Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt:/Der Kreistag beschließt:
Die Jahresrechnung 2008 des Ostalbkreises und der Jahresabschluss 2008 des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen werden wie folgt festgestellt:
1. Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008 des Ostalbkreises
Nachrichtlich: Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 262.518.880,11 € ab.
Rücklagen
Der Mindestbestand der Rücklage in Höhe von 5.110.176,23 € wird eingehalten.
Von der Sonderrücklage sind unverändert 19.994.226,82 € als inneres Darlehen in Anspruch genommen.
Haushaltsreste
Als Haushaltsreste wurden in das Haushaltsjahr 2009 übertragen:
Die Haushaltsreste sind in der Anlage detailliert aufgeführt.
Schulden
Zum 01.01.2008 betrug der tatsächliche Schuldenstand (Ist) 35.581.516,20 €
Ordentliche Tilgung 3.570.704,42 € Tatsächlicher Schuldenstand zum 31.12.2008 32.010.811,78 €
Zum 31.12.2008 benötigte, jedoch noch nicht 3.111.875,75 €
35.122.687,53 €
2. Waldkrankenhaus Dalkingen
Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Der verbleibende Verlust 2008 in Höhe von 304.640,79 € wird als Verlustvortrag gebucht, welcher 2010 durch einen Trägerzuschuss gedeckt wird. Sachverhalt/Begründung
I. Die Kämmerei hat die Jahresrechnung des Ostalbkreises für das Jahr 2008 zum 08. Juni 2009 aufgestellt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde bereits am 22. Juni 2009 über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung informiert. Der Jahresabschluss des Waldkrankenhauses Dalkingen wurde termingerecht zum 29. April 2009 erstellt.
Nach § 48 LkrO i. V. mit § 95 GemO und §§ 39 ff GemHVO ist es Aufgabe des Kreistags, das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen. In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres, nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat nach § 48 LKrO i. V. mit § 110 GemO die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Anlagen
Schlussbericht Rechenschaftsbericht 2008 Haushaltsreste 2008
Sichtvermerke
Geschäftsbereich __________________________________________________ Mayer Gutknecht
Rechnungsprüfung __________________________________________________ Schüler
Dezernent/ __________________________________________________ Dezernat II Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel
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