Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2023/2024, frühestens ab 01.08.2023, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ (Stand März 2015).
Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, d. h. vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026.
18.07.2023 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Ausschussmitglieder empfehlen dem Kreistag einstimmig, dem Beschlussantrag der Verwaltung zuzustimmen.
25.07.2023 - Kreistag
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Kreistags stimmen im Rahmen der Pauschalabstimmung einstimmig zu (siehe TOP 1).