Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Herr Karl Kurz wird im Mai 2013 zum Leitenden Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 16 LBesGBW) ernannt. Er wird zum 1. Mai 2013 in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag des Ostalbkreises hat am 3. November 2009 Herrn Karl Kurz zum Finanzdezernenten und Kreiskämmerer des Ostalbkreises gewählt. Die Stelle des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt nach Besoldungsgruppe A 16 LBesGBW (Leitender Kreisverwaltungsdirektor) bewertet.
Herr Kurz nimmt die Funktion als Finanzdezernenten und Kreiskämmerers des Ostalbkreises mit sehr großem Engagement wahr und leistet hervorragende Arbeit. Die Beförderung zum Leitenden Kreisverwaltungsdirektor ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 16 LBesGBW liegen vor.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Kurz zum Leitenden Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 16 LBesGBW) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2013 abgewickelt.
Anlagen
Persönliche Daten von Herrn Karl Kurz
Sichtvermerke
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