Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt dem Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der Gemeinde Westhausen zur Mitbenutzung der Sporthalle und der Schwimmhalle an der Jagsttalschule Westhausen mit den folgenden Eckdaten zu: - Die Nutzung der Schwimmhalle durch die Gemeinde Westhausen wird rückwirkend zum 01.01.2015 mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 22.500 € abgegolten. Der Pauschalbetrag wird zum Inflationsausgleich an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes mit Indexierungsbeginn 01.01.2018 gekoppelt.
- Das Schulschwimmen der Gemeinde Westhausen wird ab 01.01.2015 gemäß geltender Tarifordnung des Landratsamtes Ostalbkreis mit einem Satz von 15 € pro Schulstunde abgerechnet. Der in der Tarifordnung enthaltene Passus, dass das Schulschwimmen der Gemeinde Westhausen von der Abrechnung nach Tarifordnung ausgenommen ist, verliert insofern seine Gültigkeit.
- Die neue vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde Westhausen zur Nutzung der Sporthalle und der Schwimmhalle an der Jagsttalschule Westhausen ersetzt rückwirkend zum 01.01.2015 den bisherigen Nutzungsvertrag aus dem Jahr 1979, welcher durch die Gemeinde Westhausen zum 31.12.2016 gekündigt wurde.
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