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Vorlage - 525/03  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresergebnisses der Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkeises für das Jahr 2002
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
Kreistag Entscheidung
16.12.2003 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Betriebsleitungen:

 

Anmerkung:

 

Dem Antrag der Betriebsleitungen hat der Krankenhausausschuss in seiner Sitzung am 02. Dezember 2003 einstimmig zugestimmt.

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

  1. Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Jahresergebnisse der Kliniken des Ostalbkreises für das Jahr 2002 wie folgt festzustellen:

 

  1. Ostalb-Klinikum Aalen:
    Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite80.001.305,33 €
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    – die Eigenkapital-/Gewinnrücklagen4.770.936,92 €
    Summe der Erträge58.399.326,77 €
    Summe der Aufwendungen58.523.393,86 €
    Jahresverlust lt. G+V124.067,09 €
    Gewinnrücklagenentnahme (Beschluss 07.05.02)120.000,00 €
    Bilanzverlust4.067,09 €

 

  1. Klinikum Schwäbisch Gmünd einschließlich Zentralapotheke Schwäbisch Gmünd:
    Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite67.895.794,33 €
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    – die Eigenkapital-/Gewinnrücklagen4.933.479,83 €
    Summe der Erträge59.495.332,31 €
    Summe der Aufwendungen60.783.319,42 €
    Jahresverlust lt. G+V/Bilanzverlust1.287.987,11 €
     

 

  1. Virngrund-Klinik Ellwangen:
    Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite57.332.819,14 €
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    – die Eigenkapital-/Gewinnrücklagen2.843.719,01 €
    Summe der Erträge34.781.216,32 €
    Summe der Aufwendungen34.765.876,28 €
    Jahresgewinn lt. G+V/Bilanzgewinn15.340,04 €


  1. Klinik am Ipf Bopfingen:
    Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite4.943.752,47 €
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    – die Eigenkapital-/Gewinnrücklagen             --             
    Summe der Erträge2.777.715,43 €
    Summe der Aufwendungen2.902.585,23 €
    Jahresverlust lt. G.+V/Bilanzverlust124.869,80 €

     
  1. Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag:
     

a)     Der im Jahr 2002 erwirtschaftete Betriebsüberschuss der Virngrund-Klinik in Höhe von 15.340,04 € wird der Gewinnrücklage zugeführt.

 

b)     Der am Ostalb-Klinikum Aalen entstandene Verlust in der G+V in Höhe von 124.067,09 € wird durch eine Rücklagenentnahme (Beschluss des Krankenausschusses am 07.05.2002)  in Höhe von 120.000,00 € und aus der Gewinnrücklage in Höhe  4.067,09 € abgedeckt.

 

c)      Der am Klinikum Schwäbisch Gmünd entstandene Verlust in Höhe von 1.287.987,11 € wird teilweise durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 291.259, 33 € ausgeglichen. Damit verbleibt ein Verlustausgleich des Trägers nach § 8 Abs. 2 Krankenhausrechnungs-verordnung (KRHRV) in Höhe von 996.727,78 €.
 

d)     Der an der Klinik am Ipf Bopfingen entstandene Verlust in Höhe von 124.869,80 € ist auszugleichen entsprechend der bisherigen Beschlusslage. Im Haushaltsplan 2002 waren hierfür 127.823,00 € vorgesehen.

 

  1. Der Kreistag entlastet die Betriebsleitungen des Ostalb-Klinikums Aalen/der Klinik am Ipf Bopfingen, des Klinikums Schwäbisch Gmünd und der Virngrund-Klinik Ellwangen.

 


Sachverhalt/Begründung:

 

Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt:

Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat die Jahresabschlüsse des Ostalb-Klinikums Aalen, der Klinik am Ipf, des Klinikums Schwäbisch Gmünd und der Virngrund-Klinik Ellwangen entsprechend § 111 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 GemPrO sachlich geprüft. Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben (§ 15 GemPrO) beschränkt. Es ist festzustellen, dass die Krankenhausverwaltungen die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Kreistages bzw. des Krankenausschusses grundsätzlich beachtet haben. Insbesondere ist bei den Einnahmen und Ausgaben und der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden, sind die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch begründet und belegt, ist der Wirtschaftsplan eingehalten worden und sind das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden.

Allerdings entsprechen die von den Klinik-Eigenbetrieben in den Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Bilanzen ausgewiesenen Rechnungsergebnisse nicht den einschlägigen Bestimmungen der KHBV. Bei erfolgswirksamer Verbuchung der nicht geförderten Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wären in allen Kliniken Fehlbeträge auszuweisen, über deren Auflösung der Krankenhausträger zu beschließen hätte. Eine Zuführung zur Gewinnrücklage, wie in der Virngrund-Klinik Ellwangen vorgesehen, wäre somit ausgeschlossen.

 

Das ausgleichpflichtige Ergebnis verändert sich dadurch jedoch nicht.

 

Der Beschlussfassung des Kreistags über die Jahresabschlüsse der Klinik-Eigenbetriebe steht unter Berücksichtigung der oben genannten Rechnungsergebnisse seitens des Kreisrechnungsprüfungsamtes somit nichts im Wege.

 

 


 


Anlagen: 4

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

     

Fachdezernent__________________________________________________

     

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel