Bürgerinformationssystem

Vorlage - 448/03  

 
 
Betreff: Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
22.07.2003 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

a)   Der Kreistag stimmt dem Ergebnis der Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Schwäbisch Gmünd zur Übernahme der Schulträgerschaft für das Landesgymnasium für Hochbegabte mit Internatsbetrieb zu.

 

b)   Auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses mit dem Land wird die Verwaltung beauftragt, beim Oberschulamt Stuttgart entsprechend der Vorgabe des Landes die Übernahme der Schulträgerschaft zu beantragen und die erforderlichen Verträge mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Schwäbisch Gmünd zu schließen.

 

c)   Die Schulträgerschaft erfolgt als Schulverband zusammen mit der Stadt Schwäbisch Gmünd. Die erforderlichen Schritte bzw. Beschlüsse nach dem Zweckverbandsrecht, insbesondere gemäß dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, z.B. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Verbandssatzung, Einrichtung der Organe, usw. werden eingeleitet und herbeigeführt.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

1. Bewerbung

 

Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat sich im Herbst des vergangenen Jahres um die Ansiedlung des Landesgymnasiums für Hochbegabte des Landes Baden-Württemberg beworben. Als Standort wurde der Universitätspark und in Abstimmung mit dem Amtschef des Kultusministeriums, insbesondere die Gebäude Nr. 11 und 12 vorgeschlagen. Die Bewerbung sah die Einrichtung eines einzügigen Gymnasiums mit Internatsbetrieb mit Option auf Zweizügigkeit vor. In Absprache mit dem Ostalbkreis, der den Antrag der Stadt Schwäbisch Gmünd unterstützte, war vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und der finanziellen Auswirkungen eine gemeinsame Initiative angedacht.

 

 

2. Standortentscheidung

 

Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat am 10. Dezember 2002 entschieden, dass das Landesgymnasium zur Förderung von Hochbegabten mit Internat im Uni­versitätspark in Schwäbisch Gmünd eingerichtet wird. Nachdem nun seit Mitte April 2003 das pädagogische Konzept mit den neuen Bildungsstandards vorliegt, wurde die Inbetriebnahme auf den Beginn des Schuljahres 2004/2005 festgelegt. Die Einrichtung des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internatsbetrieb erfolgt sukzessive, beginnend mit den Klassen 7 und 10. Der Schul- und Kulturausschuss wurde hierüber in seiner Sitzung am 28.01.2003 und der Kreistag am 18.02.2003 informiert.

 

 

3. Pädagogische Konzeption

 

Im Anschluss an die Entscheidung über den Standort hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, erfahrenen Pädagogen, Prof. Ziegler vom Seminar für Pädagogik an der Universität Ulm, der Vorsitzenden des Landesverbandes Hochbegabung Baden-Württemberg, der Leiterin des Christlichen Jugenddorfs Braunschweig und Vertretern von Stadt und Landkreis die pädagogische Konzeption entwickelt.

 

Nachfolgend werden die wichtigsten “Eckdaten” der Konzeption angeführt:

 

Ø        Das Landesgymnasium für Hochbegabte (LGH) baut auf dem 8-jährigen gymnasialen Bildungsgang, dessen Bildungsstandards und den dort formulierten allgemeinen pädagogischen Zielsetzungen auf.

 

Ø        Das LGH ist eine öffentliche Schule mit Internat, die auf Initiative des Landes eingerichtet wird und in kommunaler Trägerschaft liegen soll.

 

Ø        Den Abschluss bildet das Zentralabitur Baden-Württembergs, mit evt. Ergänzungen.

 

Ø        Das Internat ist Bestandteil der pädagogischen Gesamtkonzeption und bietet die Gelegenheit, Lernen und Leben in einzigartiger Weise zu verknüpfen. Der Besuch des Internats ist daher für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch.

 

Ø        Aufgrund der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft, die das pädagogische Konzept entwickelt hat, hat das Land entschieden, das LGH ab Klasse 7 zu beginnen. Die Klassen 5 und 6 sind in den jeweils örtlichen Gymnasien zu absolvieren.

 

Ø        Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in das LGH entscheidet ein vierstufiges Auswahlverfahren mit diagnostischen Elementen: 1. Bewerbung, 2. Testdiagnostik, 3. Einzelgespräche, 4. Projektteilnahmen.

 

Ø        Der Internatsdienst wird ausschließlich von Mentoren wahrgenommen. Das sind Fachlehrkräfte, die in der Schule unterrichten und einen Teil ihres Deputates im Internat arbeiten.

 

Ø        Dem LGH ist ein Kompetenzzentrum für Fragen der Hochbegabtenförderung angegliedert.

 

Ø        Schule, Internat und Kompetenzzentrum haben je eine eigene Leitung. Sie sind aber auf vernetztes Arbeiten angewiesen. Deshalb wird die Gesamtleitung klar definiert. In der Regel ist dies die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

Ø        Schule, Internat und Kompetenzzentrum geben sich selbst ein eigenes Leitbild und eine eigene Schulverfassung (Wochenpläne, Rhythmisierung des Schultages in Schule und Internat, Kontakte nach außen, Enrichment- und Akzelerationsangebote, individuelle Lernprogramme, etc.). Ein Beirat steht beratend zur Seite.

 

Ø        Das LGH wird wissenschaftlich begleitet.

 

Ø        Unterrichtstage sind Montag bis Samstag, wobei etwa jede vierte Woche von Freitag bis Montag kein Unterricht stattfindet.

 

Ø        Die Trennung in ein sprachliches und ein naturwissenschaftliches Profil wird aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten das gesamte Angebot der üblichen Profile: Sie lernen mindestens drei Fremdsprachen (darunter Latein oder Griechisch) und erhalten eine intensive Schulung in Mathematik und Naturwissenschaften. Künstlerische und sportliche Aktivitäten sind ebenso Bestandteil des Pflichtprogramms.

 

Ø        Das schulische Angebot gliedert sich in ein Fundamentum (Grundlagenausbildung = gesamtes Angebot der üblichen Schulprofile) und ein Additum (vertiefendes Lernen, selbstreguliertes Lernen und Arbeiten). Das Fundamentum wird in etwa zwei Dritteln des Schuljahres vermittelt. Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, pro Schuljahr zwei Addita zu wählen. Die Wahrnehmung der Angebote im extracurricularen Bereich, wie Frühsport oder Abendveranstaltungen ist erwünscht, wird jedoch freiwillig sein.

 

Ø        Unter dem Motto “Schule als Lern- und Lebensraum” kooperieren Internat und Schule und werden als vernetzte Bereiche gestaltet.

 

Ø        Die Schülerinnen und Schüler wohnen im Internat in Doppelzimmern. Je sechs Doppelzimmer bilden eine Wohngemeinschaft, die von einem/r Internatsmentor/in betreut wird.

 

Ø        Für Oberstufenschüler werden auch Einzelzimmer angeboten.

 

Ø        Die Wohngemeinschaften organisieren sich selbst und tragen für das Leben und Arbeiten im Internat eigene Verantwortung.

 

Ø        Die Mentoren unterstützen die Öffnung nach außen, um alle Ressourcen zur Förderung nutzbar zu machen.

 

Ø        Teil der Ausbildung im Internat ist für alle Schülerinnen und Schüler ein obligatorischer sozialer Dienst ab Klasse 8.

 

 

4. Raumprogramm für Schule und Internat

 

Auf der Grundlage der pädagogischen Konzeption wurde entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammen mit Vertretern des Ministeriums, des Oberschulamtes Stuttgart und der Stadt Schwäbisch Gmünd ein Raumprogramm für die Schule und das Internat erarbeitet. Das Raumprogramm berücksichtigt die beson­deren Anforderungen an die Schul- und Internatsräumlichkeiten. Dieses Raumprogramm dient als Grundlage des derzeit laufenden Architektenwettbewerbs, der von der Stadt Schwäbisch Gmünd ausgeschrieben wurde.

 

 

5. Schulträgerschaft

 

Das Land Baden-Württemberg hat die Stadt Schwäbisch Gmünd und den Landkreis gebeten, die Schulträgerschaft für das Landesgymnasium einschließlich Internatsbetrieb gem. § 30 Schulgesetz zu übernehmen.

 

Nachdem der Ostalbkreis die Ansiedlung des Hochbegabtengymnasiums mit Internatsbetrieb nachhaltig unterstützt hat, ist es der Stadt sehr wichtig, den Landkreis auch in die Schulträgerschaft mit einzubinden.

 

Zwei Möglichkeiten der Gestaltung der Schulträgerschaft sind denkbar:

 

a)   Stadt Schwäbisch Gmünd als alleiniger Schulträger und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis, die vor allem die finanzielle Beteiligung regelt. Voraussetzung: Stadt stellt Antrag auf Schulträgerschaft beim Oberschulamt Stuttgart

 

b)   gemeinsame Schulträgerschaft als Schulverbund: Stadt und Landkreis müssen Schulträgerschaft beantragen. Eine Verbandssatzung ist zu erstellen. Alle Einzelheiten richten sich nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)

 

Stadtverwaltung und Landkreisverwaltung haben sich vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien darüber verständigt, die Alternative Schulverband (gem. § 31 Schulgesetz) zur Gestaltung der Schulträgerschaft vorzuschlagen.

 

Der Schulverband ist als Zweckverband eigener Art, dem nur Schulträger angehören können, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der Gesetze und nach Maßgabe ihrer Verbandssatzung ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich verwaltet. Es gelten grundsätzlich die Vorschriften des Zweckverbandsrechts, insbesondere das Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit – GKZ -. Das Rechtsverhältnis des Zweckverbandes wird durch eine Verbandssatzung geregelt. Diese bestimmt die Verbandsmitglieder, die Aufgaben, den Namen und Sitz, die Verfassung und Verwaltung, insbesondere die Zuständigkeit der Verbandsorgane und deren Geschäftsgang, den Maßstab, nach dem die Verbandsmitglieder zur Deckung des Finanzierungsbedarfs beizutragen haben, die Form der öffentlichen Bekanntmachungen und die Abwicklung im Falle der Auflösung des Zweckverbands. Die Verbandssatzung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Organe des Zweckverbands sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Die Verbandssatzung kann als weiteres Organ einen Verwaltungsrat vorsehen.

 

 

6.  Wettbewerb zur Entwicklung einer städtebaulichen Konzeption für das Gelände des Universitätsparks und Planung des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat

 

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat in seiner Sitzung am 28.05.2003 die Durchführung eines Wettbewerbs zur Entwicklung einer städtebaulichen Konzeption für das Gelände des Universitätsparks und Planung des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat zugestimmt. Die Kosten für den Wettbewerb im kooperativen Verfahren wurden durch Beschluss des Gemeinderates genehmigt. Der Ostalbkreis ist davon nicht berührt. Der Wettbewerb beinhaltet neben dem einzügigen Gymnasium mit Internat auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten auf die Zweizügigkeit der Schule sowie die Ansiedlung von weiteren Bildungseinrichtungen.

 

Am Samstag, 26. Juli 2003 tagt das Preisgericht, um die Arbeiten zu beurteilen.

In einer Sondersitzung des Gemeinderates am 6. August 2003 soll der Baubeschluss für die erste Umsetzungsphase des Wettbewerbs erfolgen.

Finanzierungen und Folgekosten:

Finanzierungen und Folgekosten:

 

1. Finanzierungskonzept für die Investitionsausgaben

 

1. Abschnitt: die Bausteine sind Gymnasium 1-zügig und Internat 1-zügig, Mentorenwohnungen, Kompetenzzentrum

 

Gymnasium: Für die investiven Maßnahmen erfolgt eine 90 % -ige Finanzierung aus dem Investitionsprogramm des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung” 2003-2007 (IZBB) für den Aufbau neuer Ganztagesschulen. Eine erste grobe Kostenschätzung auf der Grundlage der Bewerbung der Stadt Schwäbisch Gmünd mit 2,8 Mio € muss entsprechend des Ergebnisses des Wettbewerbs fortgeschrieben werden. Aus dem Programm IZBB werden auch 90 % der Einrichtungskosten (Erstausstattung) gefördert. Die Einrichtungskosten werden auf 1,85 Mio € geschätzt. Die restlichen 10 % der Investitionskosten werden von der Stadt Schwäbisch Gmünd über andere Programme finanziert.

 

Internat: Aus Mitteln der “Zukunftsoffensive III” werden für das Internat Investitionsmittel in Höhe von 4,1 Mio €  zur Verfügung gestellt. Daneben sind für die spezielle Erstausstattung des Internates ebenfalls aus Mitteln der Zukunftsoffensive III weitere 0,6 Mio € bewilligt.

 

Für die Stelle eines Projektleiters zur Betreuung der Gesamtmaßnahme stehen aus Landesmitteln weitere 100.000 € zur Verfügung.

 

Mentorenwohnungen: diese werden privatwirtschaftlich finanziert und jeweils vermietet.

 

Kompetenzzentrum für Fragen der Hochbegabung: die Räumlichkeiten werden im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme hergestellt und durch die Stadt Schwäbisch Gmünd vermietet. Für die personelle Ausstattung ist das Land verantwortlich.

 

Zusammenfassend ergibt sich daraus, dass der Landkreis bei der Finanzierung der Investitionskosten außen vor ist.

 

 

2. Betriebs- und Bewirtschaftungskosten

 

Modellrechung:

 

Zur Abschätzung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten wurde in Abstimmung mit dem Kultusministerium eine Modellrechnung für das 1.bis 4. Betriebsjahr sowie für die Zweizügigkeit der Einrichtung erstellt, die folgende Kostenausgabestellen beinhaltet:

 

Flächenbereitstellung: Gebäudebezogene Versicherungen, Steuern und Versicherungen für Schule und Internat

 

Betriebskosten: Personalkosten (Sekretärin, Hausmeister), Reinigung, Gebäudeunterhaltung und Wartung, Grünanlagenunterhalt, Unterhalts- und Wartungskosten für Mobiliar und Einrichtung

 

Verbrauchskosten: Wasser, Strom, Wärme, Müllentsorgung

 

Verpflegungskosten: Verpflegungskosten und Personalaufwendungen

 

Schulbetrieb: Budget der Schule in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Fahrzeug, Reinigung von Bettdecken und Kissen, Serviceleistungen

 

Die angesetzten Kosten beruhen auf Erfahrungs- und Vergleichswerten des Landkreises, der Stadt Schwäbisch Gmünd und des Kultusministeriums mit Zuschlägen aufgrund höherer Anforderungen für das Hochbegabtengymnasium, ergänzt durch Kostenwerte von Schulen mit Internatsbetrieb.

 

 

In die Modellrechnung gingen ein:

 

die mit dem Land vereinbarten höheren Sachkostenbeiträge von 1.280 €/Schüler und die Elternbeiträge für die Internatsunterbringung, sowie die Anschubfinanzierung für die ersten drei Betriebsjahre (je 300.000 € pro Jahr). Erleichternd kommt hinzu, dass der Internatsdienst auf Kosten des Landes von Fachlehrern über Deputate geleistet wird.

 

 

Ergebnis der Modellrechnung:

 

Die kostendeckende Finanzierung für das einzügige Gymnasium mit Internatsunterbringung ist aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen (Anschubfinanzierung über 3 Jahre) 10 Jahre gesichert. Die in den ersten 3 Jahren sichergestellte Anschubfinanzierung ermöglicht es, das errechnete Defizit für den einzügigen Betrieb in den dann darauffolgenden 7 Jahren abzudecken. Spätestens ab dem 11. Jahr muss das Gymnasium voll zweizügig betrieben werden. Mit der Zweizügigkeit ist insgesamt ein kostendeckender Betrieb des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat möglich.

 

Der Aufbau der Einrichtung erfolgt sukzessive, d.h. Beginn im Schuljahr 2004/2005 mit Klassen 7 und 10, Schuljahr 2005/2006: Klassen 7, 8, 10 und 11, Schuljahr 2006/2007: Klassen 7, 8, 9, 10, 11 und 12 (Vollbetrieb)

 

 

Schlussfolgerung:

 

Die Modellrechnung zeigt, dass aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen ein einzügiges Gymnasium mit Internat 10 Jahre kostendeckend betrieben werden kann. Ab dem 11. Betriebsjahr ist dann eine Zweizügigkeit erforderlich. Erst bei der Zweizügigkeit ist ein voller Kostendeckungsgrad erreichbar.

 

 

3. Ergebnis der Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg

 

Grundlage ist ein einzügiges Gymnasium mit Internat:

 

Ø   Der Sachkostenbeitrag des Landes beträgt pro Schüler und Jahr 1.280 €. Umgerechnet entspricht dieser einer Steigerung von 113 % bezogen auf den bisherigen Sachkostenbeitrag für Gymnasien von 600 €.

 

Ø   Der Sachkostenbeitrag wird an die Entwicklung des Sachkostenbeitrags für Gymnasien gekoppelt. Der Zeitpunkt einer Überprüfung kann durch den Schulträger bestimmt werden.

 

Ø   Die Höhe des Elternbeitrages für die Internatsunterbringung wird auf monatlich 415 € festgesetzt. Dies entspricht der Höhe des Elternbeitrages für die Staatlichen Aufbaugymnasien.

 

Ø   Die Anschubfinanzierung von 300.000 €  pro Jahr wird vom Land für 3 Jahre fest zugesagt. Ergibt sich nach Ablauf von drei Jahren die Notwendigkeit, die Anschub­finanzierung weiter zu führen,  stellt das Land eine Verlängerung für weitere zwei Jahre in Aussicht.

 

Ø   Für die Erstellung von erforderlichen Erweiterungsbauten, bzw. Modernisierungsmaß­nahmen gelten die gesetzlichen Regelungen der Schulbauförderung. Für darüber hinausgehende Aufwendungen ist mit dem Land Kostenklärung zu gegebener Zeit herbeizuführen.

 

Ø   Die Kosten für die Wiederbeschaffung der Einrichtung / Ausstattung sind in den jährlichen Sachkostenbeiträgen des Landes enthalten.

 

Ø   Die Option der Zweizügigkeit wurde vom Land ausdrücklich bestätigt. Der Zeitpunkt der Umsetzung hängt in erster Linie von der “Nachfrage” ab. Zu berücksichtigen ist dabei die Laufzeit des Investitionsprogramm des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung”, das zum 31.12.2008 abgeschlossen wird.

 

Ø   Zur Unterstützung der Einrichtung soll ein “Arbeitskreis Sponsoren” gegründet werden. Das Land entwickelt hierzu eine Konzeption. Die Umsetzung des Arbeitskreises ist erst nach der Einrichtung des Schul- und Internatsbetriebs möglich.

 

Ø   Die personelle und sächliche Ausstattung des im Zusammenhang mit dem Landeshochbegabtengymnasium geplanten Kompetenzzentrums ist mit dem zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst abzustimmen und Aufgabe des Landes.

 

Anlagen:

 

Sichtvermerke:

 

 

Fachdezernent/     __________________________________________________

Kämmerei                 Hubel

 

 

Hauptamt               __________________________________________________

                                    Wolf

 

 

Landrat                     __________________________________________________

                                    Pavel