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Vorlage - 124/2018  

 
 
Betreff: Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landratsamt Ostalbkreis und der Gemeinde Westhausen über die Mitbenutzung der Sporthalle und der Schwimmhalle an der Jagsttalschule Westhausen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen
19.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

 

 

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt dem Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der Gemeinde Westhausen zur Mitbenutzung der Sporthalle und der Schwimmhalle an der Jagsttalschule Westhausen mit den folgenden Eckdaten zu:

 

  1. Die Nutzung der Schwimmhalle durch die Gemeinde Westhausen wird rückwirkend zum 01.01.2015 mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 22.500 € abgegolten. Der Pauschalbetrag wird zum Inflationsausgleich an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes mit Indexierungsbeginn 01.01.2018 gekoppelt.

 

  1. Das Schulschwimmen der Gemeinde Westhausen wird ab 01.01.2015 gemäß geltender Tarifordnung des Landratsamtes Ostalbkreis mit einem Satz von 15 € pro Schulstunde abgerechnet. Der in der Tarifordnung enthaltene Passus, dass das Schulschwimmen der Gemeinde Westhausen von der Abrechnung nach Tarifordnung ausgenommen ist, verliert insofern seine Gültigkeit.

 

  1. Die neue vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde Westhausen zur Nutzung der Sporthalle und der Schwimmhalle an der Jagsttalschule Westhausen ersetzt rückwirkend zum 01.01.2015 den bisherigen Nutzungsvertrag aus dem Jahr 1979, welcher durch die Gemeinde Westhausen zum 31.12.2016 gekündigt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Im Jahr 1979 wurde vom Ostalbkreis in der Gemeinde Westhausen die Jagsttalschule mit Sporthalle und Schwimmhalle erstellt. Zum Zwecke der Förderung des Schul- und Vereinssports wurden der Gemeinde Westhausen beide Hallen zu Zeiten, in denen keine schulische Nutzung stattfindet, zur Benutzung überlassen.

 

Mit der im Jahr 1979 zwischen dem Landratsamt Ostalbkreis und der Gemeinde Westhausen abgeschlossenen Vereinbarung wurden die Nutzungsmöglichkeiten und die Kostenbeteiligung der Gemeinde Westhausen geregelt.

 

Diese Vereinbarung wurde zum 31.12.2016 durch die Gemeinde Westhausen nach mehr als 35 Jahren Vertragslaufzeit gekündigt.

 

Hintergrund dieser Kündigung war, dass die Gemeinde Westhausen aufgrund des mit dem Ostalbkreis bestehenden Vertragsverhältnisses jährlich unkalkulierbare Kostenrisiken hatte. Die im Jahr 1979 abgeschlossene Vereinbarung hat zugrunde gelegt, dass sich die Gemeinde an den Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten (reine Betriebskosten) beteiligt. Grundlage für die Kostenbeteiligung stellten die anfallenden Kosten im Verwaltungshaushalt des Landratsamtes Ostalbkreis dar.

 

Seit der Einführung der Doppik beim Landratsamt Ostalbkreis zum 01.01.2012 werden auch kostenintensive Sanierungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt verbucht. Rein finanztechnisch betrachtet entspricht der Ergebnishaushalt in der Doppik dem Verwaltungshaushalt der Kameralistik, was zur Folge hätte, dass sich die Gemeinde Westhausen - im Gegensatz zu den Vorjahren und auch im Gegensatz zum einstigen Regelungswillen beim Abschluss der Vereinbarung im Jahr 1979 - auch an den Sanierungskosten des kreiseigenen Schwimmbads beteiligen müsste.

 

Die Gemeinde Westhausen hat sich in den letzten zehn Jahren mit durchschnittlich rund 26.400 € pro Jahr an den Kosten der Schwimmhalle beteiligt. Erstmals im Jahr 2013 wurden durch die damalige Sanierung des höhenverstellbaren Bodens des Schwimmbeckens (sog. Hubboden) zusätzlich zu den reinen Betriebskosten der Gemeinde Westhausen weitere 30.351 € in Rechnung gestellt. Diese Mehrforderung hat die Gemeinde Westhausen beglichen.

 

Im Jahr 2015 wurde die Fassade der Schwimmhalle saniert, sodass zusätzliche Kosten von 32.263 € angefordert wurden. Diese Forderung hat die Gemeinde abgelehnt und im Hinblick auf weitere Sanierungsmaßnahmen den Vertrag aus dem Jahr 1979 zum 31.12.2016 gekündigt.

 

Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass sie nicht für Kosten aufkommen müsse, die aus der Umstellung vom kameralistischen auf den doppischen Buchungsstil hervorgerufen werden.

 

Seit der Kündigung wurden in mehreren Abstimmungsgesprächen intensive Verhandlungen mit der Gemeinde Westhausen bezüglich einer neuen Vertragsausgestaltung geführt.

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis der Abstimmungen mit der Gemeinde Westhausen sind folgende Modalitäten:

 

  • Jährliche pauschale Kostenbeteiligung der Gemeinde Westhausen in Höhe von 22.500 € für die Nutzung der Schwimmhalle (Vereinsnutzung und öffentlicher Badebetrieb)
  • Abrechnung des Schulschwimmens der Gemeinde Westhausen aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit anderen Gemeinden, die das Schwimmbad an der Jagsttalschule Westhausen nutzen, gemäß Tarifordnung des Landratsamtes Ostalbkreis (je Schulstunde 15 €; dies führt zu einer jährlichen Kostenbeteiligung von rund 1.400 €)

 

  • Rückwirkendes Inkrafttreten des Vertrags zum 01.01.2015 sowie Unterwerfung der pauschalen Kostenbeteiligung unter die Indexierung des Verbraucherpreisindex‘ des Statistischen Bundesamtes mit Indexierungsbeginn 01.01.2018

 

  • Abrechnung der außerschulischen Nutzung der Sporthalle weiterhin gemäß der Tarifordnung des Landratsamtes Ostalbkreis

 

 

Der dargestellte Lösungsvorschlag einer pauschalen Beteiligung von jährlich 22.500 € für die außerschulische Nutzung und die Abrechnung des Schulschwimmens nach der Tarifordnung stellen aus Sicht der Verwaltung einen guten Kompromiss dar.

Als positiver Nebeneffekt der Pauschalierung entfällt auch ein erheblicher administrativer Aufwand der jährlichen Betriebskostenabrechnung nach dem bisherigen Vertrag aus dem Jahr 1979.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss dieser neuen Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Westhausen mit den im Beschlussvorschlag und in der Vorlage dargestellten Eckdaten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Bihr

 

 

Dezernent I      

__________________________________________

 

Wolf

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel