Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag:
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 20.12.2016 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.01.2017, Az. 14-2141.-2/09 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Die Landkreisverwaltung hat den vorläufigen Abschluss des Haushalts 2017 erstellt. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einer Verbesserung von 2,23 Mio. € ab.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 sind Rückstellungen und Ermächtigungen zu bilden. Der Kreistag hat darüber zu beraten. Diese sind in Anlage 2 und 3 ersichtlich.
Im Nachgang wird der Jahresabschluss 2017 durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung geprüft und dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Der vorläufige Jahresabschluss 2017 wird in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ausführlich vorgestellt.
Finanzierung und Folgekosten
-
Anlage
Anlage 1:Präsentation vorläufiger Jahresabschluss 2017 Anlage 2:Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2017/2018 Anlage 3: Zusammenstellung der Rückstellungen 2017 Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||