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Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 16.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2004 des Ostalbkreises einschließlich der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2004
520-1/03  
Ö 4  
Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2004 der Hospitalstiftung zum Hl. Geist, Ellwangen    
Ö 5  
Festlegung des Termins für die Landratswahl 2004
483-1/03  
Ö 6  
Bildung eines besonderen beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Landrats
491-1/03  
Ö 7  
Schulverbandssatzung für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd
509-1/03  
Ö 8  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2004 und Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
499-1/03  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung:

 

Anmerkung:

 

Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 01.12.2003 bei 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.

 

2.Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.

 

3.Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS) und für Selbstanlieferungen von Abfällen auf den Abfallentsorgungsanlagen (§ 32 Abs. 1 und 2 AWS), die der Kreistag in seiner Sitzung am 17. Dezember 2002 beschlossen hat, bleiben unverändert.

Im Bereich der Selbstanlieferung von Abfällen auf den Abfallentsorgungsanlagen (§ 32 Abs. 1 und 2 AWS) entfällt lediglich der Gebührensatz für die Anlieferung von Granulat aus der Klärschlammtrocknung sowie der Gebührentatbestand für die Anlieferung von Pyrolysereststoffen. Hingegen werden neue Gebührentatbestände bzw. Gebührensätze für die Anlieferung von Altgummireifen (ohne Felge), Altholz (unbehandelt), Flachglas und besonders überwachungsbedürftiges Altholz (z. B. Altfenster, Türen) eingeführt.

 

4.Die Gebühren für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS) werden stärker gestaffelt (bis 50 l, 100 l, 200 l, 1 cbm, 2 cbm, 3 cbm) und neu festgesetzt.

In § 33 Abs. 2 AWS werden neue Gebührentatbestände bzw. Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Altreifen in Kleinmengen eingeführt.

Der bisherige Gebührensatz für die Anlieferung von im Sperrmüll enthaltenen Kleinmengen an Hausmüll (§ 33 Abs. 4 AWS) entfällt. Stattdessen wird eine Gebühr nach § 33 Abs. 1 erhoben.

Die Gebühren für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen auf Erdaushub- und Bauschuttdeponien (§ 33 Abs. 3 AWS) werden ebenfalls stärker gestaffelt (Anlieferungen bis 50 l sowie bis 0,5 cbm) und neue Gebührensätze eingeführt.

 

5.Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.

 

6.Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Zinssätze werden akzeptiert.

 

7.Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die beiden Hausmülldeponien Ellert und Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2004 wird auf 1.070.034,00 € festgelegt.

 

8.Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Pyrolyse wird 2004 ein Teilbetrag in Höhe von 1.103.180,00 € in die Gebührenkalkulation eingestellt und der Nachsorgerücklage wieder zugeführt.

 

9.Aus der Nachsorgerücklage für die ehemalige Erdaushub- und Bauschuttdeponie Gügling wird ein Betrag von 260.222,00 € entsprechend §§ 20 und 21 Abs. 2 GemHVO aufgelöst und dem Abfallgebührenhaushalt (UA 7231) zugeführt.

 

10.Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 wird zu einem Teil von 1.212.161,20 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 wird zu einem Teil von 1.090.314,63 € im Jahr 2004 abgedeckt.

 

11.Der Anteil des Landkreises am voraussichtlichen Gesamtgewinn der GOA - nach Steuern - in geplanter Höhe von 841.500,00 € wird dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.

Der Anteil der MAGO am voraussichtlichen Gesamtgewinn der GOA - nach Steuern - in geplanter Höhe von 808.500,00 € wird als Teil des von der MAGO noch zu zahlenden variablen Kaufpreises ebenfalls als Einnahme in den Abfallgebührenhaushalt eingestellt.

 

12.Die Satzungsänderungen sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Dem Kreistag wird die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung vorgelegt.

 

13.Ab dem 01. Januar 2004 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:

 

Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und 30 AWS)

 

 

Gefäße (Absatz 2 und 3)

 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Gebührenfestsetzung

Banderole bzw. Sack

Euro/Stück

(9)  30-l-Säcke

85,90

1,20

60 l MGB

105,90

2,40

80 l MGB

121,00

3,20

120 l MGB

149,05

4,80

240 l MGB

269,25

9,60

660 l Container

815,64

26,40

770 l Container

916,66

30,80

1,1 m³ Container

1.283,16

44,00

 

 

 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Halbjahreswertmarke

Euro/Stück

Gebührenfestsetzung

Jahreswertmarke

Euro/Stück

60 l MGB

20,40

40,80

80 l MGB

27,20

54,40

120 l MGB

40,80

81,60

240 l MGB

81,60

163,20

 

 

 

Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS)

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Sack

30-l-Sack

2,70

60-l-Sack

5,40

 

 

Sofortige Abholung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Schrott
    (§ 29 Absatz 5 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/Abholung

Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott

50,00

 

 

 

Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS)


 

Beutelvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Bio-Beutel

  7,5 l

0,18

15    l

0,36

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Grünabfallsack

50 l

2,05

 

 

 

Selbstanlieferer auf den Deponien Reutehau und Ellert (§ 32 Absätze 1 und
2 AWS)

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/t

Euro/m³

1.

Material aus Straßenunterbau, soweit nicht wiederverwertbar sowie kontaminierter Bauschutt und Straßenaufbruchmaterialien

78,74

141,73

2.

Schlammförmige Stoffe (§ 5 Abs. 1 Ziff. 3 b) sowie Rechen- und Sandfanggut

99,19

109,11

3.

Sortenreine Gewerbeabfälle zur Beseiti­gung, Schaumstoffe und Plastikabfälle zur Beseitigung; Shredderrückstände; Abfälle aus öffentlichen Anlagen und Veran­staltungen sowie vermischte Friedhofs­abfälle

126,80

133,14

4.

Sortierreste aus Sortieranlagen

52,15

52,15

5.

Asbest- und teerhaltige Abfälle

139,07

250,33

6.

Gießerei- und Formsande, Kohleschlacke, Brandschutt und ähnliches Material (feuchte Anlieferung)

74,14

133,45

7.

Kontaminierter Erdaushub, soweit nicht nachweislich dekontaminierbar

126,80

228,24

8.

Altgummireifen (ohne Felge)

363,65

66,18

9.

Altholz (unbehandelt)

82,00

16,40

10.

Flachglas

60,55

24,22

11.

Besonders überwachungsbedürftiges Altholz (z. B. Altfenster, Türen)

137,00

41,10




Selbstanlieferer auf den von der GOA betriebenen Erdaushub- und Bauschuttdeponien (§ 32 Absatz 3 AWS)

 

a) mit Wiegeeinrichtung

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Erdaushub

Euro

Gebührenfestsetzung

Bauschutt und

Straßenaufbruch

Euro

pro Tonne

6,14

6,65

 

 

b) ohne Wiegeeinrichtung

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Erdaushub

Euro

Gebührenfestsetzung

Bauschutt und

Straßenaufbruch

Euro

pro Kubikmeter

9,89

9,89

 

 

 

Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS)

 

Abfälle (Absatz 1)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

bis   50 l

2,00

bis 100 l

4,00

bis 200 l

8,00

bis 1 cbm

14,50

bis 2 cbm

25,75

bis 3 cbm

37,00

 

 

 

Altreifen (Absatz 2)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

Pkw- u. a. Reifen ohne Felge

3,00/Stück

 

Pkw- u. a. Reifen mit Felge

4,85/Stück

 

Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

17,50/Stück

 

 

 

Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

0,50

 

bis 0,5 cbm

4,80

 

 

 

II.Der Entwurf der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von

Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wird als Satzung beschlossen.

 

   
    16.12.2003 - Kreistag
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wurde bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung angenommen.

 

Ö 9  
Ostalb-Klinikum Aalen: Südspange: Vergabe der Haustechnik und der Gebäudehülle
528/03  
Ö 10  
Feststellung der Jahresrechnung 2002 des Ostalbkreises einschließlich des Jahresabschlusses des Waldkrankenhauses Dalkingen
521-1/03  
Ö 11  
Feststellung des Jahresergebnisses der Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkeises für das Jahr 2002
525/03  
Ö 12  
Feststellung des Jahresabschlusses 2002 der Hospitalstiftung zum Hl. Geist, Ellwangen
522-1/03  
Ö 13  
Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS)    
Ö 14  
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse    
Ö 15  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 16  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 17  
Frageviertelstunde