Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Anmerkung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2003 die oben formulierte Empfehlung ausgesprochen. Sachverhalt/Begründung:
1. Allgemeines
Die GOA betreibt für den Ostalbkreis die beiden Kreismülldeponien Ellert und Reutehau. Auf beiden Deponien können Hausmüll und Gewerbeabfälle zu den in der Abfallwirtschaftssatzung festgelegten Bedingungen angeliefert werden. Beide Deponien wurden schon lange vor Verabschiedung der TA-Siedlungsabfall in Betrieb genommen und gelten deshalb als Altdeponien der Deponieklasse II. Die GOA besitzt deshalb für beide Deponien Ausnahmegenehmigungen, nach denen Abfälle weiterhin bis 01.06.2005 auf den beiden Deponien abgelagert werden dürfen. Nach dem 01.06.2005 dürfen auf den Deponien nur noch thermisch oder mechanisch-biologische vorbehandelte Abfälle abgelagert werden.
Nachdem die Pyrolyse-Anlage In den Lederhosen in Aalen stillgelegt wurde, drängt das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg auf die Vorlage eines Abfallwirtschaftskonzepts, in dem aufgezeigt werden muss, wie die Entsorgung der Abfälle zur Beseitigung nach dem 01.06.2005 erfolgen soll. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Regelung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall und der Ablagerungsverordnung in Kraft, nach denen nur noch vorbehandelte (inertisierte) Stoffe abgelagert werden dürfen.
Der Kreistag des Ostalbkreises hat daraufhin in seiner Sitzung am 5. November 2002 entschieden, dass der im Ostalbkreis anfallende Restabfall ab dem Jahr 2005 thermisch zu behandeln ist. Hierzu wurde die Geschäftsleitung der GOA beauftragt, Vertragsverhandlung zur thermischen Restabfallbehandlung zu führen, damit ein Vertragsentwurf vorgelegt werden kann.
Für die Möglichkeit der thermischen Restabfallbehandlung ab dem Jahr 2005 (Müllverbrennung) wurden entsprechend des Kreistagsbeschlusses von der Geschäftsführung der GOA unter Berücksichtigung des „Autarkie-Erlasses“ des Landes Baden-Württemberg Gespräche mit verschiedenen Anlagenbetreibern geführt. Nach dem „Autarkie-Prinzip“ darf der Restabfall aus Baden-Württemberg nur in Baden-Württemberg oder in direkt angrenzenden Gebieten behandelt werden.
Das „Autarkie-Prinzip“ des Landes Baden-Württemberg, das vorschreibt, dass für Siedlungsabfälle Abfallbeseitigungsanlagen in Baden-Württemberg zu bedienen sind, stellt sicherlich kein Problem dar, da der Ostalbkreis an Bayern grenzt und deshalb die „Näheregelung“ greifen kann.
2. Zu behandelnde Abfallmenge
Nach den neuesten gesetzlichen Regelungen (Altholzverordnung) und den aktuellen Überlegungen über die Liberalisierung des Gewerbeabfalls und Abfall zur Verwertung aus privaten Haushalten wurden auch unter Hinzuziehung externer Berater die Mengen der thermisch zu behandelnden Restabfälle überprüft. Die Altholzverordnung schreibt vor, dass sämtliches Altholz vor einer Ablagerung oder thermischen Behandlung zu separieren ist. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass der Sperrmüll im Ostalbkreis zu 50 % aus Altholz besteht. Somit reduziert sich das Sperrmüllaufkommen um 50 %, von 15.000 Mg/a auf 7.500 Mg/a. Ferner dürfte auch die seit 1. Januar 2003 geltende Gewerbeabfallverordnung und die bereits diskutierte Liberalisierung des Gewerbeabfalls dazu beitragen, dass der Gewerbeabfall verstärkt in die Verwertung gehen wird und somit den kommunalen Entsorgern nicht mehr zur Verfügung steht. Das Restmüllaufkommen ab 2005 stellt sich deshalb voraussichtlich wie folgt dar:
1.Restmüll aus der Einsammlungca.22.000 to 2.Sperrmüllca.15.000 to
Zwischensumme Sperrmüllca. 7.500 to Insgesamtrund30.000 to
3. Vereinbarung zur thermischen Abfallbehandlung ab 2005
Die mit Betreibern von thermischen Abfallbehandlungsanlagen sehr intensiv geführten Gespräche sind zwischenzeitlich weit fortgeschritten. Es wird angedacht, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Abfallwirtschaftsbetrieben, die über einen entsprechenden Ausfallverbund verfügen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, der folgende Regelungen vorsieht:
Finanzierungen und Folgekosten:
Die für die thermische Abfallbehandlung ab 01.06.2005 entstehenden Kosten sind in die jährliche Gebührenkalkulation für die Abfallgebühren des Ostalbkreises einzustellen. Anlagen:
1
Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Kurz
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Kämmerei__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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