Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
a) Der Kreistag stellt das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Hans-Josef Miller, Waldstetten, aus dem Kreistag des Ostalbkreises zum 31.07.2023 im Sinne des § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) fest.
b) Als Nachfolger für Herrn Hans-Josef Miller rückt Herr Christoph Hald, Gschwend, in den Kreistag des Ostalbkreises zum 01.08.2023 nach. Es wird festgestellt, dass bei Herrn Christoph Hald keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen.
c) Der Kreistag stimmt den Änderungen in der Besetzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (Anlage 1) sowie der Verbandsversammlung des Schulverbands für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd (Anlage 2) zu.
Sachverhalt/Begründung
a) Herr Hans-Josef Miller hat mit Schreiben vom 09.05.2023, aufgrund seiner anhaltenden Erkrankung, sein Ausscheiden aus dem Kreistag des Ostalbkreises zum 31.07.2023 beantragt.
Für sein Ausscheiden aus dem Kreistag sind bei Herrn Hans-Josef Miller die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 6 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) erfüllt.
Der Kreistag hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Hans-Josef Miller nach § 25 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 LKrO formal festzustellen.
b) Herr Hans-Josef Miller wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am 26.05.2019 auf dem Wahlvorschlag der CDU im Wahlkreis VIII „Schwäbischer Wald, Lorch, Waldstetten“ durch einen Direktsitz in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der CDU wurde Herr Christoph Hald, Gschwend, festgestellt.
Herr Christoph Hald hat mit Schreiben vom 29.06.2023 mitgeteilt, dass er bereit ist, die ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrat anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 LKrO liegen nicht vor.
c) Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 15.07.2019 die Zahl der Sitze der beschließenden Ausschüsse des Kreistags festgelegt und die Sitze der beschließenden Ausschüsse und verschiedenen Gremien außerhalb des Kreistags auf die Kreistagsfraktionen sowie die fraktionslosen Mitglieder des Kreistags aufgeteilt.
Durch das Ausscheiden von Herrn Hans-Josef Miller sind folgende Gremien neu zu besetzen:
Die CDU-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 12.06.2023 Änderungen bei der Besetzung dieser Gremien mitgeteilt.
Die Änderungen gegenüber der bisherigen Besetzung sind grau hinterlegt und können den Anlagen entnommen werden.
Gemäß § 5 der Satzung des Schulverbands für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd besteht die Verbandsversammlung aus den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder und aus 14 weiteren Vertretern, von denen je sieben auf die beiden Verbandsmitglieder (Stadt Schwäbisch Gmünd und Ostalbkreis) entfallen. Die Amtszeit der weiteren Vertreter richtet sich nach der Amtszeit der kommunalen Mandatsträger.
Es bestand bisher im Ostalbkreis die Übung, dass die Nachfolge eines aus einem Ausschuss bzw. eines vergleichbaren Gremiums ausscheidenden Kreistagsmitglieds von der Fraktion/Gruppierung benannt wird, der das ausscheidende Mitglied angehörte. Ebenso bestand bisher die Übung, entsprechende Änderungen der Besetzung von Ausschüssen und sonstiger Gremien im Wege der Einigung zu beschließen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen
Anlage 2: Änderung in der Besetzung der Verbandsversammlung des Schulverbands für das Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd
Sichtvermerke
gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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