a)Der Kreistag stimmt dem
Ergebnis der Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt
Schwäbisch Gmünd zur Übernahme der Schulträgerschaft für das Landesgymnasium
für Hochbegabte mit Internatsbetrieb zu.
b)Auf der Grundlage des
Verhandlungsergebnisses mit dem Land wird die Verwaltung beauftragt, beim
Oberschulamt Stuttgart entsprechend der Vorgabe des Landesdie Übernahme
der Schulträgerschaft zu beantragen und die erforderlichen Verträge mit dem
Land Baden-Württemberg und der Stadt Schwäbisch Gmünd zu schließen.
c)Die Schulträgerschaft erfolgt
als Schulverband zusammen mit der Stadt Schwäbisch Gmünd. Die erforderlichen
Schritte bzw. Beschlüsse nach dem Zweckverbandsrecht, insbesondere gemäß dem
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, z.B. Genehmigung der
Rechtsaufsichtsbehörde, Verbandssatzung, Einrichtung der Organe, usw. werden
eingeleitet und herbeigeführt.
22.07.2003 - Kreistag
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
a)Der Antrag
der Verwaltung wurde bei 7 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen
angenommen.
b)Der Antrag
der Verwaltung wurde bei 8 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen
angenommen.
c)Der Antrag
der Verwaltung wurde bei 8 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen