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Vorlage - 509-1/03  

 
 
Betreff: Schulverbandssatzung für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
509/03
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Schul- und Kulturausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
16.12.2003 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Der Schul- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2003 beschlossen:

 

Dem Kreistag wird empfohlen:

 

.Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistags vom 22. Juli 2003 zur Übernahme der Schulträgerschaft für das Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd in Form eines Zweckverbandes wird die beigefügte Schulverbandssatzung beschlossen.

 

.Die Verwaltung wird ermächtigt, die Schulverbandssatzung abzuschließen und gegebenenfalls notwendige, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

.Als weitere 5 Vertreter der Verbandsversammlung werden die von den Fraktionen benannten Mitglieder des Kreistags und deren jeweilige Stellvertreter bestellt.


Sachverhalt/Begründung:

 

.Ausgangslage

Der Kreistag hat am 22. Juli 2003 der Übernahme der Schulträgerschaft für das Landesgymnasium für Hochbegabte mit Internatsbetrieb in Schwäbisch Gmünd als Schulverband zusammen mit der Stadt Schwäbisch Gmünd zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses mit dem Land zusammen mit der Stadt Schwäbisch Gmünd als Schulverband die erforderlichen Schritte bzw. Beschlüsse nach dem Zweckverbandsrecht herbeizuführen.

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat dem am 23. Juli 2003 ebenfalls zugestimmt.

 

 

.Schulverband

Der Schulverband im Sinne von § 31 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit als Zweckverband eigener Art, dem nur Schulträger angehören können, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die nach Maßgabe der Verbandssatzung ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich verwaltet.

Die Kreisverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd die beigefügte Satzung erarbeitet, in der die Einzelheiten der Aufgabenerfüllung als Schulträger definiert sind. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat der Schulverbandssatzung am 18. November 2003 zugestimmt.

Die ursprünglich von der Stadt Schwäbisch Gmünd vorgesehene Regelung der Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden wurde zwischenzeitlich ersatzlos gestrichen. Die Schulverbandssatzung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Gleichzeitig muss das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport der Einrichtung dieser Schule förmlich zustimmen.

 

.Weitere Vertreter in der Verbandsversammlung

In § 5 der Schulverbandssatzung ist geregelt, dass von den 10 weiteren Vertretern in der Verbandsversammlung 5 Vertreter und deren Stellvertreter auf den Ostalbkreis entfallen, die aus der Mitte des Kreistags zu wählen sind. Entsprechend der Sitzverteilung nach D’Hondt entfallen 4 Vertreter auf die CDU-Kreistagsfraktion und 1 Vertreter auf die SPD-Kreistagsfraktion. Die Fraktionen werden gebeten, bis zur Sitzung des Kreistags die jeweiligen Vertreter und deren Stellvertreter zu benennen.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Wegen der Finanzierung und Folgekosten wird auf die Schulverbandssatzung und die detaillierte Darstellung in der Sitzungsvorlage des Kreistags vom 22. Juli 2003 verwiesen.

 


Anlagen:

 

Schulverbandssatzung

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachdezernent/__________________________________________________

KämmereiHubel

 

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
509/03   Schulverbandssatzung für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
509-1/03   Schulverbandssatzung für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage