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Vorlage - 037-1/2013  

 
 
Betreff: Einteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl 2014
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kommunalaufsicht Beteiligt:Geschäftsstelle Kreistag
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
07.05.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
14.05.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Karte Wahlkreiseinteilung

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt: / Der Kreistag beschließt:

 

Der Ostalbkreis wird für die Kreistagswahl 2014 - wie bisher - in folgende Wahlkreise eingeteilt:

              Einwohnerzahlen

              Stand: 30.09.2012              Sitze

 

Wahlkreis I - Aalen -                             66.447              14

 

Wahlkreis II - Schwäbisch Gmünd -              59.838              12 (bisher 13)

 

Wahlkreis III - Ellwangen -                            24.558              5

 

Wahlkreis IV - Virngrund -                            30.558              6

Adelmannsfelden              1.814

Ellenberg              1.680

Jagstzell              2.393

Lauchheim              4.649

Neuler              3.166

Rainau              3.192

Rosenberg              2.595

Stödtlen              2.008

Tannhausen              1.815

Westhausen              5.890

Wört              1.356

 

Wahlkreis V - Härtsfeld-Ries -                            28.776              6

Bopfingen              12.028

Kirchheim am Ries              1.890

Neresheim              7.979

Riesbürg              2.295

Unterschneidheim              4.584

 

 

Wahlkreis VI -              Abtsgmünd-Leintal-              24.842              5

              Frickenhofer Höhe -

Abtsgmünd              7.334

Eschach              1.812

Göggingen              2.446

Hüttlingen              5.904

Iggingen              2.545

Leinzell              2.038

Obergröningen              450

Schechingen              2.313

 

Wahlkreis VII - Albuch-Rosenstein -              36.921              8 (bisher 7)

Bartholomä              2.123

Böbingen an der Rems              4.541

Essingen              6.434

Heubach              10.038

Heuchlingen              1.806

Mögglingen              4.183

Oberkochen              7.796

 

Wahlkreis VIII -              Schwäbischer Wald-              38.690              8

              Lorch-Waldstetten

Durlangen              2.853

Gschwend              4.979

Lorch              10.934

Mutlangen              6.594

Ruppertshofen              1.803

Spraitbach              3.336

Täferrot              1.027

Waldstetten              7.164

 

 

 

 

 

Sachverhalt/Begründung

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Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 22 Abs. 4 der Landkreisordnung (LKrO) ist der Landkreis vor der Wahl des Kreistags in Wahlkreise einzuteilen. Die letzte Änderung der Wahlkreiseinteilung im Ostalbkreis erfolgte zur Kreistagswahl 1999. Anlass war damals eine Änderung der Zahl der Regelsitze. Die Gesetzesänderung hatte zum Inhalt, dass die Regelsitzzahl nach der Landkreisordnung von ursprünglich 70 Regelsitzen auf 64 Regelsitze in der Größenordnung des Ostalbkreises verringert wurde. Die damalige Neueinteilung der Städte und Gemeinden in acht Wahlkreise entsprach dem einvernehmlichen Wunsch aller damals betroffenen Gemeinden. Diese Wahlkreiseinteilung ist nach wie vor sachgerecht, für eine Neueinteilung besteht aus Sicht der Verwaltung kein Anlass. Auch eine Behandlung des Themas im Ältestenrat hat ergeben, dass eine Änderung nicht angestrebt wird.

 

Nach § 20 Abs. 2 LKrO berechnet sich die Gesamtzahl der Kreisräte nach der Einwohnerzahl. Maßgebend ist der Stand des Vor-Vorjahres (hier: Stand 30.09.2012). Die 24 Sitze für die ersten 50.000 Einwohner erhöhen sich bis 200.000 Einwohner um 2 Sitze je 10.000 Einwohner, darüber hinaus um 2 Sitze je 20.000 Einwohner. Im Falle des Ostalbkreises errechnet sich bei 310.630 Einwohnern - unverändert - eine Gesamtzahl von 64 Sitzen. Derzeit hat der Kreistag des Ostalbkreises 76 Sitze, davon zwölf Ausgleichsitze nach § 22 Abs. 6 LKrO.

 

Nach dem „Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushalts­rechtlicher Vorschriften“, das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet, ist als Berechnungsverfahren für die auf die einzelnen Wahlkreise entfallenden Sitze nicht mehr das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt anzuwenden, sondern das Verfahren nach Sainte-Laguë. Hierbei werden die Einwohnerzahlen der Wahlkreise der Reihe nach durch eins, drei, fünf, sieben usw. geteilt; von den dabei gefundenen, der Größe nach zu ordnenden Zahlen werden soviel Höchstzahlen ausgesondert, wie Kreisräte zu wählen sind. Zu beachten ist, dass jede Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, einen Wahlkreis bildet. Im Ostalbkreis betrifft dies die Wahlkreise I bis III. Kleinere benachbarte Gemeinden können zu einem Wahlkreis zusammengeschlossen werden. Dies ist im Ostalbkreis bei den Wahlkreisen IV bis VIII der Fall.

 

Durch die Umstellung des Berechnungsverfahrens im Zuge der Änderung kommunalrechtlicher Bestimmungen von d’Hondt auf Saint-Laguë - nach Beschluss des Landtags von 11. April 2013 - würde sich in der Zahl der Sitze der einzelnen Wahlkreise keine Veränderung gegenüber der Kreistagswahl 2009 ergeben.

 

Allerdings hat sich die Einwohnerzahl des Wahlkreises II - Schwäbisch Gmünd - gegenüber den Einwohnerzahlen der anderen Wahlkreise in relevanter Weise verringert. Hierdurch reduziert sich die Zahl der Sitze für den Wahlkreis II von bisher 13 auf künftig 12, die Zahl der Sitze für den Wahlkreis VII - Albuch-Rosenstein erhöht sich von bisher 7 auf künftig 8 - s. beigefügte Karte mit der Wahlkreiseinteilung.

Finanzierung und Folgekosten

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Karte Wahlkreiseinteilung

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Strobel

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Karte Wahlkreiseinteilung (80 KB)