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Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Die Ausschussmitglieder erteilen dem Antrag der Verwaltung einstimmig ihre Zustimmung.
Der Antrag der Verwaltung zur Beibehaltung der bisherigen Wahlkreiseinteilung wird einstimmig angenommen.