Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Der Kreistag nimmt den Sachstandbericht zur Kenntnis und fordert: 1. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist mit ausreichenden Mitteln zu hinterlegen, um die notwendigen Maßnahmen zeitnah realisieren zu können. Dazu ist es erforderlich, die Einnahmenseite für die Erhaltung und den Neubau der Verkehrsinfrastruktur neu zu gestalten. 2. Der Ausbau der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen als autobahnähnliche Bundesstraße ist in die höchste Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf+“ aufzunehmen. Der Ausbau der B 29 dient insbesondere der Engpassbeseitigung auf der Hauptverkehrsachse Stuttgart - Aalen - BAB A7 - Augsburg. Er erfüllt in hohem Maße auch die Kriterien bezüglich Raumordnung und Städtebau bei gleichzeitig überschaubarem Umweltrisiko. 3. Der Neubau der B 29a Teilortsumgehung Unterkochen und der Bau der B 29a Ortsumfahrung Ebnat erfüllen das Kriterium Raumordnung ebenfalls in hohem Maße. Beide Maßnahmen gehören unmittelbar zusammen und müssen mit der gleichen Dringlichkeit realisiert werden. Sie sind der südliche Teil der Hauptverkehrsachse von Stuttgart zur BAB A 7 im Bereich Aalen. Beide Vorhaben sind deshalb in den „Vordringlichen Bedarf“ aufzunehmen. 4. Der Bau der B 29 Umgehung Trochtelfingen und die B 29 Umgehung Pflaumloch müssen aus raumordnerischer und städtebaulicher Sicht dringend realisiert werden. Die von Lärm und Abgasen betroffene Bevölkerung in den beiden Ortsdurchfahrten benötigt eine absehbare Perspektive für die Realisierung ihrer Ortsumfahrungen. Die Maßnahmen sind deshalb als Teil einer Hauptverbindungsstraße bzw. Hauptverkehrsachse für den „Vordringlichen Bedarf“ anzumelden. 5. Die Einschätzungen des Landes zu den Schienverkehrsvorhaben werden ausdrücklich begrüßt. Für eine rasche Umsetzung ist der BVWP mit ausreichend Investitionsmittel zu hinterlegen, die Planungen müssen zeitnah aufgenommen werden. |