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Vorlage - 391/09  

 
 
Betreff: Einrichtung einer zweijährigen Berufsfachschule für Sozialpflege durch Umwandlung der einjährigen Berufsfachschule für Sozialpflege an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule
Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
30.11.2009 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
15.12.2009 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 30.11.2009 einstimmig folgende Empfehlung an den Kreistag beschlossen:

 

1.An der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd wird ab dem Schuljahr 2009/2010 eine zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege durch Umwandlung der einjährigen Berufsfachschule für Sozialpflege eingerichtet.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die Zustimmung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gemäß § 30 Schulgesetz einzuholen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

An der Agnes-von-Hohenstaufen Schule Schwäbisch Gmünd wurde 1997 eine einjährige Berufsfachschule für Sozialpflege eingerichtet. In enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll ab dem Schuljahr 2009/2010 die zweijährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Alltagsbetreuer an der Berufsfachschule für Sozialpflege beginnen. Hierzu soll die bisherige einjährige Berufsfachschule für Sozialpflege in eine zweijährige Form übergeführt werden. Dies stellt die Weiterentwicklung der bisherigen Berufsfachschule für Sozialpflege dar. Die einjährige Berufsfachschule für Sozialpflege soll Ende des Schuljahres 2009/2010 landesweit auslaufen.

 

Die neue Schulart richtet sich an Personen, die keinen oder einen schwachen Hauptschulabschluss besitzen und gerne mit hilfebedürftigen Menschen arbeiten wollen, sowie an Migranten oder junge Erwachsene, die nach einer Familienphase einer Berufstätigkeit nachgehen wollen.

 

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in 2 Tage Unterricht und 3 Tage Praktikum pro Woche in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Alten-, Behinderten- oder Krankenpflege. Die betriebliche Ausbildung umfasst 800 Stunden pro Schuljahr. Der Schwerpunkt liegt dabei im hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich, um alltagsbegleitende und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Fachkraft auszuüben. Die Ausbildung soll den Auszubildenden fördern, seine fachtheoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten mit Sozialkompetenzen zu verknüpfen und auf dieser Grundlage zu handeln.

 

Während der praktischen Ausbildung in der Einrichtung und in der Schule sind die Schwerpunkte:

 

Menschen mit unterschiedlichen Problemlagen begleiten und unterstützen (Umgangsformen, psychische Erkrankungen, demente Menschen, Hilfe bei geistigen Behinderungen ...)

Die Selbsthilfekräfte und Fähigkeiten der Menschen unterstützen

(Erinnerungsarbeit, Bewegungsübungen, alltägliche Besorgungen, begleiten bei Arztbesuchen, Aktivierungen ...)

Haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen

(Nahrungszubereitung, Reinigung, Wäschepflege, Ernährungsregeln, Kostformen, Wohnumfeld, Getränke-Bilanzierung ...)

Pflegenahe Dienstleistungen erbringen

(Grundkenntnisse der Pflege- und Pflegedokumentation, Umgang mit Inkontinenz, Hygiene, Mobilisation, Erste-Hilfe-Kurs, Unfallverhütung ...)

Mit an der Pflege Beteiligten (Familienangehörige, Pflegekräfte usw.) zusammenarbeiten

(Kommunikation, Umgang mit Konflikten, Informationsweitergabe, Kritikgespräch ...)

Mit beruflichen Belastungen und eigenen Grenzen umgehen

(Selbstpflege, Selbstmanagement, Zeitplanung, Impulssteuerung, Umgang mit Sterben und Tod ...)

 

Die Schülerinnen und Schüler legen am Ende der beiden Schuljahre eine praktische Prüfung in der jeweiligen Praktikumstelle ab und eine begleitende schriftliche und eine mündliche Prüfung in der Schule. Mit Bestehen der Prüfung erwerben die Auszubildenden den Hauptschulabschluss und die Bezeichnung „staatlich anerkannte/r Alltagsbetreuer/in“. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung ermöglicht darüber hinaus den Eintritt in die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in.

 

Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd für die neue zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege sind gegeben.

 

Die Verwaltung unterstützt in enger Abstimmung mit der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd die Einrichtung dieses Angebotes, zumal die Schülerinnen und Schüler mit dieser Ausbildung den Hauptschulabschluss erlangen können und darauf aufbauend auch eine Ausbildung zum/zur Altenpflegerhelfer/in anschließen können.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Keine

 

 

Anlagen

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Maier


 

Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel