Antrag der Verwaltung: - Der Kreistag stimmt der thermisch zu behandelnden Restabfallmenge ab 01.06.2005 von 30.000 to p. a. zu.
- Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Vereinbarung) mit thermischen Abfallbehandlungsanlagen über eine Menge von 30.000 to/a bis 38.000 to/a abzuschließen. Der Vertrag sollte neben der Fixmenge von 30.000 to/a einen Mengenkorridor von 30.000 to/a bis 38.000 to/a enthalten.
Anmerkung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2003 die oben formulierte Empfehlung ausgesprochen.
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