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Vorlage - 053/2013  

 
 
Betreff: Teilfortschreibung des Regionalplans Erneuerbare Energien
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
14.05.2013 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anfrage Bündnis 90_Die Grünen

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

TOP Energiewende

I.  Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

II.       Sachstand der Teilfortschreibung des Regionalplans Erneuerbare Energien

 

Sachverhalt/Begründung

 

I.              Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen an die Landkreisverwaltung.
In der Sitzung des Kreistags am 12. März 2013 übergab die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage an die Landkreisverwaltung mit der Bitte um Beantwortung. Die Anfrage ist als Anlage 1 beigefügt.
 

1.              Gilt für die Landkreisverwaltung weiterhin der Ansatz „Wertschöpfung direkt vor Ort mit Bürgerbeteiligung“? Wenn ja, welche der folgenden Varianten wird vom Landkreis angestrebt?

 

-              Kommunale Stadtwerke (möglichst mit eigenem Leitungsnetz) als technischer und kaufmännischer Betriebsführer der Anlage vor Ort, durch Ausschluss überregionaler Anbieter/Konzerne, auch gesamte Wertschöpfung vor Ort durch breite Streuung der Bürgerbeteiligung.

 

-              Als Gegenmodell Durchführung eines Konzerns z.B. ODR und Stadtwerke dabei nur technischer Vollstrecker? Somit wäre m.E. die Wertschöpfung nicht mehr direkt vor Ort und Planungshoheit der Kommune eingeschränkt; es ergibt sich auch die Frage, welche Nachteile in dieser Variante unabhängige Stadtwerke im Vergleich zum Eigenbetrieb hätten.

 

              Die Landkreisverwaltung ist davon überzeugt, dass Bürgerwindräder der Akzeptanz bei den Bürgern und der Wertschöpfung in der Region und unseren Kommunen dienen. Kommunale Wertschöpfung wird durch ertragsabhängige Verpachtung der Anlagestandorte, durch die Stärkung der lokalen Wirtschaft und die Gewerbesteuer erreicht. Hierfür wirbt insbesondere Herr Landrat Pavel bei Bürgern, in Kommunen, bei Projektierern und Finanziers. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Haltung gibt Herr Landrat Pavel und die Landkreisverwaltung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Empfehlung ab, in welcher gesellschaftsrechtlichen Form oder gar mit welchen Anbietern Projekte zur Errichtung von Windenergieanlagen umgesetzt werden sollen. Beteiligt sich die öffentliche Hand am Wettbewerb und tritt damit in eine Konkurrenzsituation zu Privaten, ist sie besonderen Verhaltensanforderungen unterworfen. Dies gilt insbesondere auch für Empfehlungen. Die Betätigung der öffentlichen Hand unterliegt dem Kartellrecht und es ist verboten, Mitbewerber unbillig zu behindern. Ein Verhalten oder eine Empfehlung muss neutral, objektiv und sachgerecht erfolgen. Ein Verhalten oder eine Empfehlung ist dann als unlauter einzuordnen, wenn die öffentliche Verwaltung das ihr von der Bevölkerung entgegengebrachte Vertrauen in ihre Objektivität und Neutralität missbraucht. Ein solcher Missbrauch liegt vor, wenn die Empfehlung nicht das Ergebnis einer sachlichen und objektiven Prüfung ist, sondern auf geschäftlichen Interessen beruht und die Mitbewerber benachteiligt.

              Unlauterkeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn die öffentliche Hand ihre amtlichen Beziehungen zum Wettbewerb missbraucht, indem sie sich oder anderen wettbewerbsrechtliche Vorteile verschafft. Diese Verquickung amtlicher und erwerbswirtschaftlicher Interessen ist grundsätzlich unzulässig. Aus diesem Grund hat die Landkreisverwaltung zu keinem Zeitpunkt bestimmte gesellschaftsrechtliche Modelle oder Anbieter empfohlen und wird dies auch künftig unterlassen.

 

             

 

2.              Wie schätzt die Landkreisverwaltung unter rechtlichen Gesichtspunkten das Eingreifen in bestehende (Vor-)Verträge ein, mit dem Ziel, einen Vertragspartner zu überreden, vom Vertrag zurückzutreten?, so in Aalen, auch auf die Gefahr hin, die Stadtwerke Aalen zu schädigen, geschehen.

Die Landkreisverwaltung hat zu keinem Zeitpunkt in bestehende (Vor)Ver­träge eingegriffen. Auf vielfältigen Wunsch, der in einer Bürgerversammlung an Herrn Landrat Pavel herangetragen wurde, lud Herr Landrat Pavel alle Grundstückseigentümer des Vorranggebietes Waldhausen/Beuren zu einem Gespräch mit Vertretern von Forst BW ein. Hintergrund dieses Ansinnens der Grundstückseigentümer ist die Tatsache, dass beim Vorranggebiet Waldhausen/Beuren das Land Baden-Württemberg über 88 % der Fläche verfügt und lediglich 12 % der Fläche im Eigentum der Stadt Aalen und Privatpersonen stehen. Es wurde Gelegenheit gegeben, die Möglichkeiten eines gemeinsamen Vorgehens zu erörtern. Forst BW war grundsätzlich bereit, trotz des hohen Staatswaldanteiles gemeinsam mit weiteren Grundstückseigentümern ein Flächenpooling einzugehen und bot hierfür auch gute Konditionen. Die Pachtauszahlung an die Eigentümer soll anhand eines Aufteilungsschlüssels, der eine Flächen- und Standortkomponente enthält, erfolgen (sog. Pool-Lösung). Bei einem Flächenpooling besteht das Land nicht auf einem förmlichen Vergabeverfahren, bei dem nach dem sogenannten Vollwertprinzip der Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt wird. Das Land Baden-Württemberg führt bei einem Flächenpooling mindestens ein offenes Angebotsverfahren durch, in dem alle bekannten Interessenten für ein Angebot für die Gesamtfläche angefragt werden. Dies galt auch für ein eventuelles gemeinsames Flächenpooling für das Vorranggebiet Waldhausen/Beuren. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach einem festgelegten Bewertungsschema. Die fiskalische Bewertung beträgt 70 % , die Projektvorbereitung wird mit 30 % berücksichtigt. Erst bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten gibt die regionale Wertschöpfung bzw. die Bürgerbeteiligung den Ausschlag.
Ein Flächenpooling ist allerdings nur möglich, wenn keiner der Eigentümer vertraglich gebunden ist, da andernfalls ein Angebotsverfahren ausgeschlossen ist. Ein Flächenpooling über ein gesamtes Vorranggebiet ermöglicht eine strategische Gesamtplanung der Standorte von künftigen Windenergieanlagen, die an der besten Windhöffigkeit ausgerichtet und damit effizienter und wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Landkreisverwaltung hat hier lediglich koordinierende und vermittelnde Tätigkeit aufgrund des Wunsches einer Vielzahl der Grundstückseigentümer vorgenommen.

 

3.              Wie ist für Bürger und Unternehmer erkennbar, wann Sie Herr Pavel, als Landrat und wann Sie als ODR-Vorstand handeln?

Herr Landrat Pavel ist stets als Befürworter der Energiewende und insbesondere der Windenergie aufgetreten und gibt keinerlei Empfehlungen oder Vorschläge im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche Formen oder Projektpartner oder Finanziers ab. Es gibt keinerlei Verquickung mit dem EnBW/ODR-Vorstand. Landrat Pavel ist nicht Mitglied des ODR-Vorstands, aber er ist Mitglied des Aufsichtsrats.
 

4.              Sehen Sie, Herr Landrat, auch die Gefahr, dass durch die momentane Taktik und Öffentlichkeitsarbeit (Argumentieren gegen bereits bestehende Planungen, wiederholt nur noch negative Äußerungen zur Energiewende - Naturschutz blockiere immer) die Stimmung Pro-Energiewende geschädigt wird?

Es existiert keine Taktik oder Öffentlichkeitsarbeit der öffentlichen Hand und insbesondere auch nicht des Landkreises gegen die Energiewende. Herr
Landrat Pavel und die Landkreisverwaltung haben stets für die Energiewende und dabei auch für die regionale Wertschöpfung geworben. Es ist indes Tatsache, dass in einer solch vielfältigen Landschaft wie der des Ostalbkreises mit seiner Artenvielfalt und dem häufigen Vorkommen seltener Arten, die durch Europarecht geschützt sind, einige Standorte entfallen, damit die Vorgaben des Windenergieerlasses zu Tabubereichen eingehalten werden können. Bei der Regional- und der Flächennutzungsplanung und bei Anfragen zur Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen sind naturschutz-, vogelschutz- und artenschutzrechtliche Belange zu beachten. So legt der Windenergieerlass feste Abstände für den Vogelschutz fest. Des Weiteren sind nach dem Windenergieerlass neben den Tabuzonen auch Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Waldschutzgebiete, Artenschutzbelange und das Landschaftsbild zu berücksichtigen.
Auch die Stellungnahmen zur Sicherheit im Luftverkehr und des Landesamts für Denkmalpflege führen im Einzelfall zu Anpassungen der Gebietsabgrenzungen. Im Ostalbkreis werden auch bei Beachtung der vielfältigen rechtlichen Vorgaben ausreichend Vorranggebiete ausgewiesen.

 

5.              Was ist an Absprachen mit bestehenden Initiativen und Stadtwerken geplant, um tatsächlich etwas für die Energiewende und das vom Kreistag beschlossene Ziel der Eigenstromerzeugung zu tun? In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf unseren Antrag hin, sich im Kreis/In den Altkreisen mit der Stärkung der Stadtwerke oder der Schaffung einer „Ostalbenergie“ prüfend auseinanderzusetzen.

Um die Energiewende aktiv im Ostalbkreis zu begleiten und zu befördern wurden mehrfach verschiedene koordinierende und vermittelnde Gespräche geführt. Diese hatten das Ziel, gemeinsam unter Einbeziehung aller Stadtwerke, alle Vorranggebiete gemeinsam zu überplanen und ein gemeinsames Bürgerbeteiligungsmodell aufzulegen. Über diese Form sollte die Bürgerbeteiligung realisiert werden. Aufgrund des mangelnden Interesses einzelner Partner konnte dies noch nicht verwirklicht werden. Kontakte und Bemühungen bestehen weiterhin.

Sachstand des Strombezuges aus erneuerbaren Energien

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat am 15.02.2011 beschlossen, dass der Strombezug der Kreisgebäude (ohne Klinik-Eigen­betriebe) zu 50 % aus erneuerbaren Energien stammen soll. Dies wird durch den Bezug von zertifiziertem Ökostrom sichergestellt. Im Jahr 2012 stammten bereits 53,0 % des Strombezugs aus erneuerbaren Energiequellen. In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 09.04.2013 wird die Thematik Ökostrom erneut vorberaten und am 14.05.2013 im Kreistag entschieden. Die Landkreisverwaltung schlägt vor, die erneuerbaren Energien beim Strombezug schrittweise auf 100 % auszubauen und in einem ersten Schritt im Jahr 2013 auf rund 75 % zu erhöhen. Eine Vollversorgung aus erneuerbaren Energien ist aus vertraglichen Gründen erst ab dem Jahr 2016 möglich. Die Verwaltung wird dem Kreistag rechtzeitig über die anfallenden Mehrkosten berichten und die Entscheidung über den 100 %-Anteil erneuerbarer Energien beim Strombezug dem Gremium vorlegen.

Sachstand der Eigenstromerzeugung bei Kreisgebäuden (ohne Klinik-Eigenbetriebe)

Angesichts der steigenden Stromkosten ist die Landkreisverwaltung bestrebt, einen möglichst hohen Anteil des Stromverbrauchs in eigenen Erdgas-Block­heizkraftwerken oder in Photovoltaikanlagen zu erzeugen und direkt selbst zu verbrauchen. Im Jahr 2012 weisen die Kreisgebäude (Verwaltungsgebäude, Schulen, Gemeinschaftsunterkünfte, ohne Kliniken) einen Stromverbrauch von 4.674.301 kWh auf. Von diesem Wert wurden 4.224.577 kWh (90,4 %) von den Energieversorgungsunternehmen bezogen. Aus dem Eigenverbrauch von Strom aus Erdgas-Blockheizkraftwerken resultieren 436.690 kWh (9,3 %) und aus der landkreiseigenen Photovoltaikanlage beim Ostalbkreishaus stammen 13.034 kWh (0,3 %). Es liegt somit ein Eigenstromverbrauch von 9,6 % oder 449.724 kWh vor, der sich mit der Inbetriebnahme des neuen Erdgas-Blockheizkraftwerks im Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd gegen Ende des Jahres 2013  um rund 500.000 kWh erhöhen wird.  Dadurch erhöht sich die Eigenstromversorgungsquote auf rund 20 %.

 

6.              Ist seitens der Landkreisverwaltung, vielleicht sogar in Absprache mit den Kommunen und Stadtwerken, eine Aufklärungs- und Positivkampagne zugunsten der Energiewende geplant?, z.B. um finanzielle Chancen, die Reduzierung der Umweltbelastung, die Vorteile der größeren Unabhängigkeit aufzuzeigen, oder den Bürgern einfach zu erklären, dass, wenn wir so weiter machen wie bisher, jeder die Pflicht hat, die Verantwortung für atomaren Müll für die nächsten tausende von Jahren zu übernehmen.


In den vergangenen anderthalb Jahren hat Herr Landrat Pavel insgesamt 45 Koordinierungs- und Vermittlungsgespräche geführt, an Informationsveranstaltungen der Kommunen für Bürger teilgenommen und selbst Informationsveranstaltungen durchgeführt. In jeder Kommune im Landkreis, die über windhöffige Gebiete verfügt, fanden öffentliche Informationsveranstaltungen statt, in denen für die Energiewende geworben wurde. In fast allen künftigen Vorranggebieten haben Projektierer bereits Vorverträge abgeschlossen, entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsanträge sind in Kürze zu erwarten und mit der Genehmigung beginnt die Umsetzung der Energiewende.

 

II.              Sachstand der Teilfortschreibung des Regionalplans Erneuerbare Energien

 

              Der Regionalverband Ostwürttemberg begann frühzeitig mit der Überplanung des Regionalplans Erneuerbare Energien. Nach einer informellen Beteiligung insbesondere der Kommunen und der Träger öffentlicher Belange wurden die Anregungen geprüft und ein Entwurf für die Ausweisung von Vorrangflächen erstellt. Nach der formellen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen in den Sitzungen des Planungsausschusses öffentlich beraten. Herr Verbandsdirektor Eble wird in der Sitzung den Sachstand darstellen.

 

 

 


 

Anlagen

Anlagen

 

Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Dezernentin

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Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Bündnis 90_Die Grünen (927 KB)