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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) dem Wirtschaftsplan 2010 und dem fünfjährigen Finanzplan (Anlage 1) zuzustimmen. Sachverhalt/Begründung
Gemäß § 16 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der WiRO hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen und dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammmlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit § 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Finanzierung und Folgekosten
Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 sind im Unterabschnitt 7910 des Verwaltungshaushalts Zuschüsse an die WiRO in Höhe von 97.915,00 Euro vorgesehen.
Anlagen
Wirtschaftsplan 2010 und fünfjähriger Finanzplan der WiRO
Sichtvermerke
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