Bürgerinformationssystem

Vorlage - 127-2/2023  

 
 
Betreff: Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Teil
der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis
- Handlungsaufträge für das weitere Vorgehen
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Persönliche Referentin und Leiterin Diversity / Kliniken und Gesundheitsstrategie / Pressereferentin   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
25.07.2023 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Zielbild Modell Regionalversorgung
Anlage 2 - Grobkonzept der Kliniken Ostalb gkAöR für die Zukunftskonzeption
Anlage 3 - Stellungnahme hcb zum Standortkonzept der Krankenhäuser des Ostalbkreises
Anlage 4 - Ergänzende Stellungnahme hcb zum Standortkonzept der Krankenhäuser des Ostalbkreises
Anlage 5 - Stellungnahme des Sozialministeriums der Referatsleitung Krankenhauswesen, Sektorenübergreifende Versorgung

Antrag der Verwaltung

 

I. Ausgangslage

Der Kreistag bekräftigt seine bisherigen Beschlüsse, dass

  1. der Klinikstrukturprozess nur einen Teil des Gesamtprozesses zur Weiterentwicklung der gesamten Gesundheitsversorgungsstruktur (zu welchem auch die ambulante (haus-)ärztliche Versorgung, die Apotheken sowie weitere Gesundheitsdienstleistungen und die Pflege zählen) im Ostalbkreis darstellt;

 

  1. es ein „Weiter so“ hinsichtlich der Klinikstrukturen und des bisherigen beschlossenen Medizinkonzeptes (inklusive der noch nicht umgesetzten Teile) der Klinken Ostalb nicht geben kann, sondern der Handlungsbedarf für ein neues Struktur- und Medizinkonzept auf Grund

a)      des stetig steigenden Fachkräftemangels;

b)      der ständig steigenden Mindestmengen;

c)      der wachsenden Ambulantisierung;

d)      der umfassenden Strukturvorgaben des G-BA;

e)      des dramatisch steigenden Betriebsdefizites (u.a. durch Mehrfachvorhaltungen, Honorarkräfte, strukturelle Belastungen) und der Investitionseigenmittel

des Kreises besteht;

 

  1. zentrale Ziele der Klinikstrukturreform im Ostalbkreis sind eine qualitativ hochwertige (= Qualität) und flächendeckende (= Erreichbarkeit) sowie bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen;

 

  1. der Leitgedanke des Ostalbkreises, des dezentralen Aufbaus auch beim Struktur- und Medizinkonzept zur Anwendung gelangt, in dem gilt „so viel zentral wie nötig und so viel dezentral wie möglich“. Zumal der Ostalbkreis der drittgrößte Flächenlandkreis in Baden-Württemberg ist;

 

  1. Bürgerbeteiligung den Prozess begleiten muss;

 

  1. die Klinikstrukturplanungen des Ostalbkreises ein Teil eines bundes- und landesweiten Klinikstrukturreformprozesses darstellen und daher die Zukunftsplanungen des Ostalbkreises mit den Vorgaben des Bundes und der Landeskrankenhausplanung des Landes in Einklang stehen müssen.

 

 

II. Zukunftsstruktur

Unter Berücksichtigung der Ausgangslage (Ziffer I) und insbesondere der Bundes- und Landesplanungen beschließt der Kreistag:

  1. Die dialogische Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerdialogen, Bürgerinformation, Bürgerforen mit Zufallsbürgern fortzuführen.

 

  1. Die Eckpunkte eines zukunftsfähigen Struktur- und Medizinkonzeptes 2030 ff. auf der Basis des vorliegenden Grobkonzeptes, der Bewertung durch externe Gutachter, insbesondere durch das Institute for Health Care Business GmbH (hcb) wie folgt:

a)      Das Modell Regionalversorgung: mit den Bausteinen eines klinischen Regionalversorgers, zweier klinischer Grund-/Basisversorger und eines ambulanten Gesundheitszentrums wird weiterverfolgt, da dieses Modell gegenüber den anderen in der Diskussion befindlichen Modelle die beste Bewertung im Hinblick auf eine zukunftsfähige, qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung erhält;

b)      Die Modelle „2 starke/gleichstarke Häuser“ und „2d“ mit Fusionierung der Standorte Mutlangen und Aalen in der Mitte zwischen beiden Häusern und einem Grund- und Regelversorger in Ellwangen werden nicht weiterverfolgt;

c)      Die weitere Konkretisierung des vorliegenden medizinischen Grobkonzeptes durch den Klinikvorstand, geleitet durch die prozessverantwortliche Vorständin, unter Einbeziehung der Bundes- und Landesvorgaben, wird beauftragt, mit der Erarbeitung eines

  1. Medizinkonzepts für eine Regionalversorgerklinik mit dem Ziel der höchstmöglichen Versorgungsstufe sowie Notfallversorgungsstufe und der dazugehörigen vom Land zugewiesenen Leistungsgruppen; unter Berücksichtigung der Gesundheitsversorgungsstrukturen im Raum Aalen;
  2. Medizinkonzepts für die Grundversorgungsklinik am Standort Mutlangen mit dem Ziel mindestens der Basis-Notfallversorgungsstufe und der dazugehörigen vom Land zugewiesenen Leistungsgruppen; unter Berücksichtigung der Geburtshilfe, der ambulanten OP-Struktur am Haus der Gesundheit in Schwäbisch Gmünd, der Altersmedizin und ambulant-stationärer Strukturen;
  3. Medizinkonzepts für die Grundversorgungsklinik mit Berücksichtigung fachklinischer Ansätze am Standort Ellwangen mit dem Ziel mindestens der Basis-Notfallversorgungsstufe und der dazugehörigen vom Land zugewiesen Leistungsgruppen; unter Berücksichtigung, der Altersmedizin, einer Fachklinik für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und einer ambulanten OP-Struktur;
  4. Ärzte- und Gesundheitsdienstleisterkonzepts für ein ambulantes ärztliches Gesundheitsversorgungszentrum am Standort Bopfingen für die Region mit dem Ziel des Erhalts und der Verbesserung ambulanter Versorgungsstrukturen.

d)      Ergänzend zum Medizinkonzept sind auch ein Finanzierungs- und Investitionskonzept, Personalkonzept sowie Betreibermodelle durch den Vorstand zu entwickeln;

e)      Die Erarbeitung und Konkretisierung des Medizinkonzepts soll auch unter dem Eindruck der Ergebnisse des Prozesses des Bürgerforums und der Bürgerdialoge erfolgen. Dem Kreistag, den verschiedenen Experten und Arbeitsgruppen werden entsprechend die Ergebnisse, Zwischenergebnisse und Eindrucksnoten aus der Bürgerbeteiligung zugänglich gemacht.

 

  1. Die Fortführung des Standortauswahlverfahrens bezüglich eines Neubaus eines Regionalversorgers mit bestmöglicher Erreichbarkeit für den größtmöglichen Bevölkerungsanteil des Ostalbkreises auf der Basis der vom Kreistag beschlossenen Kriterien sowie nach Ausschreibung und Bewertung durch das Beratungsunternehmen ENDERA Managementberatung GmbH. Da die Erreichbarkeit von zentraler Bedeutung ist, muss jegliche Möglichkeit zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (Schiene und Straße (insbesondere wegen des Rettungsdienstes)) genutzt werden.

 

 

III. Übergangs- und Sofortmaßnahmen

Der Kreistag beschließt nachfolgende Maßnahmen, um bis zur Umsetzung (= Übergangszeit) des neuen Strukturkonzeptes, und insbesondere dem Neubau des Regionalversorgers die hohe Medizinqualität zu halten und keine medizinischen Versorgungsangebote zu verlieren sowie um die finanzielle Situation zu verbessern bzw. Betriebskostendefizite zu reduzieren, nachfolgende Maßnahmen:

  1. Der Vorstand wird beauftragt, die im Grobkonzept definierten Übergangsmaßnahmen in die Umsetzung zu bringen, den Verwaltungsrat der Kliniken regelmäßig über die Ergebnisse zu informieren sowie gegebenenfalls Beschlussvorlagen einzubringen.

 

  1. Die bereits beschlossenen Sofortmaßnahmen:

a)      Die zur sofortigen Verringerung des Betriebsdefizites durch Verbesserung der Beleg- und Verweildauersteuerung sowie Optimierung der OP- und Bettenauslastung eingeleiteten Maßnahmen sind mit den Medizinverantwortlichen umzusetzen. Ziel ist es, eine Verbesserung in Höhe von ca. 1 Mio. Euro zu erreichen sowie durch Maßnahmen zur weiteren Optimierung den Materialverbrauch um ca. 500.000 Euro abzusenken.

b)      Die ansteigenden Kosten für Honorarkräfte sollen durch konsequentes Personalrecruiting sowie Mitarbeiterbindung stabilisiert und schnellstmöglich um 1-2 Mio. Euro abgesenkt werden.

c)      Die Etablierung eines effizienten Ressourcenmanagement-Systems. Ressourcen sollen entsprechend dem Bedarf zugewiesen, die wirtschaftliche Situation verbessert und Verschwendungen und Ineffizienzen vermieden werden. Das Projekt Digitalisierung 4.0 unterstützt diesen Prozess.

  1. Zur Aufrechterhaltung des medizinischen Angebots der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP): die Klinik für KJPP, die Tagesklinik und die PIA (Psych. Institutsambulanz) inklusive der erforderlichen Schulungsräume für Kinder und Jugendliche werden am Standort Ellwangen zusammengelegt.

 

  1. Zum langfristigen Erhalt des zertifizierten onkologischen Zentrums durch Erfüllung der G-BA-Vorgaben und der onkologischen Versorgung im Ostalbkreis erfolgt ein schrittweiser Aufbau und eine Zertifizierung von neuen Tumorentitäten.

a)      Schritt 1: Abklären von möglichen dezentralen Strukturen mit OnkoZert und DKG

b)      Schritt 2 (falls Ablehnung): Zentralisierung der relevanten Tumorentitäten und Aufbau weiterer Entitäten am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd

c)      parallel wird die Fortführung der Urologie am Standort Ellwangen inkl. Wiederbesetzung des Chefarztpostens bis zur Klärung mit DKG und Landesplanung vorgeschlagen. Ein Konzept zum Aufbau einer weiteren Tumorentität im Fachbereich Uroonkologie mit entsprechender Robotik wird von den Kliniken Ostalb erarbeitet.

 

  1. Zur Aufrechterhaltung der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Versorgung von „Früh- und Risikogeburten“

a)      Aufrechterhaltung des Level 1 am Standort Mutlangen im Rahmen der erfüllbaren G-BA-Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

b)      Aufrechterhaltung der hohen Qualität der Kinder- und Jugendmedizin

  Schritt 1: Anwerbungskampagne für Fachärzte, Weiterbildung von Neonatologen

  Schritt 2: Falls es die Personalsituation notwendig macht, weitere Konkretisierung des gestarteten Zusammenlegungskonzepts am Standort Aalen oder Schwäbisch Gmünd mit Bewertungskriterien und Bewertungsmatrix

  Schritt 3: Falls es der Personalmangel und die weiter sinkendenden Geburtenzahlen notwendig machen: Zusammenlegung Geburtshilfe Ellwangen und Aalen

 

  1. Sonstige medizinische Disziplinen, bei denen die Arbeitsgruppen erst gestartet haben, bei denen aber sich steigende Nachfrage wie z.B. Innere Medizin mit Spezialisierung (z.B. Kardiologie), Neurologie, Altersmedizin, Orthopädie abzeichnet, sollen zusätzliche Kapazitäten erhalten und medizinische Disziplinen mit personellen, strukturellen und finanziellen Problemen wie z.B. in der Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie sollen konzentriert bzw. zusammengelegt werden.

 

  1. Baumaßnahmen:

a)      Zur Aufrechterhaltung der Qualität ist die Sanierung bzw. Ersatzbeschaffung des Zentral OPs am Ostalb-Klinikum in Aalen in Höhe von gesamt ca. 34 Mio. Euro. Nach Stellung eines Förderantrags beim Land könnten mit 12 Mio. Euro gerechnet werden (Der Abstimmungsprozess mit dem Sozialministerium findet bereits statt).


b)      Zur Aufrechterhaltung der vor- und nachstationären Funktionsbereiche der zentralen Patientennotaufnahme am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd sind die Bauabschnitte 2-4 mit Investitionen in Höhe von gesamt ca. 12 Mio. Euro umzusetzen (Hierzu hat der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb/Betriebsausschuss Klinikimmobilien am 28.07.2020 ein Kostenvolumen in Höhe von 8,6 Mio. Euro beschlossen. Die weiteren Kosten (Bauabschnitt 4) wurden unter den Vorbehalt der Förderung durch das Land gestellt. Beim Land wurde entsprechend ein Förderantrag über die Gesamtkosten der Bauabschnitte 2-4 (inklusive Interimsendoskopie) in Höhe von 12 Mio. Euro gestellt).

c)      Zur Schaffung von ambulanten Strukturen, Zusammenlegungen und Spezialisierungen in der Übergangszeit können weitere Kosten entstehen. Diese sollen, wenn möglich, aus den jährlichen zur Verfügung stehenden Instandhaltungskosten innerhalb des Wirtschaftsplans abgedeckt sein.

 

  1. Der Vorstand wird beauftragt, bezüglich der Übergangsmaßnahmen einen Businessplan mit allen Maßnahmen insbesondere der Maßnahmen Ziff. III 3-6 zu erarbeiten, wobei die betriebswirtschaftlichen, personellen und strukturellen Auswirkungen bis zum 18.09.2023/16.10.2023 darzulegen sind.

 

 

IV. Finanzielle Situation

Der Kreistag knüpft an die Forderungen aus der Kampagne „Alarmstufe Rot - Kliniken in Not - es droht der kalte Strukturwandel" entsprechend der Resolution vom 15.06.2023 an und fordert Bund und Land auf, die zur Finanzierung des Betriebes und der Investitionen notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Hierzu ist vor der Klinikreform ein Vorschaltgesetz/konkrete Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Klinikfinanzierung erforderlich. Der Kreistag erbittet hierzu auch die aktive Unterstützung aller Bundes- und Landtagsabgeordneten des Ostalbkreises.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb und der Kreistag des Ostalbkreises haben sich dazu entschieden, wo es in Ihrem Wirkungsbereich liegt, die Gesundheitsversorgungsstruktur und darin enthalten die Klinikstruktur im Ostalbkreis eigenverantwortlich zu gestalten, um für die Bevölkerung des Ostalbkreises die bestmögliche Gesundheitsversorgungsstruktur inklusive klinischer Angebote zu gewährleisten. Dieser Gestaltungswille beruht auf der Erkenntnis, dass uns die Faktoren:

 

        Fachkräftemangel,

        Mindestmengen,

        Qualitäts- und Strukturvorgaben,

        Ambulantisierung und

        Betriebsdefizit

 

dazu zwingen und, dass „Nichtstun“ dazu führt, Versorgungsangebote und Versorgungsqualität zu verlieren und letztlich auch die für den Kreis stets gewollte öffentliche Klinikstruktur gefährdet wird.

 

Wenn der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb und der Kreistag nun ein Grobkonzept sowie ein Zielbild für die Zukunft beschließt und notwendige Übergangsmaßnahmen einleitet, so ist dies der nächste konsequente Schritt in einem schon seit längerer Zeit öffentlich eingeschlagenen Weges, dem entsprechende Diskussion und Beschlüsse im Kreistag vorausgehen.

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb wurde am 25.10.2021 über die personelle, finanzielle sowie medizinische Situation der Kliniken Ostalb informiert. Dabei wurden bereits erste mögliche Zukunftsvarianten diskutiert und der Vorstand beauftragt, als Ziel eine zukunftsfähige Struktur für die Kliniken Ostalb in öffentlicher Trägerschaft zu definieren. In den folgenden Monaten wurden mögliche Zukunftsvarianten geprüft, auch mit der externen Unterstützung des Institute for Healthcare Business (hcb) unter der Leitung von Prof. Augurzky (Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung).

 

Am 02.05.2022 fand eine Klausurtagung des Verwaltungsrats statt, bei der nochmals ausführlich die Ausgangslage, die bundesweiten Trends und Herausforderungen in der Krankenhausversorgung dargestellt sowie Handlungsoptionen aufgezeigt und bewertet wurden. In einer Klausurtagung am 09.07.2022 wurde dargestellt, dass das bisherige Medizinkonzept weiterentwickelt bzw. erneuert werden muss und ein zukünftiger Klinikstandort die nächsten 20 bis 30 Jahre in puncto Erreichbarkeit, Qualität und Zukunftsfähigkeit tragen muss. Insbesondere wurden die Abstufungen bezüglich der Erreichbarkeit diskutiert (zeitkritische Notfälle, „normale“ Notfälle). Am 12.07.2022 wurde in der Verwaltungsratssitzung nochmals bekräftigt, dass die Zukunftsstruktur der Kliniken Ostalb nur ein Teil der gesundheitlichen Versorgung im Ostalbkreis darstellt. Der andere Teil betrifft die ambulante ärztliche Versorgung. Beide Prozesse bedingen sich gegenseitig und müssen parallel entwickelt und umgesetzt werden. Es wurde festgehalten, dass aufgrund der betriebswirtschaftlichen, personellen und strukturellen Herausforderungen „ein weiter so“ nicht mehr möglich ist und die dreihäusige Klinikstruktur, die bislang Grundlage der vergangenen Beschlüsse war, nicht zukunftsfähig ist. Zudem wurden Eckpunkte festgelegt, die bei der Planung einer zukünftigen Klinikstruktur im Ostalbkreis dem Kreistag wichtig sind: Notfallversorgung der Bevölkerung; Erreichbarkeit eines Krankenhauses (Basisnotfall- und Grundversorgung und bei zeitkritischen Notfällen); ausgeglichenes Betriebsergebnis; ausreichende Personalbesetzung; Einhalten von gesetzlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben; Bau und Betrieb müssen im Einklang mit den Klimazielen des Ostalbkreises stehen. Das Konzept muss organisatorisch nachhaltig und für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems und der demographischen Entwicklung zukunftsfähig sein. Zudem wurde vereinbart, die Öffentlichkeit in vielfältiger Form entsprechend und zeitnah zu beteiligen.

 

Im November 2022 wurde dann durch Landrat Dr. Bläse und den Klinikvorstand im Rahmen der Haushaltsberatungen ein neues Modell der „Regionalversorgung“ einbracht. Am 06.12.2022 wurde bei einer Klausurtagung des Verwaltungsrats der Kliniken Ostalb durch drei Chefärzte der Kliniken Ostalb aus der Praxis und der medizinischen Sicht nochmals untermauert, warum das Modell „Zwei starke/gleichstarke Häuser“ mit Blick auf den Klinikalltag nicht zukunftsfähig ist und weshalb man durch die veränderte Medizin (Medizintechnik, Strukturvorgaben, Weiterbildung usw.) das bisherige Medizinkonzept weiterentwickelt bzw. erneuert werden muss. Am 20.12.2022 wurden in der Kreistagssitzung weitere Handlungsaufträge im Hinblick auf das Einbinden der Bevölkerung sowie der inhaltlichen Konkretisierung beschlossen. Vier Bürgerdialoge fanden im ersten Quartal 2023 statt. Zudem wurde ein „Zufallsbürgerprozess“, auch dialogische Bürgerbeteiligung genannt, gestartet, um neue Aspekte in das „Feinkonzept“ des Zukunftskonzepts miteinfließen zu lassen. Zur inhaltlichen Konkretisierung der wohnortnahen und dezentralen Gesundheitsversorgung legte der Kreistag die folgenden vier Funktionseinheiten fest: Notfallversorgung, Geburtshilfe, Pflege und Betreuung, Ambulante Angebote/Ambulantes Operieren je Raumschaft und standortspezifisch entsprechend der Versorgungsbedarfe (inkl. Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragen). Des Weiteren beauftragte der Kreistag die Verwaltung nach einem möglichen Standort mit bestmöglicher Erreichbarkeit für den größtmöglichen Teil der Bevölkerung des Ostalbkreises (entsprechend der 2 und 5 km-Suchkreise) zu suchen bzw. zu prüfen. Am 24.04.2023 wurde hierfür die objektiven Bewertungskriterien mithilfe eines externen Gutachters vorgestellt.

 

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind auch Sofortmaßnahmen umzusetzen als Teil des Zukunftskonzepts, auch um finanzielle Verbesserungen im Übergang zu erzielen und medizinische Disziplinen im Ostalbkreis weiter zu halten. Hierfür sind auch Investitionen nötig.

 

Im Dezember 2022 hat die Regierungskommission zur Krankenhausreform Vorschläge unterbreitet, über die aktuell zwischen den Ländern und dem Bund verhandelt wird. Bereits 2024 soll die neue Krankenhausreform in Kraft treten und dazu passend wird auch der Landeskrankenhausplan von Baden-Württemberg angepasst werden.

 

Das Grobkonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Zukunftskonzeption für die Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis ist die Basis der vorgeschlagenen Beschlüsse (Anlage 2: Grobkonzept der Kliniken Ostalb gkAöR für die Zukunftskonzeption für die Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis). Die Ergebnisse und Bewertungen des Grobkonzepts wurden auch von dem hinzugezogenen Institute for Healthcare Business (hcb) unter Leitung von Prof. Augurzky geprüft und gewertet (Anlage 3: Stellungnahme des Institute for Healthcare Business (hcb) zum Standortkonzept der Krankenhäuser des Ostalbkreises (April 2023) und Anlage 4: Ergänzende Stellungnahme des Institute for Healthcare Business (hcb)).

 

Im zweiten Halbjahr soll dann die Feinkonzeptionierung erfolgen, sodass sowohl die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger, als auch die Vorgaben von Bund und Land weiter miteinfließen können. Parallel startet vermutlich im 4. Quartal 2023 eine intensive Diskussion mit dem Land Baden-Württemberg im Rahmen der gestarteten Landeskrankenhausplanung um die Zuweisung der Leistungsgruppen zu dem beschlossenen Zukunftskonzept „Regionalversorgung“. Mit dem Land Baden-Württemberg bzw. dem zuständigen Ministerium stehen wir in engem Austausch und der eingeschlagene Weg sowie das Zielbild entsprechen den Plänen des Landes (Anlage 5: Stellungnahme des Sozialministeriums der Referatsleitung Krankenhauswesen, Sektorenübergreifende Versorgung vom 05.06.2023).

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag ist deshalb nicht zu früh oder verfrüht, sondern zwingend notwendig, um mit dem Land aktiv die Krankenhausplanung anzugehen und entspricht der eingangs dargelegten Sicht des Kreistags, seine Gesundheitsversorgungsstruktur inklusive der Kliniken aktiv anzugehen. Diese Notwendigkeit zur Entscheidung ergibt sich zudem aus den sich ständig weiter voranschreitenden Qualitäts- und Mindestmengen- und Strukturvorgaben, die nicht auf kreispolitische Entscheidungen warten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

---

 


Anlagen

 

Anlage 1: Zielbild Modell „Regionalversorgung“

Anlage 2: Grobkonzept der Kliniken Ostalb gkAöR für die Zukunftskonzeption für die
      Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis

Anlage 3: Stellungnahme des Institute for Healthcare Business (hcb) zum Standortkonzept
     der Krankenhäuser des Ostalbkreises (April 2023)

Anlage 4: Ergänzende Stellungnahme des Institute for Healthcare Business (hcb) zum
      Standortkonzept der Krankenhäuser des Ostalbkreises (Juni 2023)

Anlage 5: Stellungnahme des Sozialministeriums der Referatsleitung Krankenhauswesen,
      Sektorenübergreifende Versorgung vom 05.06.2023

 


Sichtvermerke

 

gez. Pansow, Personalvorständin Kliniken Ostalb

gez. T. Schneider, Finanzvorstand Kliniken Ostalb

gez. Prof. Dr. Solzbach, Vorstandsvorsitzender Kliniken Ostalb

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Zielbild Modell Regionalversorgung (513 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Grobkonzept der Kliniken Ostalb gkAöR für die Zukunftskonzeption (9185 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Stellungnahme hcb zum Standortkonzept der Krankenhäuser des Ostalbkreises (510 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Ergänzende Stellungnahme hcb zum Standortkonzept der Krankenhäuser des Ostalbkreises (2398 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Stellungnahme des Sozialministeriums der Referatsleitung Krankenhauswesen, Sektorenübergreifende Versorgung (427 KB)