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Vorlage - 430/03  

 
 
Betreff: Thermische Abfallbehandlung ab 2005
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
Kreistag Vorberatung
22.07.2003 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

 

  1. Der Kreistag stimmt der thermisch zu behandelnden Restabfallmenge ab 01.06.2005 von 30.000 to p. a. zu.
     
  2. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Vereinbarung) mit thermischen Abfallbehandlungsanlagen über eine Menge von 30.000 to/a bis 38.000 to/a abzuschließen. Der Vertrag sollte neben der Fixmenge von 30.000 to/a einen Mengenkorridor von 30.000 to/a bis 38.000 to/a enthalten.

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2003 die oben formulierte Empfehlung ausgesprochen.
 


Sachverhalt/Begründung:

 

 

1. Allgemeines     

 

Die GOA betreibt für den Ostalbkreis die beiden Kreismülldeponien Ellert und Reutehau. Auf beiden Deponien können Hausmüll und Gewerbeabfälle zu den in der Abfallwirtschaftssatzung festgelegten Bedingungen angeliefert werden. Beide Deponien wurden schon lange vor Verabschiedung der TA-Siedlungsabfall in Betrieb genommen und gelten deshalb als Altdeponien der Deponieklasse II. Die GOA besitzt deshalb für beide Deponien Ausnahmegenehmigungen, nach denen Abfälle weiterhin bis 01.06.2005 auf den beiden Deponien abgelagert werden dürfen. Nach dem 01.06.2005 dürfen auf den Deponien nur noch thermisch oder mechanisch-biologische vorbehandelte Abfälle abgelagert werden.

 

Nachdem die Pyrolyse-Anlage In den Lederhosen in Aalen stillgelegt wurde, drängt das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg auf die Vorlage eines Abfallwirtschaftskonzepts, in dem aufgezeigt werden muss, wie die Entsorgung der Abfälle zur Beseitigung nach dem 01.06.2005 erfolgen soll. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Regelung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall und der Ablagerungsverordnung in Kraft, nach denen nur noch vorbehandelte (inertisierte) Stoffe abgelagert werden dürfen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises hat daraufhin in seiner Sitzung am 5. November 2002 entschieden, dass der im Ostalbkreis anfallende Restabfall ab dem Jahr 2005 thermisch zu behandeln ist. Hierzu wurde die Geschäftsleitung der GOA beauftragt, Vertragsverhandlung zur thermischen Restabfallbehandlung zu führen, damit ein Vertragsentwurf vorgelegt werden kann.

 

Für die Möglichkeit der thermischen Restabfallbehandlung ab dem Jahr 2005 (Müllverbrennung) wurden entsprechend des Kreistagsbeschlusses von der Geschäftsführung der GOA unter Berücksichtigung des „Autarkie-Erlasses“ des Landes Baden-Württemberg Gespräche mit verschiedenen Anlagenbetreibern geführt. Nach dem „Autarkie-Prinzip“ darf der Restabfall aus Baden-Württemberg nur in Baden-Württemberg oder in direkt angrenzenden Gebieten behandelt werden.

 

Das „Autarkie-Prinzip“ des Landes Baden-Württemberg, das vorschreibt, dass für Siedlungsabfälle Abfallbeseitigungsanlagen in Baden-Württemberg zu bedienen sind, stellt sicherlich kein Problem dar, da der Ostalbkreis an Bayern grenzt und deshalb die „Näheregelung“ greifen kann.

 


 

 

2. Zu behandelnde Abfallmenge

 

Nach den neuesten gesetzlichen Regelungen (Altholzverordnung) und den aktuellen Überlegungen über die Liberalisierung des Gewerbeabfalls und Abfall zur Verwertung aus privaten Haushalten wurden auch unter Hinzuziehung externer Berater die Mengen der thermisch zu behandelnden Restabfälle überprüft. Die Altholzverordnung schreibt vor, dass sämtliches Altholz vor einer Ablagerung oder thermischen Behandlung zu separieren ist. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass der Sperrmüll im Ostalbkreis zu 50 % aus Altholz besteht. Somit reduziert sich das Sperrmüllaufkommen um 50 %, von 15.000 Mg/a auf 7.500 Mg/a. Ferner dürfte auch die seit 1. Januar 2003 geltende Gewerbeabfallverordnung und die bereits diskutierte Liberalisierung des Gewerbeabfalls dazu beitragen, dass der Gewerbeabfall verstärkt in die Verwertung gehen wird und somit den kommunalen Entsorgern nicht mehr zur Verfügung steht. Das Restmüllaufkommen ab 2005 stellt sich deshalb voraussichtlich wie folgt dar:

 

 

1.Restmüll aus der Einsammlungca.22.000 to
 

2.Sperrmüllca.15.000 to
          ./. 50 % Altholzca.  7.500 to

 

Zwischensumme Sperrmüllca.  7.500 to

 

Insgesamtrund30.000 to


 

3. Vereinbarung zur thermischen Abfallbehandlung ab 2005

 

Die mit Betreibern von thermischen Abfallbehandlungsanlagen sehr intensiv geführten Gespräche sind zwischenzeitlich weit fortgeschritten. Es wird angedacht, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Abfallwirtschaftsbetrieben, die über einen entsprechenden Ausfallverbund verfügen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, der folgende Regelungen vorsieht:

 

  1. Der Ostalbkreis liefert 30.000 to/a Hausmüll, Sperrmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle an eine oder mehrere Abfallbehandlungsanlagen an.
     
  2. Mehrmengen können in einem Mengenkorridor bei den thermischen Abfallbehandlungsanlagen angeliefert werden.
     
  3. Die Betreiber der thermischen Abfallbehandlungsanlage sind berechtigt, zu deponierende Restabfälle auf der Deponie Reutehau zu einem in der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises festgelegten Gebühr abzulagern.
     
  4. Der Vertrag beginnt ab dem 01.06.2005 zu laufen und hat eine Laufzeit von 10 Jahren max. 15 Jahren.
     
  5. Es wird angestrebt, dass der Vertrag eine Option für eine Verlängerung um weitere 5 Jahre enthält.

 

 


 

Finanzierungen und Folgekosten:

 

Die für die thermische Abfallbehandlung ab 01.06.2005 entstehenden Kosten sind in die jährliche Gebührenkalkulation für die Abfallgebühren des Ostalbkreises einzustellen.

Anlagen:

Anlagen:

 

1

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Kurz

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel