Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt: / Der Kreistag beschließt:
Der Ostalbkreis wird für die Kreistagswahl 2014 - wie bisher - in folgende Wahlkreise eingeteilt: Einwohnerzahlen Stand: 30.09.2012 Sitze
Wahlkreis I - Aalen - 66.447 14
Wahlkreis II - Schwäbisch Gmünd - 59.838 12 (bisher 13)
Wahlkreis III - Ellwangen - 24.558 5
Wahlkreis IV - Virngrund - 30.558 6 Adelmannsfelden 1.814 Ellenberg 1.680 Jagstzell 2.393 Lauchheim 4.649 Neuler 3.166 Rainau 3.192 Rosenberg 2.595 Stödtlen 2.008 Tannhausen 1.815 Westhausen 5.890 Wört 1.356
Wahlkreis V - Härtsfeld-Ries - 28.776 6 Bopfingen 12.028 Kirchheim am Ries 1.890 Neresheim 7.979 Riesbürg 2.295 Unterschneidheim 4.584
Wahlkreis VI - Abtsgmünd-Leintal- 24.842 5 Frickenhofer Höhe - Abtsgmünd 7.334 Eschach 1.812 Göggingen 2.446 Hüttlingen 5.904 Iggingen 2.545 Leinzell 2.038 Obergröningen 450 Schechingen 2.313
Wahlkreis VII - Albuch-Rosenstein - 36.921 8 (bisher 7) Bartholomä 2.123 Böbingen an der Rems 4.541 Essingen 6.434 Heubach 10.038 Heuchlingen 1.806 Mögglingen 4.183 Oberkochen 7.796
Wahlkreis VIII - Schwäbischer Wald- 38.690 8 Lorch-Waldstetten Durlangen 2.853 Gschwend 4.979 Lorch 10.934 Mutlangen 6.594 Ruppertshofen 1.803 Spraitbach 3.336 Täferrot 1.027 Waldstetten 7.164
- 1 - Sachverhalt/Begründung
Nach § 22 Abs. 4 der Landkreisordnung (LKrO) ist der Landkreis vor der Wahl des Kreistags in Wahlkreise einzuteilen. Die letzte Änderung der Wahlkreiseinteilung im Ostalbkreis erfolgte zur Kreistagswahl 1999. Anlass war damals eine Änderung der Zahl der Regelsitze. Die Gesetzesänderung hatte zum Inhalt, dass die Regelsitzzahl nach der Landkreisordnung von ursprünglich 70 Regelsitzen auf 64 Regelsitze in der Größenordnung des Ostalbkreises verringert wurde. Die damalige Neueinteilung der Städte und Gemeinden in acht Wahlkreise entsprach dem einvernehmlichen Wunsch aller damals betroffenen Gemeinden. Diese Wahlkreiseinteilung ist nach wie vor sachgerecht, für eine Neueinteilung besteht aus Sicht der Verwaltung kein Anlass. Auch eine Behandlung des Themas im Ältestenrat hat ergeben, dass eine Änderung nicht angestrebt wird.
Nach § 20 Abs. 2 LKrO berechnet sich die Gesamtzahl der Kreisräte nach der Einwohnerzahl. Maßgebend ist der Stand des Vor-Vorjahres (hier: Stand 30.09.2012). Die 24 Sitze für die ersten 50.000 Einwohner erhöhen sich bis 200.000 Einwohner um 2 Sitze je 10.000 Einwohner, darüber hinaus um 2 Sitze je 20.000 Einwohner. Im Falle des Ostalbkreises errechnet sich bei 310.630 Einwohnern - unverändert - eine Gesamtzahl von 64 Sitzen. Derzeit hat der Kreistag des Ostalbkreises 76 Sitze, davon zwölf Ausgleichsitze nach § 22 Abs. 6 LKrO.
Nach dem „Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften“, das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet, ist als Berechnungsverfahren für die auf die einzelnen Wahlkreise entfallenden Sitze nicht mehr das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt anzuwenden, sondern das Verfahren nach Sainte-Laguë. Hierbei werden die Einwohnerzahlen der Wahlkreise der Reihe nach durch eins, drei, fünf, sieben usw. geteilt; von den dabei gefundenen, der Größe nach zu ordnenden Zahlen werden soviel Höchstzahlen ausgesondert, wie Kreisräte zu wählen sind. Zu beachten ist, dass jede Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, einen Wahlkreis bildet. Im Ostalbkreis betrifft dies die Wahlkreise I bis III. Kleinere benachbarte Gemeinden können zu einem Wahlkreis zusammengeschlossen werden. Dies ist im Ostalbkreis bei den Wahlkreisen IV bis VIII der Fall.
Durch die Umstellung des Berechnungsverfahrens im Zuge der Änderung kommunalrechtlicher Bestimmungen von d’Hondt auf Saint-Laguë - nach Beschluss des Landtags von 11. April 2013 - würde sich in der Zahl der Sitze der einzelnen Wahlkreise keine Veränderung gegenüber der Kreistagswahl 2009 ergeben.
Allerdings hat sich die Einwohnerzahl des Wahlkreises II - Schwäbisch Gmünd - gegenüber den Einwohnerzahlen der anderen Wahlkreise in relevanter Weise verringert. Hierdurch reduziert sich die Zahl der Sitze für den Wahlkreis II von bisher 13 auf künftig 12, die Zahl der Sitze für den Wahlkreis VII - Albuch-Rosenstein erhöht sich von bisher 7 auf künftig 8 - s. beigefügte Karte mit der Wahlkreiseinteilung.
Anlagen:
Anlage 1 - Karte Wahlkreiseinteilung
Sichtvermerke
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