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Vorlage - 425/03  

 
 
Betreff: Ausscheiden von Kreisrat Dr. Rembold, Schwäbisch Gmünd aus dem Kreistag;
Nachrücken von Herrn Christoph Dolderer, Schwäbisch Gmünd in den Kreistag
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2003 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

 

1.      Es wird festgestellt, dass Herr Kreisrat Dr. Rembold bedingt durch die Verlegung seines Hauptwohnsitzes nach Karlsruhe zum 1. September 2003 seine Wählbarkeit in den Kreistag des Ostalbkreises verliert und damit zu diesem Zeitpunkt aus dem Kreistag des Ostalbkreises ausscheidet.


2.      Als Nachfolger für Herrn Kreisrat Dr. Rembold rückt Herr Christoph Dolderer, Türlensteg 27, 73525 Schwäbisch Gmünd in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Dolderer keine Hinderungsgründe im Sinne von
§ 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegen.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Herr Kreisrat Dr. Rembold teilte mit Schreiben vom 24.06.2003 mit, dass er zum 1. September 2003 seinen Hauptwohnsitz nach Karlsruhe verlegen wird. Gemäß § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LkrO) verliert Kreisrat Dr. Rembold mit dem Wechsel seines Hauptwohnsitzes seine Wählbarkeit und scheidet somit aus dem Kreistag des Ostalbkreises aus.

 

Herr Kreisrat Dr. Rembold wurde auf dem Wahlvorschlag der CDU im Wahlkreis II (Schwäbisch Gmünd) in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt (Direktmandat). Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der CDU im Wahlkreis II wurde Herr Christoph Dolderer, Türlensteg 27, 73525 Schwäbisch Gmünd festgestellt. Bei Herrn Dolderer liegen keine Hinderungsgründe gemäß § 24 LkrO vor. Herr Dolderer ist auch bereit das Amt als Kreisrat mit Wirkung ab 1. September anzunehmen.

 

Die Verpflichtung von Herrn Dolderer auf seine ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrat wird in der Sitzung des Kreistages am 14. Oktober 2003 erfolgen. Herr Dolderer kann unabhängig von seiner Verpflichtung an Sitzungen der Ausschüsse, soweit er als Nachfolger für Herrn Kreisrat Dr. Rembold benannt wird, teilnehmen. Die Verpflichtung ist nicht Voraussetzung für die Ausübung des Mandats.

Finanzierungen und Folgekosten:

Finanzierungen und Folgekosten:

 

Keine

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine.

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                                    __________________________________________________

                                                Winkler

 

Fachdezernent/Hauptamt            __________________________________________________

                                                Wolf

 

Kämmerei                                 __________________________________________________

                                                Hubel

 

Landrat                                      __________________________________________________

                                                Pavel