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Vorlage - 140/2023  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
11.07.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
25.07.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Bilanz 2022
Anlage 2 - Gewinn-und Verlustrechnung 2022

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

Der Vertreter des Ostalbkreises wird beauftragt und ermächtigt in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO)

 

  1.    den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einem Jahresüberschuss von 12.615,31 € festzustellen und dem Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung zuzustimmen,

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten,

 

  1. entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der IGO die Firma Dr. Erhart GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Wörishofen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 sowie mit der Prüfung nach § 53 HGrG zu beauftragen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO) wurde am 21.04.2022 gegründet.

 

Gegenstand des Unternehmens ist

 

- die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Nachhaltigkeit im

  Ostalbkreis, insbesondere durch die Beratung zu Fragen eines ressourcensparenden Energiemanagements und die Förderung einer nachhaltigen klimafreundlichen Energieerzeugung,

- die Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur im Ostalbkreis, insbesondere durch Realisierung oder Förderung von Technologie- und Gründerzentren,

- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Ostalbkreis, insbesondere durch Realisierung einer Gesundheitsakademie zum Betrieb durch die Kliniken Ostalb gkAöR,

- die Schaffung und der Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für die allgemeine Daseinsvorsorge im Ostalbkreis.

 

Am Stammkapital in Höhe von 200.000 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 200.000 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 100 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der IGO mit 100 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Zustimmung zum Gewinnvortrag

 

a) Allgemeines

 

Das Jahr der Gründung 2022 war ein wirtschaftlich zufriedenstellendes Jahr. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 21.04.2022. In die Gesellschaft wurde ein Stammkapital in Höhe von 200.000 € eingebracht, welches zu 100 % vom Ostalbkreis übernommen wurde.

Der Jahresabschluss der IGO zum 31.12.2022 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 3.009.040,95 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 12.615,31 € aus.

 

b) Umsatz- und Ergebnisentwicklung

 

Der Umsatz beläuft sich im Berichtsjahr auf 145.915,60 €. Davon entfallen 140.100,00 € auf Mieterlöse und 5.815,60 € auf Nebenkosten Mieterlöse. Der Jahresüberschuss beläuft sich im Geschäftsjahr auf 12.615,31 €.

 

 

 

 

c) Investitionen

 

Im Berichtsjahr wurde schwerpunktmäßig in den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden investiert. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 2.687.589,70 €.

 

Als erste Maßnahmen im Rahmen der Gründung der IGO wurden die Straßenmeisterei Bopfingen und die Flüchtlingsunterkunft Ulmer Straße durch die Gesellschaft erworben. Die Liegenschaften wurden an den Landkreis zu einem marktüblichen Mietzins vermietet.

 

Desweiteren hat die IGO auf dem bisher unbebauten Grundstück Benzholzstraße 4 eine Wohncontaineranlage mit einer Kapazität von rund 50 Bewohnerplätzen aufgestellt und ausgebaut. Die Anlage wird im Laufe des Jahres 2023 bezugsfertig sein. Die Liegenschaft wird an den Landkreis zu einem marktüblichen Mietzins vermietet.

 

d) Finanzierungsmaßnahmen

 

Zur Finanzierung der für den Erwerb erforderlichen Mittel hat der Landkreis insgesamt 2.740.000 € zur Stärkung des Eigenkapitals in die Kapitalrücklage eingebracht.

 

e) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

 

Das Eigenkapital beläuft sich per 31.12.2022 auf 2.952.615,31 €. Im Jahr 2022 erfolgte die Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von 200.000 € sowie die Einzahlungen in die Kapitalrücklage in Höhe von 2.740.000 € durch den Ostalbkreis. Desweiteren erhöhte der Jahresüberschuss 2022 das Eigenkapital um 12.615,31 €. Die Eigenkapitalquote beträgt 98,12 %. Eine Gewinnausschüttung an den Gesellschafter ist in 2022 nicht vorgesehen.

 

Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear. Generell wird die amtliche Afa-Tabelle zugrunde gelegt, da diese in der Regel der wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechen.

 

f) Prüfung des Jahresabschlusses 2022

 

Gemäß § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der IGO hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2022 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Erhart GmbH, Bad Wörishofen, geprüft, die am 17. Mai 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Aufsichtsrat der IGO hat über den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 29.06.2023 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 12.615,31 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Nach § 18 Abs. 2 f) des Gesellschaftsvertrages der IGO ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

 

Gemäß § 18 Abs. 2 Ziff. i) des Gesellschaftsvertrages der IGO ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 zu befürworten.

 

 

Zu 3.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2023

 

Vorbehaltlich dem Vorschlag des Aufsichtsrats der IGO soll die Dr. Erhart GmbH, Bad Wörishofen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 einschließlich der Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz beauftragt werden.

 

Gemäß § 18 Abs. 2 g) des Gesellschaftsvertrages der IGO entscheidet die Gesellschafter-versammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, diesen in der nächsten Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, der Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2023 entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der IGO zuzustimmen.


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Bilanz 2022

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2022

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bilanz 2022 (77 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Gewinn-und Verlustrechnung 2022 (76 KB)