Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Schulsozialarbeit ist seit vielen Jahren ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Jugendhilfe. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Verzahnung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Aufgaben des Bildungssystems. Schulsozialarbeit fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt so dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Die Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist ebenfalls ein wichtiges Element. Daher arbeitet die Schulsozialarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen eng zusammen.
Auch im Ostalbkreis hat sich die Schulsozialarbeit fest etabliert. Mit einem Stellenumfang von 55,8 Vollzeitstellen profitieren aktuell 55 Allgemeinbildende Schulen bzw. Schulzentren und die drei Beruflichen Schulzentren im Ostalbkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind neun Städte und Gemeinden, sechs Träger der freien Jugendhilfe sowie der Ostalbkreis.
Seit 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einem Festbetrag von 16.700 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2023 sind für die Schulsozialarbeit an den Allgemeinbildenden Schulen, die nicht in Trägerschaft des Ostalbkreises sind, insgesamt 1.292.208 Euro eingestellt. Für die kreiseigenen Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) beläuft sich der Haushaltsansatz im Jahr 2023 auf 487.500 Euro.
Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis bildet die Konzeption in der vom Kreistag am 24.03.2015 verabschiedeten Fassung. In dieser Konzeption werden unter anderem die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren und der Förderumfang beschrieben.
II. Neuanträge
Zum Schuljahr 2023/2024 sind beim Ostalbkreis sieben Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen und elf Anträge auf Stellenerweiterung eingegangen mit einem Stellenumfang von insgesamt 6,65 Vollzeitstellen.
Anträge auf neue Schulsozialarbeitsstellen
Anträge auf Stellenerweiterung
III. Weiterbewilligungsanträge ab dem Schuljahr 2023/2024
In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.
Beim Ostalbkreis sind folgende Anträge auf Weiterbewilligung ab dem kommenden Schuljahr eingegangen:
IV. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
In den Antragsbegründungen werden die vielfältigen Problemstellungen an den Schulen ausführlich dargelegt, z. B. Zunahme an Kindern, starke Heterogenität, individuelle Probleme bei den Kindern oder im familiären Bereich, Verhaltensauffälligkeiten verschiedenster Art, Schulverdrossenheit, Versagensängste, Schulabsentismus, Mobbing/Cybermobbing, sprachliche Defizite, verbale und körperliche Gewalt, Medienkonsum im häuslichen Bereich, psychische Belastungen und Auffälligkeiten usw.
Aus den Antragsbegründungen für Stellenerweiterungen geht insbesondere hervor, dass die Schulsozialarbeit mit dem bisherigen Stellenumfang deutlich an ihre Grenzen stößt und den vorhandenen Bedarf nicht decken kann.
Für die bereits laufenden Projekte haben die Antragssteller die Notwendigkeit einer Fortführung der Schulsozialarbeit dargelegt und ausführlich begründet.
Sämtliche Anträge wurden auch vom Staatlichen Schulamt Göppingen und vom Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises geprüft.
Sowohl seitens des Staatlichen Schulamts als auch des Geschäftsbereichs Jugend und Familie werden sämtliche Anträge befürwortet.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ab dem Schuljahr 2023/2024 die Schulsozialarbeit an den unter II. genannten Schulen im beantragten Stellenumfang sowie an den unter III. aufgeführten Schulen für weitere drei Jahre zu fördern.
Finanzierung und Folgekosten
Der Mehraufwand des Landkreises für die neu beantragten 6,65 Stellen beläuft sich im Jahr 2023 – abzüglich der Landesförderung und der Beteiligung der Schulträger – auf ca. 60.000 Euro. Im Folgejahr wird mit einem Kreisanteil in Höhe von ca. 204.000 Euro gerechnet.
Die Kosten für die Weiterbewilligungen sind bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2023 beim Produkt 3620020000/43120000 (Anlage 9) berücksichtigt.
Anlagen
---
Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |