Bürgerinformationssystem

Vorlage - 447/03  

 
 
Betreff: Einbringung der Radwegenetzkonzeption des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
22.07.2003 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

 

. Der Kreistag nimmt von der Einbringung der Radwegenetzkonzeption des Ostalbkreises Kenntnis und verweist sie zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung.
 

. Die Verwaltung wird beauftragt, nach den Beratungen im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung einen Prioritätenkatalog für den Ausbau von Radwegen entlang von Kreisstraßen im Ostalbkreis zu erarbeiten. Gleichzeitig sollen alle beteiligten Baulastträger von Radwegen, Städte und Gemeinden sowie Fachbehörden sensibilisiert werden, die Netzverbindungen von Radwegen zu berücksichtigen und die aufgezeigten Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu realisieren, damit als Zielrichtung alle Radwege zusammen ein geschlossenes Netz ergeben.


. Vorbemerkung

Ausgehend von der Haushaltsplanberatung 2002 und dem seinerzeit gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, analog zur Kreisstraßenplanung eine mittelfristige Radwegeausbauplanung vorzulegen, hat die Kreiskämmerei von sich aus zugesagt, dieses Thema insgesamt umfassend und in einer kreisweiten Radwegenetzkonzeption unter Einbeziehung aller klassifizierten Straßen, also der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu erarbeiten. Eine effektive Radverkehrsplanung und deren Umsetzung muss auf Grund der verschiedenen Zuständigkeiten in eine zusammenfassende Radverkehrsnetzkonzeption einfließen. Dabei muss auf eine systematische und flächenhafte Radverkehrsplanung mit Problemanalysen und sich daraus ergebenden Prioritäten abgehoben werden.

Um dieses wichtige Ziel zu erreichen, hat die Kreisverwaltung als Grundlage für die Radwegenetzkonzeption die ADFC-Regionalkarte Schwäbische Ostalb herangezogen, die im Jahre 2000 im Zusammenwirken mit dem Ostalbkreis und der Tourismuskooperation Östliche Schwäbische Alb herausgegeben wurde. Die jetzt vorliegende kreisweite Radwegenetzkonzeption wurde von der Kreisverwaltung digital erfasst und mit dem Grafikprogramm “Freehand” überarbeitet. Dadurch ist es möglich, die jetzt kreisweite Netzkonzeption ohne großen Aufwand ständig fortzuschreiben und zu aktualisieren.

 

 

. Anhörung aller Beteiligten

Um die Erfahrungen, das Fachwissen und die Ortskenntnisse in die Radwegenetzkonzeption einfließen zu lassen, hat die Kreiskämmerei ein breit angelegtes Anhörungsverfahren durchgeführt. Daran haben sich die 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises, die Fachämter des Landratsamts, die angrenzenden Landkreise, das Straßenbauamt, das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung und das Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur beteiligt.

Ganz besonders wichtig war die Beratung und der Schulterschluss mit den Ortsgruppen Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC), die durch tatkräftiges ehrenamtliches Engagement und durch hohe Fachkompetenz wesentlich zur Erstellung dieser Radwegenetzkonzeption beigetragen haben.

In enger Abstimmung mit der Fachbehörde, dem Straßenbauamt Ellwangen, konnte dann die beiliegende Netzkonzeption entwickelt werden.

 

. Vernetzung der Radwege

Die farblich gestaltete Kreiskarte gibt auf einen Blick den Bestand des vorhandenen Radwegenetzes an klassifizierten Straßen wider. Sie zeigt aber auch überdeutlich die nicht zu übersehenden Lücken im Radwegenetz auf. Dies ist für die weiteren Planungen von immenser Bedeutung. Neben dem nicht unerheblichen Bedarf an Radwegen werden auch notwendige Verbesserungen dargestellt. Gleichzeitig enthält die Konzeption die Fahrradrouten des ADFC, die zusammen mit den gemeindlichen Radwegen insbesondere auch Alternativen zu nicht unbedingt notwendigen straßenbegleitenden Radwegen aufzeigen. Gerade der letzte Punkt ist sehr wichtig. Radwege müssen nicht unbedingt entlang von Straßen verlaufen. Hier sind insbesondere vorhandene Wege unter touristischen Gesichtspunkten und vor allem auch unter finanziellen Aspekten zu nutzen.

Deshalb sind in der Radwegenetzkonzeption die touristischen Radrouten und die baden-württembergischen Radfernwege dargestellt. Wichtig sind auch die vorhandenen Bahnlinien mit Bahnhöfen. Damit ergeben sich in einer Gesamtschau Netzverbindungen. Auf die Legende im Kartenmaterial wird verwiesen.

 

. Neue touristische Radwege

Um die neuesten Planungen im Radwegebereich aufzuzeigen wurden der Grüne Pfad im Ellwanger Seenland, die geplante Route des Grünen Pfades rund ums Leintal und der geplante Leintalradweg in die Kreiskarte eingezeichnet.

Grüner Pfad im Ellwanger Seenland

Der Grüne Pfad im Ellwanger Seenland mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 90 km verläuft von Ellwangen über Ellenberg, Wört, Tannhausen und Unterschneidheim zurück nach Ellwangen. Mit diesem Rundradwanderweg wird der ländliche Raum erschlossen. Zusätzlich zu der Wegbeschilderung wurden entlang der Wegstrecke weitere Informations- und Hinweistafeln aufgestellt. Sie geben den Erholungssuchenden u. a. Aufschluss über touristische Sehenswürdigkeiten, Gastronomiebetriebe, landwirtschaftliche Direktvermarkter, Umwelt und Natur. Der Radweg erfreut sich größter Beliebtheit.

Grüner Pfad rund ums Leintal

Nachdem der Grüne Pfad im Ellwanger Seenland so gut angenommen wird, planen auch die Gemeinden im Zusammenwirken mit dem Landkreis rund ums Leintal einen Grünen Pfad. Der Rundradwanderweg soll von Spraitbach vorbei an Mutlangen über Täferrot, Leinzell, Schechingen, Eschach, Ruppertshofen und zurück nach Spraitbach führen. Damit wird auch in diesem Bereich der Tourismus noch stärker in den Blickpunkt gestellt. Zwischen Bruckacker und Horn soll der Grüne Pfad auf der gleichen Strecke wie der Leintalradweg verlaufen.

Leintalradweg

Der Wasserverband Kocher - Lein hat sich zum Ziel gesetzt, eine durchgängige Radwegverbindung durch das gesamte Leintal zu schaffen. Der Leintalradweg soll vom Leinursprung bei Kaiserbach bis zum Anschluss an den Kocher-Jagst-Radweg in Abtsgmünd kreisüberschreitend führen (Gesamtlänge 44,5 km). Mit diesem Radweg soll ein Angebot zur Naherholung geschaffen und der “sanfte Tourismus” im Leintal gestärkt werden.

 

. Bedeutung der Radwege

Der Ostalbkreis hat in den letzten Jahren den Ausbau des Radwegenetzes entlang von Kreisstraßen intensiviert. Seit 1996 wurden folgende Radwege ausgebaut:

 

Kreisstraße

Streckenabschnitt

Länge

Jahr

Kosten

K 3279

Bargau-Lindenhof

1.650

2003

290.000,00 €

K 3326

Dewangen-Hammerstadt

1.438

2003

306.000,00 €

K 3217

Pfahlheim-Beersbach

1.420

2002

322.000,00 €

K 3237

Kreisverkehr-Onatsfeld

183

2001

36.600,00 €

K 3260

Schechingen-Göggingen

1.930

2001

380.000,00 €

K 3325

Affalterried-Wasseralfingen

650

2001

30.000,00 €

K 3325

Affalterried- Treppach

1.450

2000

314.400,00 €

K 3325

Waiblingen - Fachsenfeld

513

1999

148.000,00 €

K 3328

Lindach - Täferrot

1.100

1999

27.000,00 €

K 3244

Pommertsweiler - Spielplatz

240

1998

34.600,00 €

K 3319

bei Westhausen-Hardbuck

260

1996

46.000,00 €

 

Gesamt

10.834

 

1.934.600,00 €

 

Nach der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2006 sind folgende neuen Radwege vorgesehen:

 

Kreisstraße

Streckenabschnitt

Länge

Jahr

Kosten

K 3228

Ellwangen - Rindelbach

540

2004

69.020,00 €

K 3238

Dewangen - Treppach

1.790

2004

294.503,00 €

K 3255

OD Spraitbach

125

2004

15.000,00 €

K 3311

Wasseralfingen - Hüttlingen

560

2004

380.000,00 €

K 3325

Waiblingen - B 19

270

2004

230.000,00 €

K 3200

B 29 - Röttingen

1.000

2005

170.000,00 €

K 3266

Burgholz - Iggingen

130

2005

22.800,00 €

K 3275

Waldstetten - Unterbettringen

1.000

2005

115.000,00 €

K 3281

Heubach - Lautern

2.350

2005

484.000,00 €

 

Gesamt

7.765

 

1.780.323,00 €



Mit der Radwegnetzkonzeption will der Ostalbkreis aber auch aufzeigen, wie wichtig es ist, die Chancen des Fahrradverkehrs im Rahmen einer integrierten Verkehrspolitik zu fördern. Das Fahrrad wird in seiner Bedeutung als ein gesundheitsförderndes, umwelt- und sozialverträgliches Verkehrsmittel häufig unterschätzt.

Radfahren ist neben dem Zu-Fuß-Gehen die umweltverträglichste Fortbewegungsart. Der Ersatz von Autofahrten durch Fahrradfahrten reduziert sowohl Luftschadstoffe wie Stickoxide und Kohlenwasserstoffe, Partikel als auch Kohlendioxid (CO2) und der Verbrauch an erschöpfbaren Energieressourcen. Radfahren trägt somit zur Lärmminderung bei, ist praktizierter Umwelt- und Klimaschutz und fördert die Gesundheit. Gleichzeitig ist der Fahrradtourismus ein erheblicher Wirtschaftsfaktor.

Deshalb gilt es, das Entwicklungspotenzial in einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Verkehrssystem gezielt zu nutzen, um die Rahmenbedingungen zu Gunsten des Fahrradverkehrs zu verbessern. Eine Steigerung des Umweltbewusstseins in unserer Gesellschaft und eine auch dadurch zunehmend beeinflusste Wahl des Verkehrsmittels unterstützt die Bedeutung des Fahrradverkehrs, dessen Förderung eng eingebunden ist in den komplexen Wirkungszusammenhang von Wirtschafts-, Finanz- und Steuer-, Verkehrs-, Raumordnungs-, Gesundheits-, Umwelt- und Tourismuspolitik.

Mit der kreisweiten Radwegenetzkonzeption soll auch das Ziel eines fahrradfreundlichen Landkreises dokumentiert werden. Die Netzplanung soll zugleich für alle Baulastträger und Beteiligte Herausforderung und insbesondere Handlungsempfehlung sein.

 

. Bedarfsermittlung

In den beiliegenden Aufstellungen (Anlage 1 bis 3) ist der Bestand und der Bedarf von Radwegen entlang von klassifizierten Straßen aufgezeigt. Die Anlage 4 enthält Anregungen und Vorschläge für sonstige Straßen und Wege. Dies ist das Ergebnis der Anhörungsrunden. Dabei geht es immerhin um einen Bedarf von 210,94 km, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

 

Länge

km

Bestand

km

Bedarf

km

Rest

km

Bundesstraßen

 97,99

 43,10

 44,53

 10,36

Landesstraßen

 183,98

 65,28

 104,40

 14,30

Kreisstraßen

 106,43

 39,14

 62,01

 5,28

Gesamt

 388,40

 147,52

 210,94

 29,94


Diese Aufstellung zeigt auch, dass der Bedarf weit höher ist als der Bestand. Die Reststrecken von 29,94 km verdeutlichen, dass nicht jeder Radweg entlang von klassifizierten Straßen angelegt sein muss, sondern auch Ersatzwege vorhanden sind. Würde man alle vorhandenen Radwegemöglichkeiten aufsaldieren, käme im Ostalbkreis sicherlich ein Radwegenetz von über 1.000 km zustande.

Die in den beiliegenden Aufstellungen enthaltenen Radwege entlang von klassifizierten Straßen sind ohne Gewichtung und in aufsteigender Reihenfolge der Straßennummern gekennzeichnet. Soweit vorhanden beinhalten die einzelnen Maßnahmen Angaben über die Verkehrsmenge. Teilweise basieren diese Verkehrsmengen noch auf Schätzungen. Bei allen neu und aktuell heranstehenden und geplanten Ausbaumaßnahmen werden zeitnahe Verkehrszählungen durchgeführt. Die angegebenen Zahlen weisen die jeweiligen Kfz-Verkehrsmengen innerhalb von 24 Stunden aus.

 

. Kostenüberblick

Um einen Kostenüberblick aus dem in den Anlagen 1 bis 3 zusammengestellten Radwegebedarf zu erhalten, wurde die jeweilige Bedarfsumme mit durchschnittlich geschätzten Ausbaukosten in Höhe von 100.000 €/km multipliziert. Daraus ergeben sich voraussichtlich folgende Aufwendungen für den Bedarf an Radwegen entlang von klassifizierten Straßen:

 

Bedarf Radweg an

km

Betrag

Bundesstraßen

 44,53

 4.453.000 €

Landesstraßen

 104,40

 10.440.000 €

Kreisstraßen

 62,01

 6.201.000 €

Gesamtsumme

 210,94

 21.094.000 €


 

 Dieser grob geschätzte Kostenaufwand ist allerdings abhängig von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise den jeweils notwendigen Ausbaustandards, den topographischen Gegebenheiten oder möglichen Ausweichstreifen an vorhandenen Straßen. Die Finanzierung hängt auch von den bereitgestellten Mitteln des Bundes, des Landes, des Landkreises und der Kommunen ab. Dabei hat der Landkreis in den letzten Jahren bei verschiedenen Maßnahmen Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhalten. Bei straßenbegleitenden Radwegen in der Baulast des Landkreises müssen sich entsprechend dem Beschluss des Kreistags die Städte und Gemeinden mit 50 % beteiligen.

Wenn es um die Detailplanung und Ausführung von Radwegen geht, muss immer auch geprüft werden, inwieweit das vorhandene Wegenetz genutzt werden kann. Zur besseren Vernetzung sind auch landwirtschaftliche Wege und Forstwege in die Planung einzubeziehen, insbesondere wenn ein Zusammenhang mit den klassifizierten Straßen besteht. Dadurch ergibt sich auch ein erhebliches Einsparungspotenzial, so wie dies auch die ADFC-Radrouten in der beiliegenden Kreiskarte aufzeigen. Durch diese Vorgehensweise wird bei Radwegen eine deutliche Netzwirkung erreicht.

Die beiliegenden Bestands- und Bedarfslisten haben keine Garantie auf Vollständigkeit, denn sonst wären kostenaufwändige und arbeitsintensive Erhebungen und Überprüfungen notwendig gewesen. Deshalb können auf Grund der Bedarfserhebung auch keine Ansprüche abgeleitet werden. Finanzierung und Ausführung sind von Fall zu Fall zu prüfen. Fakt ist aber, dass mit dieser Bestandserhebung auch erhebliche Lücken in der Vernetzung von Radwegen aufgezeigt werden. Und was ganz wichtig ist: Mit dieser Netzplanung haben wir für alle Überlegungen und Planungen im Bereich des eigentlichen Straßenausbaus ein Instrument zur Hand, das dazu zwingen muss, bei jeder einzelnen Straßenmaßnahme auch gleichzeitig zu prüfen, inwieweit das Radwegenetz betroffen ist und Handlungsbedarf besteht. Denn mit dieser Radwegenetzkonzeption wird eine Verbundlösung angestrebt. Sie soll den weiteren Radwegeausbau voll ins Bewusstsein bringen, sie soll Denkanstöße geben und Impulsgeber sein.

 

. Ausbaustandard von Radwegen

Der Ausbaustandard von Radwegen richtet sich nach der Verkehrsfunktion einschließlich der Verkehrsmenge, dem Trennungsprinzip und dem Mischverkehr. Reine Radwege können schmäler und mit geringerem Fahrbahnaufbau hergestellt werden als Wege, die zugleich der Land- und Forstwirtschaft dienen. Ganz wichtig ist, dass das Wechselspiel von Radwegen, also die Verkehrsführung mit wechselnden Straßenseiten möglichst vermieden wird, da sonst große Gefahrenpotenziale entstehen.

Reine Radwege werden nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) dimensioniert. Feld-, Wald- und Wirtschaftswege werden entsprechend den Richtlinien für den ländlichen Wegebau von 1999 gestaltet, wobei das landwirtschaftliche Verkehrsaufkommen als wesentliche Einflussgröße bei der Dimensionierung zu berücksichtigen ist.

Von den Baulastträgern Bund, Land und Kreis finanzierte reine Radwege, erhalten abweichend von dem in der ERA 95 festgelegten Regelmaß von 2,50 m (gemeinsamer Rad- und Gehweg, abgesetzt von der Straße, in beiden Richtungen befahren) eine Breite von 2,25 m. Dies wurde mit dem Einführungserlass der Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Querschnitte (RAS-Q 96) zur Einsparung von Haushaltsmitteln verfügt. Daraus resultiert die Regelung, dass bei Wegen, die gleichzeitig der Landwirtschaft dienen und die deshalb breiter als 2,25 m ausgebaut werden, die Mehrkosten von der jeweils betroffenen Markungsgemeinde getragen werden müssen.

 

. Pflege und Unterhaltung von Radwegen

Radwege werden mit bituminöser Oberfläche oder als Betonwege hergestellt. Nur solche Wege können in der Regel im Winter von Schnee geräumt werden. Gleichzeitig sind sie so für Inline-Skater geeignet und werden damit auch diesem neuen Anforderungsprofil gerecht.

Aus Gründen der Haltbarkeit und Verkehrssicherheit (Befahrung mit dünnreifigen Sporträdern) sind Schotterwege möglichst zu vermeiden. Schotterwege verursachen teilweise auch höhere Unterhaltungskosten. Sie neigen zu Schlaglochbildung durch abfließendes Oberflächenwasser, insbesondere dann, wenn sie durch land- und forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden. Ein weiteres Problem stellt das Einwachsen durch Samenflug dar. Darüber hinaus können Schotterwege bei Laubbefall nicht maschinell gereinigt werden.

Ein wichtiger Faktor ist deshalb die Pflege des Radwegenetzes, auch infolge von Setzungen oder Beschädigungen durch Baum- und Strauchwurzeln. Die Unterhaltung der Radwege ist ein Kostenfaktor, der bislang oft vernachlässigt wurde. Eine Radwegbefestigung muss unter Berücksichtigung des Einzelfalls nach einer Lebensdauer von 15 bis 30 Jahren zumindest an der Oberfläche erneuert werden. Das heißt, wie für die Erneuerung von Fahrbahnbelägen sind für die Erneuerung und Unterhaltung von Radwegen Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

. Wegweisende Beschilderung an Radwegen und Fahrradabstellanlagen

Ein ganz wichtiger Bestandteil der Radverkehrsförderung ist neben der Infrastruktur eine gute Fahrradwegweisung. Die Wegweisung für den Kfz-Verkehr kann auf die speziellen Belange des Radverkehrs keine Rücksicht nehmen, da die gewiesenen Hauptverkehrsstraßen für den Radverkehr meist unattraktiv bzw. zum Teil ungeeignet sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für eine spezielle Fahrradwegweisung, die Radfahrer auf schnelle, sichere und komfortable Routen hinweist. Es nützt der beste Radweg nichts, wenn er durch eine schlechte Beschilderung und durch fehlende Netzverbindungen nicht gefunden werden kann. Die bestechend logische und einfache Beschilderung für den Kfz-Verkehr muss auch für den Fahrradverkehr möglich sein.

Auf Grund fehlender einheitlicher Richtlinien führte die Fahrradwegweisung zu einer Vielzahl von “Insellösungen” mit höchst unterschiedlicher Ausgestaltung der Schilder, teilweise abhängig vom Kostenträger bzw. Sponsor oder der jeweiligen Tourismusorganisation. So sind beispielsweise an Wegkreuzungen oft bis zu 10 Einzelschilder angebracht, die eher verwirren und wenig hilfreich sind. Diese Insellösungen sind zudem in der Regel nicht vernetzt. Eine flächendeckende, überregional konzipierte und konsistente Fahrradwegweisung ist daher nur selten bzw. überhaupt nicht vorhanden.

Mit dem bundesweiten “Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr” liegt nun eine anwendbare Hilfestellung für ein einheitliches und zweckmäßiges Wegweisungssystem vor. Voraussetzung ist jedoch ein Wegweisungskonzept, das basierend auf der Radwegenetzkonzeption den bisherigen meist voneinander unabhängigen kommunalen Beschilderungen und den überregional ausgeschilderten touristischen Radwegen ein in Form und Darstellung einheitliches und in der Zielführung schlüssiges System entwickelt, damit Kontinuität und regionale Vernetzung gegeben sind. Ein angezeigtes Ziel muss, bis es erreicht wird, kontinuierlich auf der Wegweisung angegeben werden.

Weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft der Kommunen, sich für ein solches Wegweisungskonzept mit zu engagieren. Dies kann sinnvoll nur auf der Ebene der Landkreise erarbeitet werden, die auch an den Kreis- und Gemeindegrenzen miteinander kooperieren müssen. Größere Einheiten machen die Aufgabe schwieriger, kleinere Einheiten, etwa die einzelnen Kommunen, führen zwangsläufig zu Schwächen in der überörtlichen Vernetzung. Zielsetzung des Ostalbkreises muss deshalb ein solches vernetztes Fahrradwegweisungskonzept sein.

Auf Grund der komplexen Struktur von Wegweisungen mit ihren vielen Abhängigkeiten und des daraus resultierenden hohen Arbeitsaufwandes kann ein derartiges Konzept nicht verwaltungsintern erstellt werden. Sinnvoll ist vielmehr die Bearbeitung federführend durch ein Planungsbüro, das die Informationen der Landkreise und Kommunen und der einzelnen Fachverwaltungen sowie insbesondere der Fahrradfahrerorganisationen wie dem ADFC, der hier Vorschläge bereits erarbeitet hat, bündelt, bewertet und mit hoher Kompetenz zu einem einheitlichen Konzept zusammenführt.

Nicht zuletzt soll darauf hingewiesen werden, dass Fahrradabstellanlagen selbstverständliche Standards sein sollten, so wie dies beim Kraftfahrzeug schon seit langem üblich ist. Dazu gehören auch Fahrradstationen an Umsteigepunkten und Bahnhöfen sowie Fahrradmitnahmemöglichkeiten im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
 


 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1  Übersicht über die Radwege entlang von Bundesstraßen

Anlage 2  Übersicht über die Radwege entlang von Landesstraßen

Anlage 3  Übersicht über die Radwege entlang von Kreisstraßen

Anlage 4  Übersicht über die Radwege entlang von sonstigen Straßen/Wege

Anlage 5  Kreiskarte

 

 

 

Sichtvermerke:

 

 

Fachamt  __________________________________________________

   Raiber

 

 

Fachdezernent/ __________________________________________________

Kämmerei  Hubel

 

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel