 

  1. Unterstützung der Kommunen durch den Landkreis bei der Erstellung eigener Klimaschutzkonzepte.
  2. Ausweitung des kommunalen Energiemanagements (KEM).
  3. Etablierung einer Inforeihe „Klimaschutz in der Bauleitplanung“ im Ostalbkreis
  4. Förderung der Elektromobilität.
  5. Anregungen zur Optimierung von Parkraummanagement „ÖPNV-Ticket günstiger als Parkgebühr“.

 

III. Koordinierungs- und Netzwerkmaßnahmen im Ostalbkreis
 

  1.               Veranstaltungsreihe Klimaforum erweitern.
  2.               Energieeffizienz in der Wirtschaft unterstützen.
  3.               Fortbildung von Architekten und Energieberatern im Ostalbkreis.
  4.               Mobilitätsmanagement zur Bewusstseinsveränderung vernetzen.
  5.               Vernetzung der Umweltbildungseinrichtungen.
  6.               Kontaktaufnahme zu Stiftungen.
     

 

  • Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

 

Die obige Aufstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen zeigt, dass die drei Maßnahmenbündel nur über die Zeitachse systematisch bearbeitet werden können, um eine entsprechende Detailtiefe und Wirkung erzielen zu können.

 

Da der Ostalbkreis darüber hinaus beabsichtigt, am Prozess des European Energy Awards (eea) teilzunehmen (Vorlage Nr. 218/2013), wird vorgeschlagen, den im Klimaschutzkonzept des Ostalbkreises entwickelten Maßnahmenkatalog, insbesondere die Themenblöcke II und III, gezielt in den Ablauf des EEA zu integrieren, da der European Energy Award (eea) ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für Kommunen und Landkreise ist, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Somit kann der eea das Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts im Ostalbkreis werden.

 

Unabhängig davon sollten im Sinne des Maßnahmenpakets I folgende beschriebenen Maßnahmen in der Zuständigkeit des Ostalbkreises umgesetzt werden:

 

  • Schaffung einer strukturell abgebildeten Stabsstelle „Klimaschutz“ innerhalb der Landkreisverwaltung, die mit dem „Klimaschutzmanager des Ostalbkreises“ besetzt wird, dessen Aufgabe es ist, das Klimaschutzkonzept umzusetzen.
     
  • Qualifizierung eines Mitarbeiters zum Klimaschutzmanager des Ostalbkreises, der diese Aufgabe in Nebenfunktion betreut.

 

  • Beauftragung eines externen Dienstleisters, regelmäßig die Energie- und CO2-Bilanz des Ostalbkreises fortzuschreiben.
Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für eine Einstellung eines Klimaschutzmanagers zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept im eea-Prozess lägen bei abgeschätzt
60.000 bis 80.000 Euro im Jahr, wobei diese Stelle in den ersten drei Jahren zu 65 % aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert werden kann.

 

Die Alternative der Qualifizierung eines Mitarbeiters zum Klimaschutzmanager liegt kostenmäßig in der Größenordnung von abgeschätzt 3.000 €.

 

Für die regelmäßige Fortschreibung der kreiseigenen CO2-Bilanz muss nach Auskunft des bisherigen Projektbüros mit rd. 6.000 € je Fortschreibung gerechnet werden.

 

Die Kosten für die Teilnahme am eea sind aus der gesonderten Vorlage zu entnehmen.

 

Anlagen

Anlagen

 

---

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsführer EKO

__________________________________________

 

Bodamer

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel