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Vorlage - 390/09  

 
 
Betreff: Erhöhung der Eigenanteile
- Änderung der Satzung des Ostalbkreises zur Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
27.11.2009 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
15.12.2009 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sitzungsvorlage 390_09 - Anlagen 1 und 2
Sitzungsvorlage 390_09 - SBKS - Satzungsänderung zum 1.2.2010 - Anlage 3

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 27. November 2009 dem Kreistag mehrheitlich folgenden Antrag der Verwaltung zum Beschluss empfohlen:

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS) wird wie in der Anlage 3 beschlossen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.Einführung:

 

§ 18 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) des Landes sieht vor, dass die Schülerbeförderung durch die Landkreise finanziert wird, die dazu eine Förderung von Seiten des Landes erhalten. Ergänzend dazu können die Landkreise zur Deckung der Kosten von den Schülern bzw. Unterhaltspflichtigen durch Satzung Eigenanteile erheben. Die Höhe der von diesen zu bezahlenden Eigenanteile und alle sonstigen mit ihrer Erhebung zusammenhängenden Fragen sind in der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) geregelt.

 

Die Entwicklung der Eigenanteile stellt sich wie folgt dar:

 

EIGENANTEILE:

 

ab 1.1.1997

ab 1.9.1997

ab 1.1.2002

ab 1.9.2004

ab 1.2.2007

Grundschüler

0,00 DM = 0,00 €

0,00 DM = 0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Sonderschüler Klasse 1 - 4

0,00 DM = 0,00 €

0,00 DM = 0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Hauptschüler

35,00 DM = 17,90 €

35,00 DM = 17,90 €

18,00 €

19,50 €

21,50 €

Sonderschüler ab Klasse 5

35,00 DM = 17,90 €

35,00 DM = 17,90 €

18,00 €

19,50 €

21,50 €

Realschüler

52,00 DM = 26,59 €

52,00 DM = 26,59 €

27,00 €

29,00 €

31,00 €

Gymnasiasten

52,00 DM = 26,59 €

52,00 DM = 26,59 €

27,00 €

29,00 €

31,00 €

Vollzeitschüler in Berufsschulen

70,00 DM = 35,79 €

52,00 DM = 26,59 €

27,00 €

29,00 €

31,00 €

Berufsschüler

90,00 DM = 46,02 €

90,00 DM = 46,02 €

46,00 €

46,00 €

46,00 €

 

Zuletzt wurden die Eigenanteile auf 1. Februar 2007 erhöht. Eine weitere maßvolle Anpassung zum 1. Februar 2010 erscheint der Landkreisverwaltung in Anbetracht der Entwicklung der Kosten der Schülerbeförderung und der Finanzlage des Ostalbkreises als geboten.

 

2.Entwicklung der Ausgaben:

 

Im Haushaltsjahr 2008 betrugen die Gesamtausgaben (Rechnungsergebnis) bei der Schülerbeförderung 18.797.512 €. Die Einnahmen beliefen sich auf 12.946.354 €, so dass 5.851.158 € aus allgemeinen Finanzmitteln gedeckt werden mussten. Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 ist ein Abmangel in Höhe von 6.272.751 € eingeplant. Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich die Kosten der Schülerbeförderung im Kalenderjahr 2010 gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich erhöhen. Wenn nunmehr die Abgabepreise von OstalbMobil durch den Kreistag ab dem 1. April 2010 erhöht werden, führt dies bei der Schülerbeförderung zu Mehraufwendungen. In der Schülerbeförderung bezahlt nämlich der Ostalbkreis Schülern die Differenz zwischen dem Abgabepreis und den Eigenanteilen, weshalb dem Ostalbkreis bei steigenden Abgabepreisen Mehraufwendungen entstehen. Durch die Erhöhung der Abgabepreise ab dem 1. April 2010 um 2,5 % ergeben sich bei der Schülerbeförderung monatliche Mehrkosten von ca. 21.000 €. Zum Ausgleich dieser Mehrkosten im Haushaltsjahr 2010 mit (21.000 € x 8 Monate) 168.000 € und zur Finanzierung weiterer Mehrkosten (z. B. Einrichtung von Außenklassen) wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Eigenanteile mit Wirkung vom 1. Februar 2010 jeweils um 2,00 € zu erhöhen. Im Haushaltsjahr 2010 ergeben sich somit für die Monate Februar bis Juni und die Monate September bis Dezember jeweils 2,00 € und im Monat Juli, da hier beim Ostalb-Abo nur ein halber Eigenanteil gefordert wird, 1,00 € Deckungsbeitrag. Je Schüler ergeben sich somit 19,00 € als Deckungsbeitrag im Kalenderjahr 2010. Bei insgesamt ca. 16.600 eigenanteilspflichtigen Schülern ergeben sich 315.400 € im Haushaltsjahr 2010.

 

3.Eigenanteile im Vergleich zu anderen Landkreisen:

 

In der Anlage 1 werden die Eigenanteile mehrerer Landkreise miteinander verglichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen im Schuljahr nur 10 Eigenanteile, bei den übrigen Landkreisen indes 11 Eigenanteile erhoben werden. In mehreren Landkreisen werden auch für Grundschüler Eigenanteile erhoben. In der Anlage 2 werden die Landkreise Calw und Ostalbkreis miteinander verglichen. Beide Landkreise sind sogenannte Flächenlandkreise. Der Landkreis Calw gewährt für die Schülermonatskarten, gestaffelt nach Tarifzonen, monatliche Zuschüsse. Bei einer Tariferhöhung erhöht sich jeweils die Selbstbeteiligung des Schülers. Da nach der Rechtsprechung des VGH die Zuschüsse nach Tarifzonen gestaffelt sein müssen, führt dies dazu, dass die Eigenanteile mit zunehmender Entfernung ansteigen. Im Ostalbkreis ist die Höhe des Eigenanteils jeweils nach dem Schulabschluss ausgerichtet, so dass die Länge der Schulwegstrecke keine Rolle spielt. Dabei landen Tariferhöhungen nicht automatisch im Geldbeutel der Eltern, sondern sie werden vom Landkreis getragen, sofern nicht gleichzeitig die Erhöhung der Eigenanteile durch eine Satzungsänderung beschlossen wird. Das im Landkreis Calw angewandte Zuschusssystem führt dazu, dass gleiche Bildungschancen wesentlich mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

 

4.Ausblick:

 

Am 30. Juli 2009 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes beschlossen und dabei die Werkrealschule neu eingeführt und gleichzeitig mit Wirkung des Schuljahres 2010/2011 die Werkrealschulen und die Hauptschulen zu Wahlschulen erklärt. Bisher hatten alle Hauptschulen einen Schulbezirk. Künftig sind die Eltern von Werkrealschülern und von Hauptschülern bei der Wahl des Schulortes frei. Wie die Eltern den Schulort wählen werden, ist derzeit nicht vorhersehbar. Welche Probleme und damit verbundenen Mehrkosten bei der Schülerbeförderung sich dadurch ergeben, lässt sich nicht vorherbestimmen. Da die Werkrealschulen erst im Schuljahr 2010/2011 neu errichtet werden und im ersten Schuljahr erst die Klasse 5 betroffen sein wird, ergeben sich bis zur Klasse 10 Jahr für Jahr zusätzliche Mehraufwendungen bei der Schülerbeförderung, die sich im Voraus in keinster Weise berechnen lassen. Möglicherweise ist der Einsatz von Verstärkerbussen notwendig oder aber es müssen sogar Konzessionslinien neu eingerichtet werden. Wenn beispielsweise Eltern von Schülern, die in der Gemeinde Essingen wohnhaft sind, ihre Kinder an der Werkrealschule in Abtsgmünd anmelden, muss ein Linienverkehr zwischen Essingen und Abtsgmünd neu eingerichtet werden. Im Haushaltsplan 2010 sind entsprechende Mehrausgaben nicht eingeplant.

 

5.Erstattung von Schülerbeförderungskosten, wenn nicht die nächstgelegene Schule der entsprechenden Schulart besucht wird:

 

Es wurden Überlegungen darüber angestellt, ob sich die Schülerbeförderungskosten erheblich reduzieren lassen, wenn in die SBKS eine Bestimmung mit aufgenommen wird, dass der Landkreis nur die Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn der Schüler die nächstgelegene Schule der entsprechenden Schulart besucht. Folgende Gesichtspunkte sprechen gegen eine solche Satzungsbestimmung:

 

a)Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss Nr. 9 S 1955/93 vom 8. März 1996) kann die Erstattung der Schülerbeförderungskosten nicht vollständig ausgeschlossen werden, wenn ein Schüler nicht die nächstgelegene Schule gewählt hat. In einem solchen Falle müssen auf jeden Fall die fiktiven Kosten erstattet werden, die angefallen wären, wenn der Schüler die nächstgelegene Schule besuchen würde. Dabei muss u. a. in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die nächstgelegene Schule den Schüler auch aufnehmen könnte. Dies wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Aus diesem Grunde u. a. wurde im Landkreis Ludwigsburg eine Satzungsregelung, wonach nur die Kosten für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule übernommen wurden, nach einem Jahr vom Kreistag wieder aufgehoben.

 

b)Die nächstgelegene Schule würde in mehreren Fällen historisch gewachsene Beziehungen sprengen. Schüler aus Alfdorf, Rems-Murr-Kreis, besuchen seit jeher die weiterführenden Schulen im Ostalbkreis (Mutlangen bzw. Schwäbisch Gmünd). Schüler aus den Gemeinden Stödtlen und Wört orientieren sich einerseits nach Dinkelsbühl, andererseits nach Ellwangen und bei der Realschule teilweise auch nach Unterschneidheim. Traditionell besuchen auch zahlreiche Schüler aus Gemeinden des angrenzenden Landkreises Schwäbisch Hall weiterführende Schulen in Ellwangen. Auffallend ist auch, dass eine Vielzahl von Schülern aus Westhausen nicht die nähergelegene Realschule in Lauchheim besuchen, sondern vielmehr die Eugen-Bolz-Realschule bzw. die Mädchenrealschule St. Gertrudis in Ellwangen.

 

c)Eine Beschränkung der Fahrtkosten auf die notwendigen Kosten zur nächstgelegenen Schule könnte auch dazu führen, dass Schülerströme umgelenkt würden. Die Vielzahl des Bildungsangebots im Ostalbkreis könnte sich reduzieren. Vor allem die Franz-von-Assisi-Realschule in Waldstetten, die Mädchenrealschule und das Mädchengymnasium St. Gertrudis in Ellwangen sowie die Freien Waldorfschulen in Schwäbisch Gmünd und in Aalen müssten mit erheblichen Rückgängen bei den Schülerzahlen rechnen.

 

6.Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der finanziellen Situation in der Schülerbeförderung:

 

Es bestehen folgende Möglichkeiten:

 

a) In zahlreichen Landkreisen werden nicht nur 10, sondern 11 Eigenanteile erhoben (siehe Anlage 1). Der Ostalbkreis könnte ebenfalls 11 Eigenanteile erheben, was im Wege einer Änderung des Ostalb-Abo-Vertrages, den der Landkreis mit allen Verkehrsunternehmen und der Deutschen Bahn AG abgeschlossen hat, möglich wäre.

 

Dies würde zu zusätzlichen Einnahmen des Ostalbkreises in Höhe von ca. 500.000 € führen. Allerdings würde die Attraktivität des Ostalb-Abos erheblich eingeschränkt.

 

b)Es könnten auch von Grundschülern Eigenanteile erhoben werden. Von den 35 Landkreisen in Baden-Württemberg erheben 11 Landkreise Eigenanteile von Grundschülern. Weitere Einzelheiten zur Höhe der erhobenen Eigenanteile ergeben sich aus Anlage 1. Grundschüler in den städtischen Bereichen und in den zentralen Orten von Gemeinden wären durch eine solche Regelung weniger betroffen, wohl aber Grundschüler, die in Teilorten und Weilern leben.

 

c)Teilzeitberufsschülern könnten die Kosten der Schülerbeförderung nicht mehr erstattet werden, was im Landkreis Heidenheim bereits geschieht.

 

d)Die Höhe der Eigenanteile könnte durch Satzungsänderung an die Höhe des Abgabepreises der Schülermonatskarten dergestalt gekoppelt werden, dass eine Erhöhung des Abgabepreises für Schülermonatskarten automatisch eine entsprechende Erhöhung der Eigenanteile zur Folge hat.

 

Die dargestellten Möglichkeiten werden in einer Sitzungsvorlage im 1. Halbjahr 2010 ausführlicher erläutert. Es wird davon ausgegangen, dass dann weitere Erkenntnisse darüber vorliegen, inwieweit sich die Einführung der geplanten Werkrealschulen auf die Schülerbeförderung auswirkt. In dieser Sitzung lässt sich dann auch das Thema "nächstgelegene Schule" vertiefend beraten.

 

7.Änderung:

 

a)Die Verwaltung schlägt vor, die monatlichen Eigenanteile im Ostalbkreis von 21,50 € auf 23,50 € (Hauptschüler und Sonderschüler ab Klasse 5), von 31,00 € auf 33,00 € (insbesondere Realschüler, Gymnasiasten und Vollzeitschüler in Berufsschulzentren) und von 46,00 € auf 48,00 € (berufliche Teilzeitschüler einschließlich Schüler mit Blockunterricht) zu erhöhen. Die Verwaltung schlägt des Weiteren vor, die Erhöhung der Eigenanteile mit Wirkung vom 1. Februar 2010 in Kraft zu setzen, da die Fahrkarten im Rahmen des Ostalb-Abos für den Zeitraum September 2009 bis Januar 2010 den Schülern schon ausgehändigt worden sind und die Fahrkarten für den Zeitraum Februar 2010 bis Juli 2010 Ende Januar ausgehändigt werden.

 

Die Neufestsetzung der Eigenanteile macht es erforderlich, dass § 6 der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (SBKS) mit Wirkung vom 1. Februar 2010 geändert wird. Hierzu ist eine Änderungssatzung erforderlich, deren Wortlaut sich aus Anlage 3 ergibt. Im neuen Satzungstext wurden die Beträge von 21,50 € mit 23,50 €, von 31,00 € mit 33,00 € und von 46,00 € mit 48,00 € ersetzt.

 

b)Daneben wird durch eine Änderung von § 6 Ziffer 2 und 3 SBKS bewirkt, dass Werkrealschüler der Klasse 10 Eigenanteile in der gleichen Höhe wie Realschüler bezahlen. Werkrealschüler der Klassen 5 - 9 sind weiterhin den Hauptschülern gleichgestellt.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Mehrausgaben sowie Mehreinnahmen im Haushaltsjahr 2010: 315.400 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

3

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Denzinger


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage 390_09 - Anlagen 1 und 2 (350 KB)    
Anlage 2 2 Sitzungsvorlage 390_09 - SBKS - Satzungsänderung zum 1.2.2010 - Anlage 3 (20 KB)