Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag schließt sich der Resolution der Großen Kreisstadt Ellwangen zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an (vgl. Anlage). Sachverhalt/Begründung
Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat am 26. Oktober 2011 die weitgehende Auflösung des Bundeswehrstandortes Ellwangen und Rainau beschlossen. Der Truppenabzug soll zum ersten Quartal 2015 vollzogen sein. Das Bundessprachenamt/Sprachenzentrum-Süd soll als zivile Behörde in einigen Gebäuden der Reinhardt-Kaserne erhalten bleiben.
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz möchten - im Zusammenhang mit dem neuen Stationierungskonzept der Bundeswehr - die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), welche für die Verwertung der vom Bund nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften zuständig ist, dazu verpflichten, bei der Verwertung ehemaliger militärischer Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele von Bund, Ländern und Kommunen zu berücksichtigen. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die drei Länder eine entsprechende Klausel in die gesetzlichen Grundlagen der BImA einfügen.
Eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltig erfolgreiche Entwicklung von Liegenschaften ist, dass deren Vermarktung nicht ausschließlich betriebswirtschaftlichen oder fiskalischen Parametern folge. Vielmehr muss eine den kommunalen und regionalen Zielvorstellungen entsprechende Nachnutzung auch dann möglich sein, wenn diese nicht zum "vollen Wert" zu realisieren ist. Nach bisheriger Rechtslage muss sich die Anstalt bei der Verwertung der Liegenschaften jedoch an kaufmännischen Grundsätzen orientieren und das Vermögen wirtschaftlich veräußern. Aus Sicht der Antragsteller bedarf es daher einer Öffnungsklausel, die es der BImA ermöglicht, bei der Verwertung von Liegenschaften auch die strukturpolitischen Ziele der Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.
Einige von der Konversion betroffene Städte, Gemeinden und Landkreise haben Resolutionen verabschiedet, in denen der Deutsche Bundestag aufgefordert wird, eine für die Kommunen günstigere Vorgehensweise der BImA zu beschließen.
Am 7. März 2013 hat der Gemeinderat der Stadt Ellwangen eine Resolution zum Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschlossen. Für die Ziele der Stadt Ellwangen beziehungsweise des gesamten Ostalbkreises ist es förderlich, wenn sich der Kreistag der Resolution der Großen Kreisstadt Ellwangen an den Deutschen Bundestag anschließt.
Anlagen
- Schreiben der Großen Kreisstadt Ellwangen vom 14.03.2013 an die
Sichtvermerke
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