Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:
1.)Zum besseren Verständnis wird zunächst folgender Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Notarztversorgung gegeben:
Die Notarztversorgung ist ein Teil des Rettungsdienstes, dessen Durchführung nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der Selbstverwaltung vom Land Baden-Württemberg gemäß § 2 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes den dort aufgeführten gesetzlichen Leistungsorganisationen durch Vereinbarung auf Landesebene übertragen worden ist. Gemäß § 3 Abs. 3 des Rettungsdienstgesetzes ist es Aufgabe des jeweiligen paritätisch von Kostenträgern und Leistungsträgern besetzten Bereichsausschusses, die Planungen für den Rettungsdienstbereich zu erstellen. Weiter obliegt dem Bereichsausschuss die Beratung aller Angelegen-heiten des Rettungsdienstes in seinem Rettungsdienstbereich (§ 5 Abs. 3 Rettungsdienstgesetz). Dazu gehören u. a. auch die Rettungswachen mit den ihnen zugeordneten Notärzten, Rettungssanitätern, Rettungsfahrzeugen und Notarzteinsatzfahrzeugen, die jeweils für einen bestimmten Versorgungsbereich zuständig sind. Gemäß § 10 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes sind die Krankenhäuser im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, Ärzte gegen Kostenausgleich als Notärzte für den Rettungsdienst zur Verfügung zu stellen. Ebenso wirken nach der gleichen Bestimmung die niedergelassenen Ärzte im Rettungsdienst mit.
Finanziert wird der Rettungsdienst im Wesentlichen
-durch eine Förderung der Investitionskosten durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von 90 Prozent im Rahmen der o. g. Übertra- gungsvereinbarung,
-durch Nutzungsentgelte, die für den in Frage stehenden Bereich der Notfallrettung zwischen den Leistungs- und Kostenträgern für einen
Im Ostalbkreis ist die Durchführung des Rettungsdienstes den DRK-Kreisverbänden und dem Malteser Hilfsdienst übertragen. Der Rettungsdienstbereich, für den der Bereichsausschuss zuständig ist, deckt sich mit der Fläche des Ostalbkreises.
Rechtsaufsichtsbehörde über den Bereichsausschuss ist das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg. Mitglied im Be-
2.)Die Notfallrettung hat gemäß § 1 des Rettungsdienstgesetzes die Aufgabe bei Notfallpatienten Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung in ein Krankenhaus zu bringen. Von zentraler Bedeutung ist, dass der Zeitraum zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Beginn der notfallmedizinischen Versorgung so kurz wie möglich sein muss. Neben den eigentlichen Maßnahmen des Rettungsdienstes sind deshalb eine beschleunigte Notfallmeldung (z. B. Notrufsäulen) sowie eine entsprechende Infrastruktur der Rettungsleitstelle (z. B. Doppelbesetzung, technische Ausstattung) für die möglichst schnelle Versorgung von Notfallpatienten von entscheidender Bedeutung. Aus diesen Ansätzen ist der Begriff der Hilfsfrist als zentraler Planungsbegriff in der Notfallrettung entstanden. Sie bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle und dem Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes soll die Hilfsfrist nicht mehr als 10 und höchstens 15 Minuten betragen. Diese etwas unbe-stimmte Regelung ist vom Gesundheitsministerium dahingehend konkretisiert worden, dass der Notfalldienst so organisiert sein muss, dass die Hilfsfrist in 95 Prozent der Einsätze eingehalten werden kann.
3.)Wie stellen die Träger des Rettungsdienstes im Ostalbkreis (DRK Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd und Malteser Hilfsdienst Aalen und Schwäbisch Gmünd) sicher, dass die Notfallrettung unter Einhaltung der Hilfsfrist insgesamt zufriedenstellend durchgeführt werden kann?
Dies geschieht durch den Betrieb von acht Rettungswachen und den Fahrzeugstand Bartholomä. Die wichtigen Einzelheiten sind in der Anlage dargestellt. Ergänzend wird folgendes ausgeführt.
Rettungswache Aalen:
Das Ostalb-Klinikum stellt 17 Notärzte zur Verfügung, mit denen der Not-arztdienst rund um die Uhr abgedeckt wird.
Rettungswache Bopfingen:
Der Notarztdienst wird in Bopfingen mit sieben Notärzten durchgeführt. Die Klinik am Ipf stellt in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr den Notarzt zur Verfügung. Von 16:00 Uhr bis 7:00 Uhr einschließlich der Wochenenden übernehmen vier niedergelassene Ärzte den Not-
Nach Angaben des Ostalb-Klinikums bestehen Besetzungsprobleme bei den Klinikärzten. Dies liegt an der geringen Anzahl der in der Klinik beschäftigten Ärzte. Bei Stellenfluktuation und nicht möglicher zeitgleicher Stellennachbesetzung können hier Probleme auftreten.
Rettungswache Ellwangen:
In der Zeit von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr wird der Not-
Rettungswache Neresheim:
Der Notarztdienst wird ausschließlich von den vier niedergelassenen Ärzten durchgeführt, hauptsächlich von Dr. Mennicken. Wenn dieser nicht erreichbar ist, kommen die anderen Ärzte zum Einsatz.
Rettungswachen im Raum Schwäbisch Gmünd:
Auch hier wird auf die Angaben in der Anlage verwiesen.
Der Notarztdienst aller Rettungswachen im Raum Schwäbisch Gmünd wird über die Stauferklinik abgewickelt. Im Einsatz sind 20 Ärzte/innen. Lediglich der Fahrzeugstand Bartholomä wird über einen niedergelassenen Arzt versorgt (Dr. Sommer).
ergänzend wird folgendes ausgeführt:
Rettungswachen Schwäbisch Gmünd/Mutlangen - Betreiber: DRK
U. a. steht hier ein Notarzteinsatzfahrzeug rund um die Uhr zur Verfügung, mit dem die Notärzte in den Einsatz gefahren werden. Viele der Notärzte sind Krankenhausärzte in der Stauferklinik; es wirken aber auch niedergelassene Ärzte mit. Von hier aus wird der Notarztdienst für den gesamten Raum Schwäbisch Gmünd geleistet.
Von folgenden Rettungswachen aus kommen Rettungswagen in Einsatz:
-Rettungswachen Schwäbisch Gmünd: Betreiber DRK/MHD -Rettungswache Schwäbisch Gmünd-Mutlangen: Betreiber: DRK
-Rettungswache Eschach: Betreiber: DRK
-Rettungswache Bartholomä: Betreiber: DRK
4.)Soweit die Krankenhäuser Ärzte für den Notarztdienst zur Verfügung stellen, erhalten sie
-eine Vorhaltepauschale je Kalendertag in Höhe von 250 €. Mit dieser
-für jeden weiteren Einsatz pro Kalendertag eine Vergütung in Höhe von
Soweit Notärzte im direkten Auftrag der Betreiber der Rettungswachen tätig werden, erhalten sie ein privatrechtliches Entgelt.
5.)Die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen des Rettungsdienstes im Raum Aalen/Ellwangen und im Raum Schwäbisch Gmünd ist nach deren eigenem Bekunden sehr gut. Mit den Trägern der Rettungsdienste in den angrenzenden Landkreisen bestehen grenzüberschreitende Vereinbarungen, soweit notwendig.
6.)Einhaltung der Hilfsfristen:
Nach Angaben des DRK-Kreisverbandes Aalen e. V. hat eine Überprüfung im September 1999 ergeben, dass beim Einsatz der Rettungswagen, die Hilfsfrist in 95 Prozent der Einsätze eingehalten ist. Ob die Hilfsfrist bei den Notarzteinsatzwagen eingehalten ist, lässt sich zur Zeit noch nicht zuverlässig feststellen. Dazu wäre die Einführung eines sog. NADOC-Protokolls notwendig.
7.)Ungeachtet dessen wird sich die Einhaltung der Hilfsfrist verbessern, wenn -die neue Rettungswache bei der Stauferklinik in Mutlangen in Betrieb gehen wird (Juli 2003)
-die Technik der Rettungsleitstelle modernisiert sein wird. Entsprechende Vorbereitungen sind im Gange. Die neue Hilfsstellentechnik wird voraussichtlich im Jahre 2005 in Betrieb gehen.
8.)Leitender Notarzt:
Bei Schadensereignissen mit einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten ist die ärztliche Versorgung durch einen Leitenden Notarzt zu koordinieren. Der leitende Notarzt wirkt bei der Qualitätssicherung im Rettungsdienst mit (§ 10 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes).
Seit dem 1. Mai 2003 ist ein Team mit 13 Leitenden Notärzten (sieben im Altkreis Aalen, sechs im Altkreis Schwäbisch Gmünd) tätig, die mittels einer Schleifenlösung alarmiert werden. Die leitenden Notärzte arbeiten mit den organisatorischen Leitern des Rettungsdienstes zusammen. Finanzierungen und Folgekosten:
keine Anlagen:
Einzelne Daten und Fakten zu den Rettungswachen
Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________
Fachdezernent__________________________________________________ Götz
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Kämmerei__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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