Antrag der Verwaltung
Anmerkung:
Dem nachfolgenden Antrag hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 27.11.2009 einstimmig zugestimmt.
I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 wird zugestimmt.
3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
4. Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), die der Kreistag in seiner Sitzung am 09.12.2008 beschlossen hat, bleiben unverändert.
Die Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden wie folgt festgelegt:
In § 33 Abs. 1 AWS wird für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen bis 500 l ein neuer Gebührentatbestand eingeführt. Die Gebühr hierfür wird auf 35,00 € festgesetzt. Gleichzeitig wird die Gebühr für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen bis 1 cbm auf 65,00 € erhöht.
Die Gebührensätze für die Anlieferung bis 50 l, bis 100 l und bis 200 l (Abs. 1) sowie die Gebührensätze für Altreifen (Abs. 2) und für Erdaushub und Bauschutt (Abs. 3) bleiben unverändert.
5. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
6. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2010 wird auf 898.840 € festgelegt.
7. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 500.000 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
8. Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 zu einem Teil von 714.765,46 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2006 zu einem Teil von 710.590,54 € im Jahr 2010 abgedeckt. Der Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 213.982,89 € wird vollständig im Jahr 2010 abgewickelt.
Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2008 in Höhe von 53.644,04 € vollständig im Jahr 2010 abgedeckt. Der Überschuss aus dem Jahr 2007 in Höhe von 55.822,77 € wird zu einem Teil von 43.700,00 € im Jahr 2010 abgewickelt.
II. Der Entwurf der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wird als Satzung beschlossen.