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Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 1 des neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, haben private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens 5 v. H. der Arbeitsplätze (sogenannter Soll-Bestand) schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz gemäß § 73 SGB IX eine Ausgleichsabgabe von 105 Euro bis 260 Euro je nach Beschäftigungsquote zu entrichten.
Der Ostalbkreis sieht sich insbesondere im „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ in der sozialen Verantwortung, entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Der Ostalbkreis als Arbeitgeber (Allgemeine Verwaltung, Krankenhäuser und Hospitalverwaltung) hatte während des gesamten Jahres 2002 immer mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigt als gesetzlich vorgegeben. Durch den „Überhang“ bei der Allgemeinen Verwaltung von zeitweise bis zu 14 Schwerbehinderten und bei den Krankenhäusern mit bis zu 20 Schwerbehinderten konnten Defizite beim Klinikum Schwäbisch Gmünd und der Hospitalverwaltung ausgeglichen werden. Die Pflichtquote von 5 v. H. ist mit 6,13 v. H. (Vorjahr 6,04 v. H.) mehr als erfüllt.
Aus der beigefügten Schwerbehindertenstatistik für das Jahr 2002 sind der Soll-Bestand sowie die Zahl der tatsächlich besetzten Pflichtplätze je Kalendermonat ersichtlich.
Die Gesamtzahl der Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Jahr 2002 betrug bei der Allgemeinen Verwaltung bis zu 52 und bei den Krankenhäusern bis zu 129 MitarbeiterInnen. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 v. H., aber wenigstens 30 v. H.
Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte sind in allen Bereichen und Ebenen der Verwaltung eingesetzt; 28,6 v. H. sind dabei in Teilzeit beschäftigt.
Die Verteilung auf die Beschäftigungsgruppe in der Allgemeinen Verwaltung stellt sich wie folgt dar:
-Beamte32,6v. H. -Angestellte63,3v. H. -Arbeiter4,1v. H.
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Finanzierungen und Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Statistik
Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Erhardt
Fachdezernent/Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Kämmerei__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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